Sonntag, 10. März 2013

Noch nicht ohne Vorbehalte: EU-Arbeitsministerrat "einigt" sich auf Jugendgarantie


Trotz unterschiedlicher Auffassungen über zentrale Fragen der Umsetzung einer Jugendgarantie in den Mitgliedstaaten konnten sich die Arbeitsminister und –ministerinnen Ende Februar 2013 dann doch politisch "einigen".  Binnen vier Monaten soll Jugendlichen, die ihren Job verlieren oder aus dem Ausbildungssystem ausscheiden, ein neuer Arbeitsplatz oder eine Ausbildung angeboten werden. 

Jugendgarantie heißt: Innerhalb von vier Monaten, nachdem junge Menschen in der EU ihre Schulbildung abgeschlossen haben und/oder arbeitslos wurden, bieten entsprechende Arbeitsvermittlungsstellen ihnen einen Job oder eine adäquate Qualifizierungsmöglichkeit an. Gerade der genannte Zeitrahmen gibt Anlass für einen der zentralen Diskussionspunkte, da sich nicht alle EU-Länder in der Lage sahen, dieses Versprechen einzulösen. So haben denn auch Staaten wie Zypern, Tschechien, Spanien, die Niederlande und das Vereinigte Königreich Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der Viermonatsfrist formuliert.

Eine weitere Debatte bezog sich auf Frage, wie solche Angebote aussehen sollten um einen Übergang in Ausbildung und Beschäftigung zu gewährleisten.  Im Empfehlungstext reicht das Spektrum von einer hochwertigen Arbeitsstelle beziehungsweise weiterführenden Ausbildung über einen hochwertigen Praktikums- beziehungsweise Ausbildungsplatz. Darüber hinaus sollen auch weiterführende Ausbildungsmaßnahmen und qualitativ hochwertige Schulungsprogramme, die zu einer anerkannten Berufsqualifikation führen, Bestandteil der Jugendgarantie sein können.

Dabei wird nicht auf Einzelmaßnahmen gesetzt, sondern im Sinne eines Übergangssystems gedacht. Die Angebote sollen systematisch etabliert werden und auf folgenden Prinzipien fußen: Partnerschaften, Prävention und Aktivierung, Integration in den Arbeitsmarkt, die volle Nutzung der Europäischen Strukturfonds, Bewertung und ständige Verbesserung der Systeme und eine schnelle Umsetzung.

Der von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Zeitpunkt für die Einrichtung des Systems Ende 2014 erschien einem Großteil der Mitgliedstaaten als unrealistisch. Außerdem plädierten viele auch für einen schrittweisen Aufbau. Deshalb sieht die Empfehlung jetzt eine flexible, den sehr unterschiedlichen Bedürfnissen angemessene Formulierung vor: „Bei Mitgliedstaaten, die mit den gravierendsten Haushaltsproblemen zu kämpfen und unter einer hohen "NEETs"-Rate oder einer hohen Jugendarbeitslosigkeit zu leiden haben, könnte auch eine schrittweise Umsetzung in Betracht gezogen werden.“

Gleichzeitig müssen aber diejenigen Staaten zügig handeln, die den Aufbau der Jugendgarantie-Systeme als Förderschwerpunkt in die zukünftigen Programme der Strukturfonds der EU integrieren und dabei Mittel aus der neuen Beschäftigungsinitiative für Jugendliche einwerben wollen.

Jugendorganisationen, Jugendzentren und Vereine werden in dem System ebenfalls als Partnerorganisationen anerkannt, sei es, weil sie spezifische Unterstützungsangebote im Übergangsystem gewährleisten oder weil sie zur Information und zur Sensibilisierung junger Menschen beitragen. Empfohlen wird die Konsultation oder Einbindung von jungen Menschen und/oder von Jugendorganisationen bei der Gestaltung und Weiterentwicklung des Jugendgarantie-Systems, um bei den Angeboten auch die Bedürfnisse der Zielgruppe nicht aus den Augen zu verlieren.

Ein Übergangssystem aus einem Guss ist die Idealvorstellung, weshalb der Rat die Benennung einer jeweils zuständigen Behörde für die Einrichtung und Verwaltung des Jugendgarantie-Systems sowie für die Koordinierung der Partnerschaften auf allen Ebenen und in allen Branchen als Best-Practice-Vorgehen beschreibt. Natürlich seien dabei auch die nationalen, regionalen und lokalen Gegebenheiten und Unterschiede sowie die Vielfalt der Zielgruppen junger Menschen zu berücksichtigen, was die Sinnhaftigkeit rein nationaler Systeme schon wieder in Frage stellt.

Die Europäische Kommission selbst will die Anwendung der Jugendgarantie durch Peer Learning und die Überwachung der jeweiligen Erfolge begleiten, aber auch die Öffentlichkeitsarbeit voranbringen. Dafür soll unter anderem das neue Europäische Jugendportal genutzt werden.

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