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Donnerstag, 1. September 2022

[ #EU-Recht ] Prof.Dr.Klaus-Dieter Borchardt: Das ABC des Rechts der Europäischen Union


Mit dem ABC des Rechts der Europäischen Union legt Prof. Dr. Klaus-Dieter Borchardt ein Werk vor, das auch auf die Ursprünge der europäischen Einigung und seine Entwicklung als Rechtsordnung eingeht. 

Der Autor stellt darin nicht nur dar, was die Europäische Union ausmacht, auf welchen Grundsätzen sie beruht und welche Rechtsordnung ihr zugrunde liegt, sondern setzt diese Rechtsordnung auch zum Recht der Mitgliedstaaten in Beziehung. Die Publikation wendet sich an europäische Bürgerinnen und Bürger ohne juristische Fachkenntnisse, die verstehen wollen, wie das Europarecht ihr tägliches Leben beeinflusst.

Prof. Dr. Klaus-Dieter Borchard. Dr. Klaus-Dieter Borchardt war seit 1987 Beamter der Institutionen der Europäischen Union, von 2004 bis 2010 zunächst stellvertretender Kabinettschef, anschließend Kabinettschef derKommissarin für Landwirtschaft (Kommissarin Fischer Boel). Nach dem Ausscheiden der ehemaligen EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel wurde er innerhalb der Generaldirektion zunächst als "Berater" in der Abteilung Internationale Beziehungen I geführt. Seit März 2010 ist Dr. Klaus-Dieter Borchard Direktor der Abteilung D in der Generaldirektion Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung der Europäischen Kommission. Damit unterstehen Borchardt vier Referate, darunter auch das für Cross Compliance, Nahrungs- und Futtermittelrecht und die Förderung der Landwirtschaft in äußerster EU-Randlage. In der Hierarchie ist er dem Stellvertretenden Generaldirektor Lars Hoelgaard unterstellt.Er ist außerdem Honorarprofessor an der Universität Würzburg, wo er seit 2001 Europarecht lehrt.


[Faires #EUROPA ]

