Eine Broschüre als einführende Information.
Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 hat die Europäische Union Rechtspersönlichkeit erlangt und die zuvor der Europäischen Gemeinschaft eingeräumten Zuständigkeiten übernommen. Das Gemeinschaftsrecht ist daher zum Unionsrecht geworden, das auch alle Bestimmungen umfasst, die in der Vergangenheit aufgrund des Vertrags über die Europäische Union in seiner Fassung vor dem Vertrag von Lissabon ergangen sind.
Der Gerichtshof der Europäischen Union ist das Rechtsprechungsorgander Union. Er besteht aus drei Gerichten: dem Gerichtshof, dem Gericht und dem Gericht für den öffentlichen Dienst. Seine Hauptaufgabe ist es, die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Union zu überprüfen und eine einheitliche Auslegung und Anwendung des Unionsrechts zu gewährleisten.
In seiner Rechtsprechung hat der Gerichtshof die Verpflichtung der nationalen Behörden und Gerichte herausgearbeitet, das Unionsrecht in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen umfassend anzuwenden und die Rechte zu schützen, die es den Bürgern verleiht (unmittelbare Anwendbarkeit des Unionsrechts); dazu haben sie jede dem Unionsrecht entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts außer Anwendung zu lassen, gleichgültig, ob sie zeitlich vor oder nach der Unionsvorschrift liegt (Vorrang des Unionsrechts vor dem nationalen Recht).
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- Der Gerichtshof - Informationsbroschüren
- EUR-Lex - Der Zugang zum EU-Recht Der Gerichtshof der Europäischen Union
- [Google Search] ⇒ Die Rechtssprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union
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- 1.9.22 [Letzte Aktualisierung, online seit 18.5.12]