Im Rahmen der Verhandlungen sollen die Eckwerte des Engagements der assoziierten Staaten bei EASO festgelegt werden. Im Vordergrund der Gespräche stand eine Auslegeordnung über die zentralen Fragen, die im Rahmen der Verhandlungen erörtert werden sollen.
Die Schweiz strebt gemeinsam mit den anderen assoziierten Staaten eine Teilnahme als Beobachter an EASO an. EASO ist kein Bestandteil der Abkommen von Schengen und Dublin. Die Schweiz ist jedoch an der Verstärkung der europäischen Zusammenarbeit im Asylbereich interessiert, da das Schweizer Asylsystem durch Dublin mit denjenigen anderer europäischer Staaten eng verbunden ist.
EASO - European Asylum Support Office. EASO hat seine Tätigkeit am 19. Juni 2011 aufgenommen, mit dem Ziel, die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten in Asylfragen zu fördern. Als selbstständige europäische Agentur arbeitet EASO eng mit den zuständigen Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten zusammen, aber auch mit dem UNHCR, der EU-Agentur für Grundrechte, der Europäischen Kommission sowie mit der Grenzschutzagentur FRONTEX. Dem Büro kommen koordinierende und unterstützende Aufgaben zu, es hat keine Weisungsbefugnisse gegenüber den nationalen Behörden.
Zur Unterstützung von Mitgliedsstaaten, deren Asyl- und Aufnahmesysteme besonderem Druck ausgesetzt sind, koordiniert EASO zum Beispiel die Entsendung von Teams, die dem betroffenen Mitgliedstaat vor Ort helfen. Das Büro kann auch bei der Organisation von Übersetzungsdiensten, bei der Vermittlung von Herkunftsländerinformationen oder bei der Verwaltung von Asylverfahren helfen. EASO dient ferner dem Informationsaustausch und der Koordination der Herkunftsländerinformationen.
[Faires Europa.] LINK ➨
- EASO - European Asylum Support Office
- EASO - Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen [Letzte Aktualisierung 25.5.12]