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VORWORT 7
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 9
VON PARIS NACH LISSABON ÜBER ROM, MAASTRICHT,
AMSTERDAM UND NIZZA11
Erste Gruppe: die europäisch-atlantischen Organisationen  11
Zweite Gruppe: Europarat und OSZE13
Dritte Gruppe: Europäische Union.15
DIE GRUNDWERTE DER EUROPÄISCHEN UNION 25
Die EU als Garant des Friedens  27
Einheit und Gleichheit als Leitmotive27
Die Grundfreiheiten.29
Das Prinzip der Solidarität 30
Achtung der nationalen Identität 30
Das Verlangen nach Sicherheit 30
Die Grundrechte 31
DIE METHODE DER EUROPÄISCHEN EINIGUNG  39
Die Kooperation der Staaten 39
Das Konzept der Integration 39
Die verstärkte Zusammenarbeit  40
DIE „VERFASSUNG“ DER EUROPÄISCHEN UNION 45
Die Rechtsnatur der EU 45
Die Rechtssache Van Gend & Loos 46
Die Rechtssache Costa/ENEL 46
Die Aufgaben der EU 49
Wirtschaftliche Aufgaben 49
Soziale Aufgaben 54
Politische Aufgaben 55
Die Befugnisse der EU 57
Die Institutionen der EU 61
Organe 63
Das Europäische Parlament (Artikel 14 EU-Vertrag) 63
Der Europäische Rat (Artikel 15 EU-Vertrag) 70
Der Rat der Europäischen Union (Artikel 16 EU-Vertrag) 71
Die Europäische Kommission (Artikel 17 EU-Vertrag) 77
Der Gerichtshof der Europäischen Union (Artikel 19 EU-Vertrag) 85
Die Europäische Zentralbank (Artikel 129 und 130 AEU-Vertrag) 88
Der Rechnungshof (Artikel 285 und 286 AEU-Vertrag).89
Beratende Einrichtungen 89
Der Wirtschafts- und Sozialausschuss (Artikel 301 AEU-Vertrag) 89
Der Ausschuss der Regionen (Artikel 305 AEU-Vertrag) 90
Die Europäische Investitionsbank (Artikel 308 AEU-Vertrag) 91
DIE RECHTSORDNUNG DER EUROPÄISCHEN UNION 93
Die EU als eine Schöpfung des Rechts und eine Union durch das Recht 93
Die Rechtsquellen des Unionsrechts 94
Die Gründungsverträge der EU als primäres Unionsrecht 94
Die Rechtsakte der EU als sekundäres Unionsrecht 96
Völkerrechtliche Abkommen der Union 97
Ungeschriebene Rechtsquellen  101
Absprachen und Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten der EU 102
Das Handlungsinstrumentarium der EU103
Die Verordnungen als „Unionsgesetze“105
Die Richtlinien 107
Beschlüsse 111
Empfehlungen und Stellungnahmen 113
Entschließungen, Erklärungen und Aktionsprogramme 114
Veröffentlichung und Bekanntgabe  116
Das Rechtsetzungsverfahren in der EU 117
Ordentliches Gesetzgebungsverfahren 118
Das besondere Gesetzgebungsverfahren  122
Zustimmungsverfahren 123
Verfahren zum Erlass von Rechtsakten ohne Gesetzescharakter 124
Verfahren zum Erlass von delegierten Rechtsakten und
Durchführungsrechtsakten 124
Das Rechtsschutzsystem der EU 127
Vertragsverletzungsverfahren (Artikel 258 AEU-Vertrag) 127
Nichtigkeitsklage (Artikel 263 AEU-Vertrag) 129
Untätigkeitsklage (Artikel 265 AEU-Vertrag) 131
Schadensersatzklage (Artikel 268 und Artikel 340 Absatz 2 AEU-Vertrag) 132
Beamtenklagen (Artikel 270 AEU-Vertrag) 132
Rechtsmittelverfahren (Artikel 256 AEU-Vertrag) 133
Vorläufiger Rechtsschutz (Artikel 278 und Artikel 279 AEU-Vertrag) 133
Vorabentscheidungsverfahren (Artikel 267 AEU-Vertrag) 134
Die Haftung der Mitgliedstaaten für Verletzungen des Unionsrechts 137
DIE EINORDNUNG DES UNIONSRECHTS IM GESAMTSYSTEM DES RECHTS 141
Die Eigenständigkeit der Rechtsordnung der EU 141
Das Zusammenwirken von Unionsrecht und nationalem Recht 142
Kollision zwischen Unionsrecht und nationalem Recht  144
Die unmittelbare Anwendbarkeit des Unionsrechts im nationalen Recht 144
Der Vorrang des Unionsrechts vor nationalem Recht 148
Die unionsrechtskonforme Auslegung des nationalen Rechts 150
SCHLUSSBETRACHTUNG 155
ZITIERTE RECHTSPRECHUNG 157
Rechtsnatur und Vorrang des Unionsrechts 157
Zuständigkeit der EU 158
Wirkungen der Rechtshandlungen 158
Grundrechte 158
Rechtsschutz 158

[ #EU-Recht ] Die Rechtssprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union


Eine Broschüre als einführende Information. 

Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 hat die Europäische Union Rechtspersönlichkeit erlangt und die zuvor der Europäischen Gemeinschaft eingeräumten Zuständigkeiten übernommen. Das Gemeinschaftsrecht ist daher zum Unionsrecht geworden, das auch alle Bestimmungen umfasst, die in der Vergangenheit aufgrund des Vertrags über die Europäische Union in seiner Fassung vor dem Vertrag von Lissabon ergangen sind.

