Mittwoch, 23. Mai 2012

EU-Parlament für die Finanztransaktionssteuer (FTS) auch wenn nicht alle Mitglieder mitmachen

Die vorgeschlagene Finanztransaktionssteuer sollte nachgebessert werden, um mehr Händler zu erfassen und Steuerumgehung zu verhindern. Die Abgeordneten befürworten die Einführung der Steuer auch im Falle, dass einige Mitgliedstaaten die "Opt-out" Regelung in Anspruch nehmen wollen und nicht teilnehmen.

Die vorgeschlagene Finanztransaktionssteuer sollte nachgebessert werden, um mehr Trader zu erfassen und Steuerumgehung zu verhindern. Das fordert das Parlament in seiner Stellungnahme zur Finanztransaktionssteuer, die am 23.5.12 verabschiedet wurde. Die Abgeordneten befürworten die Einführung der Steuer auch im Falle, dass einige Mitgliedstaaten nicht teilnehmen.

Die von der Kommission vorgeschlagenen Steuersätze von 0,1 % auf Aktien und Anleihen und 0,01 % auf Derivate erscheinen dem Parlament angemessen. Einzig Pensionsfonds sollten von der Steuer ausgenommen werden. Die legislative Resolution wurde mit 487 Ja-Stimmen gegen 152 Nein-Stimmen bei 46 Enthaltungen angenommen.

Das Parlament fordert seit über zwei Jahren eine Finanztransaktionssteuer (FTS). Ende 2011 legte die Kommission einen diesbezüglich Vorschlag auf den Tisch, und jüngste Eurobarometer-Umfragen zeigen, dass zwei Drittel der Europäer eine FTS befürworten.

Die Berichterstatterin des Parlaments Anni Podimata (S&D, EL) erklärte: "Die FTS ist integrativer Teil des Fahrplans aus der Krise. Sie wird für eine fairere Verteilung der Last dieser Krise sorgen und keine Abwanderungen zur Folge haben, da die Kosten dafür höher wären als die Steuer zu bezahlen."

Ausdehnung des Geltungsbereichs. Das Parlament fordert, den Kommissionsvorschlag um das "Ausgabeprinzip" zu ergänzen. Auch Finanzinstitute außerhalb der europäischen FTS-Zone wären damit gezwungen, FTS zu entrichten, wenn sie mit Finanzinstrumenten handeln, die ursprünglich innerhalb dieser Zone ausgegeben wurden.

Siemens-Anleihen, die ursprünglich in Deutschland ausgegeben wurden und zwischen Finanzinstituten in Hong Kong und den USA gehandelt werden, würden damit unter diese Steuer fallen. Der Vorschlag der Kommission sieht dergleichen jedoch nicht vor, da nur in der FTS-Zone angesiedelte Finanzinstitute von der Steuer betroffen wären.

Das von der Kommission vorgeschlagene "Ansässigkeitsprinzip" soll laut Parlament beibehalten werden. Finanzinstrumente, die außerhalb der FTS-Anwendungszone ausgegeben wurden, aber von zumindest einem in der Zone etablierten Finanzinstitut gehandelt werden, fallen demnach in den Anwendungsbereich der FTS.

Steuerumgehung verhindern. Laut legislativer Resolution sollte die Umgehung den Steuersünder um ein Vielfaches teurer zu stehen kommen als die eigentliche Steuer. Nach dem Vorbild der britischen Stempelgebühr sollte die rechtliche Übertragung der Eigentümerrechte an die Entrichtung der Steuer gebunden sein.   Das bedeutete, dass der Kauf oder Verkauf eines Instruments bei Nichtzahlung der Steuer nicht rechtskräftig wird und Eigentümerrechte nicht abgesichert sind. Nachdem die Steuerrate sehr gering ist, würde dieses Risiko Gewinne bei Nichtzahlung bei weitem übersteigen.

EU-weite Einführung besser, aber nicht unabdingbar. Sollte es nicht möglich sein, die Transaktionssteuer von Anfang an in der gesamten EU einzuführen, sollte die Steuer im Rahmen verstärkter Zusammenarbeit eingeführt werden, heißt es in der Entschließung. Die Einführung der Finanztransaktionssteuer in einer stark begrenzten Zahl von Mitgliedstaaten könnte jedoch zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt führen. Entsprechende Maßnahmen müssten dem vorbeugen, meinen die Abgeordneten. Frau Podimata erklärte: "Die EU hat den weltweit größten Finanzmarkt, daher liegt es an uns, den ersten Schritt zu machen. Wir können uns nicht von einer Handvoll Mitgliedstaaten in Geiselhaft nehmen lassen."

Pensionsfonds sollen ausgenommen werden. Die wichtigste Ausnahme wurde Pensionsversicherungsfonds zugestanden, deren Transaktionen von der Steuer befreit werden sollten.

ZEITPLAN.  Die Stellungnahme fordert keinen Transfer der FTS-Einnahmen in den EU-Haushalt, weist aber darauf hin, dass eine Verwendung der Steuereinnahmen als Eigenmittel der Union die nationalen Beitragszahlungen für den Unionshaushalt - dem Berichterstatter zufolge um bis zu 50 Prozent - senken würde.
Das Parlament schließt sich in seiner Stellungnahme dem vorgeschlagenen Zeitplan der Kommission an.  Bis 31. 12. 2013 muss die FTS in nationales Recht umgesetzt werden, um am 31. 12. 2014 in Kraft zu treten.
Die Stellungnahme des EP hält auch am ursprünglichen Vorschlag fest, Primärmärkte für Aktien und Anleihen auszunehmen. Damit soll eine Besteuerung von Investitionen, die der Realwirtschaft zugute kommen, vermieden werden.


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