Donnerstag, 7. Dezember 2017

[ #Verwaltung ] Leitbild für EU-Beamte: Ethische Grundsätze

Der Europäische Ombudsmann hat "Grundsätze des öffentlichen Dienstes“ veröffentlicht, die als Leitbild für EU-Beamte dienen sollen. Die Grundsätze basieren auf den besten Verfahrensweisen in den EU-Mitgliedstaaten und wurden mit Hilfe einer Konsultation des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten erstellt. 

Die Grundsätze des öffentlichen Dienstes verkörpern fundamentale ethische Standards. Sie stellen damit eine wichtige Komponente der Dienstleistungskultur dar, an die sich die EU-Verwaltung hält. In Zeiten, in denen die Europäische Union eine schwere Krise meistern muss,  können die Grundsätze dabei helfen, größeres Vertrauen zwischen den Bürgern und den EU-Institutionen zu schaffen.

Die fünf Grundsätze des öffentlichen Dienstes

1. Engagement für die Europäische Union und ihre Bürgerinnen und Bürger. Der Beamte ist sich dessen bewusst, dass die Institutionen der Union dazu da sind, bei der Verwirklichung der in den Verträgen niedergelegten Ziele den Interessen der Union und ihrer Bürgerinnen und Bürger zu dienen. Seine Empfehlungen und Entscheidungen stehen stets im Dienste dieser Interessen. Der Beamte erfüllt seine Aufgaben nach bestem Vermögen und ist bestrebt, jederzeit den höchsten beruflichen Standards zu entsprechen. Er ist sich seiner öffentlichen Vertrauensposition bewusst und geht anderen mit gutem Beispiel voran.

2. Integrität. Der Beamte lässt sich stets von einem Gefühl des Anstands leiten. Sein Verhalten hält jederzeit einer gründlichen öffentlichen Kontrolle stand. Dieser Verpflichtung ist durch bloßes Handeln nach dem Gesetz nicht genüge getan. Der Beamte geht keine Verpflichtung finanzieller oder sonstiger Art ein, die ihn bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben beeinflussen könnte; dies schließt die Annahme von Geschenken ein. Der Beamte gibt etwaige private Interessen in Bezug auf seine Aufgaben unverzüglich an.
Der Beamte trifft Vorkehrungen, um Interessenskonflikte und die Entstehung solcher Konflikte zu vermeiden. Er wird unverzüglich tätig, um aufkommende Konflikte zu lösen. Diese Verpflichtung gilt auch für die Zeit nach seinem Ausscheiden aus dem Dienst.

3. Objektivität. Der Beamte ist unparteiisch und aufgeschlossen, hält sich an Tatsachen und ist gewillt, unterschiedliche Standpunkte zu hören. Er ist bereit Fehler anzuerkennen und zu korrigieren. Bei Verfahren, die vergleichende Bewertungen einschließen, lässt sich der Beamte bei seinen Empfehlungen und Entscheidungen nur von Leistungsgesichtspunkten und gegebenenfalls von gesetzlich ausdrücklich vorgeschriebenen sonstigen Faktoren leiten. Der Beamte diskriminiert nicht und lässt sich bei seiner beruflichen Tätigkeit nicht von der Sympathie oder Antipathie für eine bestimmte Person beeinflussen.

4. Achtung vor anderen Menschen. Der Beamte begegnet Amtskollegen und auch den Bürgerinnen und Bürgern stets mit Achtung. Er ist höflich, hilfsbereit und kooperativ und erfüllt seine Aufgaben termingerecht. Er ist ehrlich bemüht, das von anderen Gesagte zu verstehen und sich selbst klar und verständlich auszudrücken.

5. Transparenz. Der Beamte ist bereit, Auskunft über seine Tätigkeit zu erteilen und sein Handeln zu begründen. Er führt ordnungsgemäße Aufzeichnungen und stellt sich bereitwillig öffentlichen Kontrollen seines Verhaltens, einschließlich der Einhaltung dieser Grundsätze des öffentlichen Dienstes.

Europäischer Ombudsmann. Der Europäische Ombudsmann untersucht Beschwerden über Missstände in den Verwaltungen der EU-Organe und -Institutionen. Alle Bürger, Einwohner, Unternehmen oder Verbände in einem Mitgliedstaat können sich beim Bürgerbeauftragten beschweren. Der Bürgerbeauftragte bietet eine schnelle, flexible und kostenlose Möglichkeit zur Lösung von Problemen mit EU-Behörden.

 [Faires #EUROPA ]