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist das Rechtsprechungsorgander Union. Er besteht aus drei Gerichten: dem Gerichtshof, dem Gericht und dem Gericht für den öffentlichen Dienst. Seine Hauptaufgabe ist es, die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Union zu überprüfen und eine einheitliche Auslegung und Anwendung des Unionsrechts zu gewährleisten.

In seiner Rechtsprechung hat der Gerichtshof die Verpflichtung der nationalen Behörden und Gerichte herausgearbeitet, das Unionsrecht in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen umfassend anzuwenden und die Rechte zu schützen, die es den Bürgern verleiht (unmittelbare Anwendbarkeit des Unionsrechts); dazu haben sie jede dem Unionsrecht entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts außer Anwendung zu lassen, gleichgültig, ob sie zeitlich vor oder nach der Unionsvorschrift liegt (Vorrang des Unionsrechts vor dem nationalen Recht).


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Montag, 8. April 2019

[ #EU-Recht ] Elektronisches Amtsblatt der Europäischen Union ist allein rechtsverbindlich


Im Amtsblatt (ABl.) werden alle EU-Rechtsvorschriften veröffentlicht. Seit dem 1. Juli 2013 ist die elektronische Ausgabe des Amtsblatts (e-ABl.) verbindlich und entfaltet somit Rechtswirkung.

Im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.) werden das gesamte EU-Recht (Reihe L) sowie andere offizielle Dokumente der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU (Reihe C und Beilagen) veröffentlicht. Es erscheint täglich von Dienstag bis Samstag in den Amtssprachen EU und liegt in verschiedenen Formaten vor.

Seit dem 1. Juli 2013 veröffentlichte elektronische Ausgaben des Amtsblatts (e-ABl.) sind verbindlich und rechtsgültig. Die Papierfassung hat keine Rechtsgültigkeit mehr – es sei denn, die EU kann wegen einer unvorhergesehenen Störung ihrer IT-Systeme kein Online-Amtsblatt veröffentlichen.

Ab dem 1. Januar 2015 gilt für EU-Rechtsakte eine neue Nummerierung. Den in der Reihe L (Rechtsakte) im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.) veröffentlichten Dokumenten werden Nummern anhand einer neu festgelegten Methode zugewiesen. Nach dieser neuen Methode, mit der die bisherigen divergierenden Praktiken harmonisiert und vereinfacht werden, tragen die EU-Rechtsakte einheitliche laufende Nummern. Dadurch werden sowohl der Zugang zum EU-Recht als auch das Auffinden und die Referenzierung von Rechtsakten vereinfacht.

 [Faires #EUROPA ]

Donnerstag, 1. Februar 2018

[ #Menschenrechte ] EU-Austeritätspolitik gegen Menschenrechte - Human Rights in Times of Austerity Policy


Anstatt die Ursachen der Finanzkrise zu bewältigen, hat die dominante Politik in Europa die Krise zum Alltag werden lassen und Armut und Arbeitslosigkeit verursacht. 

Doch eine solche Politik lässt sich immer weniger mit Demokratie und Menschenrechen vereinbaren. Dies verdeutlichen die bisherigen Bausteine der Krisenpolitik und ihr gemeinsames Muster: Sie sind nicht nur neoliberal ausgerichtet, sondern teilweise auch europarechtswidrig und schwächen die parlamentarische Demokratie. Auch in der Finanzkrise sind die europäischen Organe und Institutionen zur Beachtung des Unionsrechts verpflichtet. Es gibt keinen Ausnahmezustand, der das Unionsrecht suspendiert. Die europäischen Institutionen müssen in ihrem institutionellen Eigeninteresse die existenziellen sozialen Fragen der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ernst nehmen.  Eine Studie der Arbeiterkammer zeigt auf, dass die EU-Krisenpolitik gegen Menschenrechte verstößt.

[Faires #EUROPA ]
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A. Inhalt  II

B. Fragestellung  IV

C. Gutachten  1

I. Recht, Politik und Ökonomie in der Krise  2
1. Keine Suspendierung des Rechts. 2
2. Eigeninteresse der europäischen Institutionen  4

II. Grund- und menschenrechtliche Schutzbereiche  8
1. Menschenrechtsbindung von KOM und EZB9
1.1. Bindung an die GRCh  9
1.1.1. Anwendungsbereich  9
1.1.2. Soziale Subjektivrechte nach der GRCh  11
1.2. Bindung an völkervertragliche Menschenrechtskodifikationen11
1.2.1. Liberale Menschenrechtskodifikationen: EMRK und UN-Zivilpakt  12
1.2.1.1. EMRK  12
1.2.1.2. UN-Zivilpakt  13
1.2.2. Soziale Menschenrechtskodifikationen: (R)ESC und UN-Sozialpakt  13
1.2.2.1. (Indirekte) völkerrechtliche Bindung der EU an den UN-Sozialpakt  13
1.2.2.2. Unionsrechtliche Leitsätze  16
1.2.2.3. Soziale Menschenrechte als allgemeine Rechtsgrundsätze  17
1.2.2.4. Zwischenergebnis18
1.2.3. ILO-Übereinkommen  18
1.3. Bindung an das Völkergewohnheitsrecht  19
1.3.1. International Bill of Rights  21
1.3.2. Odious Debts-Doktrin22
2. Menschenrechtliche Schutzbereiche im Einzelnen  22
2.1. Berufsfreiheit, Tarifautonomie und Arbeitsentgelt  23
2.1.1. Art. 31 GRCh (Gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen)  24
2.1.2. Art. 28 GRCh (Tarifautonomie)  25
2.2. Wohnung und soziale Sicherheit  27
2.3. Gesundheit  30
2.4. Bildung  31
2.5. Eigentum  32
2.6. Das Recht auf eine gute Verwaltung  32
3. Zwischenergebnis  33

III. Grundrechtsbeeinträchtigung durch die MoU  34
1. Rechtscharakter der MoU  34
1.1. MoU als Rechtsakte sui generis34
1.2. MoU als Realakte  37
2. Eingriff  38
3. Zwischenergebnis  39

IV. Rechtfertigung  40
1. Einhaltung der unionsrechtlichen Kompetenzordnung40
1.1. ESM und Unionsrecht  40
1.2. Kompetenzverstöße  41
1.2.1. Verbandskompetenz  41
1.2.2. Organkompetenz  42
2. Materielle Rechtfertigung der Beeinträchtigungen  43
2.1. Prüfungsmaßstab für die Rechtfertigung  43
2.2. Materielle Rechtfertigung im Einzelnen  44
2.2.1. Kein öffentliches Interesse  45
2.2.2. Unverhältnismäßigkeit  47
2.2.2.1. Keine hinreichende Beachtung des Regressionsverbots  47
2.2.2.2. Unverhältnismäßigkeit der Defizitobergrenzen  48
2.2.2.3. Keine nachhaltige Einnahmensicherung  49
2.2.2.4. Unzureichende Prüfung alternativer Kürzungen  50
2.2.2.5. Keine sorgfältige Abwägung  50
2.2.2.6. Zwischenergebnis51
2.2.3. Keine Beachtung des Wesensgehalts  51
2.2.4. Diskriminierende Wirkung  52
2.2.5. Keine Beachtung der Partizipationsanforderungen53
3. Zwischenergebnis  55

V. Rechtsschutz56
1. Institutionen des Unionsrechts  56
1.1. Nichtigkeitsklage  57
1.1.1. „Handlung“ eines Unionsorgans57
1.1.2. Klagebefugnis  57
1.2. Vorlageverfahren  58
1.3. Amtshaftungsklage59
1.4. Art. 37 Abs. 3 ESMV59
2. Institutionen des Europarats  59
3. Globale Institutionen60
3.1. ILO61
3.2. UN-Ausschüsse  61
3.3. IMF-Compliance  61
3.4. IGH62

D. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse  63

Dienstag, 2. Januar 2018

[ #EU-Recht ] Online: Handbuch zum europäischen Datenschutzrecht


Dieses Handbuch kann als PDF-Dokument heruntergeladen werden und bietet für Angehörige der Rechtsberufe, die mit diesem Bereich des Datenschutzes nicht so vertraut sind, eine Einführung in diesen Rechtsbereich. Es gibt einen Überblick über die geltenden Regelwerke von EU und Europarat.

Die rasche Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien unterstreicht den wachsenden Bedarf an einem soliden Schutz personenbezogener Daten – ein Recht, das sowohl durch Instrumente der Europäischen Union (EU) als auch des Europarates geschützt wird. Technologische Fortschritte erweitern die Grenzen beispielsweise von Überwachung, Abhören von Kommunikation und Datenspeicherung; dies wiederum stellt große Herausforderungen an den Datenschutz.

Es erläutert die wichtigste Rechtspechung in Kurzdarstellungen relevanter Urteile sowohl des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) als auch des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH). Es liegt außer in deutscher Sprache auch noch in Englisch, Französisch, Italienisch und Griechisch vor.


[Faires Europa.]⇒
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VORWORT  3
ABKÜRZUNGEN UND AKRONYME 9
ZUR ANWENDUNG DIESES HANDBUCHS 11
1. KONTEXT UND HINTERGRUND DES EUROPÄISCHEN DATENSCHUTZRECHTS 13
1.1. Das Recht auf Datenschutz  14
Kernpunkte 14
1.1.1. Europäische Menschenrechtskonvention  14
1.1.2. Übereinkommen Nr. 108 des Europarates  15
1.1.3. Das Datenschutzrecht der Europäischen Union  18
1.2. Abwägen zwischen Rechten  22
Kernpunkt 22
1.2.1. Freiheit der Meinungsäußerung 23
1.2.2. Zugang zu Dokumenten 27
1.2.3. Freiheit der Kunst und der Wissenschaft 32
1.2.4. Schutz des Eigentums  33
2. DATENSCHUTZTERMINOLOGIE 37
2.1. Personenbezogene Daten  38
Kernpunkte 38
2.1.1. Hauptaspekte des Konzepts der personenbezogenen Daten 39
2.1.2. Besondere Kategorien personenbezogener Daten 46
2.1.3. Anonymisierte und pseudonymisierte Daten 47
2.2. Datenverarbeitung 50
Kernpunkte 50
2.3. Die Verwender personenbezogener Daten 52
Kernpunkte 52
2.3.1. Für die Verarbeitung Verantwortliche und Auftragsverarbeiter  53
2.3.2. Empfänger und Dritte 59
2.4. Einwilligung  61
Kernpunkte 61
2.4.1. Bestandteile einer gültigen Einwilligung 61
2.4.2. Das Recht, jederzeit seine Einwilligung zurückzunehmen 66
3. KERNGRUNDSÄTZE DES EUROPÄISCHEN DATENSCHUTZRECHTS 69
3.1. Grundsatz der rechtmäßigen Verarbeitung 71
Kernpunkte 71
3.1.1. Anforderungen an einen rechtmäßigen Eingriff gemäß EMRK  71
3.1.2. Bedingungen für rechtmäßige Einschränkungen gemäß der EU-Charta 756
3.2. Grundsatz der Zweckbestimmung und Zweckbindung 77
Kernpunkte 77
3.3. Grundsätze der Datenqualität 79
Kernpunkte 79
3.3.1. Grundsatz der Erheblichkeit der Daten 80
3.3.2. Grundsatz der sachlichen Richtigkeit der Daten 81
3.3.3. Grundsatz der befristeten Aufbewahrung von Daten 82
3.4. Grundsatz der Verarbeitung nach Treu und Glauben 83
Kernpunkte 83
3.4.1. Transparenz 84
3.4.2. Aufbau von Vertrauen  84
3.5. Grundsatz der Rechenschaftspflicht 86
Kernpunkte 86
4. VORSCHRIFTEN DES EUROPÄISCHEN DATENSCHUTZRECHTS 89
4.1. Vorschriften über die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung 91
Kernpunkte 91
4.1.1. Rechtmäßige Verarbeitung nicht sensibler Daten 91
4.1.2. Rechtmäßige Verarbeitung sensibler Daten 98
4.2. Vorschriften über die Sicherheit der Verarbeitung 101
Kernpunkte 101
4.2.1. Elemente der Datensicherheit 102
4.2.2. Vertraulichkeit 105
4.3. Vorschriften über die Transparenz der Verarbeitung 107
Kernpunkte 107
4.3.1. Information 108
4.3.2. Meldung 111
4.4. Vorschriften über die Förderung der Einhaltung der Vorschriften  112
Kernpunkte 112
4.4.1. Vorabkontrolle 112
4.4.2. Datenschutzbeauftragte  113
4.4.3. Verhaltensregeln 114
5. RECHTE BETROFFENER PERSONEN UND IHRE DURCHSETZUNG 117
5.1. Rechte der betroffenen Personen 119
Kernpunkte 119
5.1.1. Auskunftsrecht 120
5.1.2. Widerspruchsrecht 127
5.2. Unabhängige Kontrolle 130
Kernpunkte 130
5.3. Rechtsbehelfe und Sanktionen 135
Kernpunkte 135
5.3.1. Antrag an den für die Verarbeitung Verantwortlichen 135
5.3.2. Eingaben bei der Kontrollstelle 137
5.3.3. Rechtsbehelf bei Gericht  138
5.3.4. Sanktionen 143
6. GRENZÜBERSCHREITENDER DATENVERKEHR 145
6.1. Wesen des grenzüberschreitenden Datenverkehrs 146
Kernpunkt 146
6.2. Freier Datenverkehr zwischen Mitgliedstaaten oder zwischen
Vertragsparteien 148
Kernpunkt 148
6.3. Freier Datenverkehr mit Drittländern 149
Kernpunkte 149
6.3.1. Freier Datenverkehr aufgrund angemessenen Schutzes 150
6.3.2. Freier Datenverkehr in besonderen Fällen  152
6.4. Eingeschränkter Datenverkehr mit Drittländern  153
Kernpunkte 153
6.4.1. Vertragsklauseln 154
6.4.2. Verbindliche unternehmensinterne Vorschriften 156
6.4.3. Besondere internationale Abkommen 156
7. DATENSCHUTZ IN DEN BEREICHEN POLIZEI UND STRAFJUSTIZ 161
7.1. Datenschutzrecht des Europarates im Bereich Polizei und Strafjustiz 162
Kernpunkte 162
7.1.1. Die Polizei-Empfehlung 162
7.1.2. Das Budapester Übereinkommen über Computerkriminalität  166
7.2. EU-Datenschutzrecht im Bereich Polizei und Strafjustiz 167
Kernpunkte 167
7.2.1. Der Rahmenbeschluss zum Datenschutz  168
7.2.2. Spezifischere Rechtsinstrumente für den Datenschutz in der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Polizei- und
Strafverfolgungsbehörden  170
7.2.3. Datenschutz bei Europol und Eurojust 172
7.2.4. Datenschutz in den gemeinsamen Informationssystemen auf EU-Ebene 1768
8. SONSTIGE SPEZIFISCHE EUROPÄISCHE DATENSCHUTZGESETZE 185
8.1. Elektronische Kommunikation  186
Kernpunkte 186
8.2. Beschäftigungsdaten 191
Kernpunkte 191
8.3. Medizinische Daten 194
Kernpunkt 194
8.4. Datenverarbeitung für statistische Zwecke  197
Kernpunkte 197
8.5. Finanzdaten  200
Kernpunkte 200
WEITERFÜHRENDE LITERATUR 203
VERZEICHNIS DER RECHTSSACHEN 209
Ausgewählte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte 209
Ausgewählte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union  213
INDEX  217

Sonntag, 24. Dezember 2017

[ #EU-Recht ] Kodex der EU-Online-Rechte

Der im Dezember 2012 erschienene Kodex fasst die im EU-Recht verankerten grundlegenden Rechte und Prinzipien zusammen, welche die Bürgerinnen und Bürger beim Zugang zu und der Nutzung von Online-Netzen und -Diensten schützen. Er wurde im Auftrag der Europäischen Kommission erarbeitet und herausgegeben.

Diese Rechte und Prinzipien sind nicht immer leicht verständlich, da sie sich nicht ausschließlich auf das digitale Umfeld beziehen und über verschiedene  Richtlinien, Verordnungen und Übereinkommen in den Bereichen elektronische Kommunikation, ECommerce und Verbraucherschutz verteilt sind. Darüber hinaus fallen diese Rechte und Prinzipien in vielen Fällen unter die  Mindestharmonisierung, d. h. die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, über die nach EU-Recht zu erfüllenden Mindestanforderungen hinauszugehen. Folglich ist es möglich, dass einige Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der  EU-Rechtsvorschriften in nationales Recht ein höheres Schutzniveau eingeführt haben, als nach den EU-Richtlinien erforderlich wäre. Dies ist zum Beispiel bei einigen Teilen des Verbraucherschutzrechts der Fall.

Zwar sind die meisten dieser Rechte an sich nicht neu, aber sie sind aufgrund der Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen vielen Online-Verbrauchern möglicherweise nicht bekannt. Genau aus diesem Grund wurde dieser Kodex erarbeitet: um die Bürgerinnen und Bürger über ihre im EU-Recht  anerkannten Mindestrechte und die Prinzipien beim Internetzugang, der Internetnutzung sowie beim Online-Kauf und der Inanspruchnahme von Online-Dienstleistungen aufzuklären.

 [Faires #EUROPA ]

Lohnt sich ein Download? Ein rascher Blick auf das Inhaltsverzeichnis:

ABSCHNITT I:  Rechte und Prinzipien, die beim Zugang zu und der Nutzung von OnlineDiensten anzuwenden sind
Kapitel 1: Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten
Kapitel 2: Zugang zu Diensten und Anwendungen Ihrer Wahl
Kapitel 3:  Nichtdiskriminierung beim Zugang zu Online-Diensten
Kapitel 4: Privatsphäre, Schutz personenbezogener Daten und Sicherheit
ABSCHNITT II:  Rechte und Prinzipien, die auf den Online-Kauf von Waren oder Dienstleistungen anwendbar sind
Kapitel 5: Information vor einem Online-Vertragsabschluss
 Kapitel 6:  Rechtzeitige, klare und vollständige vertragliche Informationen
 Kapitel 7: Faire Vertragsbedingungen
 Kapitel 8: Schutz gegen unlautere Geschäftspraktiken
 Kapitel 9: Rechtzeitige Lieferung bzw. Erbringung einwandfreier Waren und Dienstleistungen
 Kapitel 10: Widerruf eines Vertrags
ABSCHNITT III:  Rechte und Prinzipien, durch die Sie im Konfliktfall geschützt sind
Kapitel 11: Zugang zu Gerichten und Beilegung von Rechtsstreitigkeiten

[ #SozialesEuropa ] Leitfaden Soziales Europa: Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen

Der Leitfaden Soziales Europa ist eine halbjährlich erscheinende Veröffentlichung, deren Ziel es ist, einem interessierten, jedoch nicht notwendigerweise spezialisierten Publikum einen Überblick über verschiedene Bereiche der EU-Politik auf dem Gebiet Beschäftigung, Sozialpolitik und Integration zu verschaffen.

Er veranschaulicht die wichtigsten Fragen und Herausforderungen, erläutert politische Maßnahmen und Instrumente auf EU-Ebene und liefert Beispiele für bewährte Verfahren von EU-Mitgliedstaaten. Darüber hinaus stellt er Ansichten der Ratspräsidentschaft und des Europäischen Parlaments zu diesem Thema vor. Der sechste Band lenkt den Blick auf den Ursprung und Zweck der Arbeitsmarktregeln in der EU. Er unterstreicht die Bedeutung der Gewährleistung von guten und gesunden Arbeitsbedingungen und gleichen Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt. Er erklärt die jeweilige Rolle, welche die EU-Institutionen und Mitgliedstaaten bei der Gestaltung der Gesetzgebung im Bereich Beschäftigung und Arbeitsbedingungen spielen: Im Allgemeinen helfen EU-Vorschriften bei der Festlegung von Mindeststandards und -anforderungen zur Unterstützung nationaler Gesetze, um die Umsetzung der in den Gründungsverträgen der EU festgelegten Werte sicherzustellen. Außerdem erläutert der Leitfaden, wie das EU-Arbeitsrecht von internationalen Standards beeinflusst wurde und welche Rolle die EU bei der Förderung von menschenwürdiger Arbeit weltweit spielt


 [Faires #EUROPA ]
Lohnt sich ein Download? Ein Blick auf den Inhalt:
Vorwort 3
KAPITEL 1
Warum spielt die Europäische Union eine Rolle bei Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen  9
Die Ziele der EU 9
Der Binnenmarkt 11
Das EU- und Völkerrecht.13
Die spezifischen Ziele des EU-Arbeitsrechts  15
Europa 2020 und der aktuelle Kontext16
KAPITEL 2
Der Umgang der EU mit Arbeits recht und Arbeits bedingungen19
Die Rechtsgrundlage für EU-Maßnahmen 19
Form und Umfang von EU-Maßnahmen 21
Die Rolle der Sozialpartner  23
Interaktion des Arbeitsrechts mit anderen Politikbereichen der EU25
Beteiligung von Eurofound  28
Juan Menéndez-Valdés, Direktor der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen 28
KAPITEL 3
Das EU-Arbeitsrecht – ein Überblick 33
Eine Zeitleiste des EU-Arbeitsrechts  33
Richtlinien über die Arbeitsbedingungen 36
Richtlinien über Information, Anhörung und Mitbestimmung  42
Weitere EU-Handlungs formen  47
Beitrag der litauischen EU-Präsidentschaft 50
Interview mit Algimanta Pabedinskienė, Ministerin für soziale Sicherheit und Arbeit 50
KAPITEL 4
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 53
Richtlinien zu Sicherheit und Gesundheits schutz am Arbeitsplatz 54
Strategien zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz 64
Beratende Gremien 66
Beitrag von der EU-OSHA  68
Christa Sedlatschek, Direktorin der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz  68

Donnerstag, 5. Januar 2017

[ #Naturschutz ] Die EU-Vogelschutzrichtlinie


Die Vogelschutzrichtlinie ist die älteste (bald 40 Jahre alt, Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979) und eine der wichtigsten Naturschutzvorschriften in der Europäischen Union und bietet einen umfassenden Schutz für alle in der Gemeinschaft natürlich vorkommenden wildlebenden Vogelarten.


Sie war eine Reaktion auf die wachsende Sorge über die abnehmenden Vogelpopulationen in Europa, welche auf Umweltverschmutzung und das Wegfallen von Lebensräumen sowie auf nicht nachhaltige Aktivitäten zurückgeht. Darüber hinaus verdankt die Richtlinie ihre Entstehung der Tatsache, dass die wildlebenden Vögel, von denen viele Zugvögel sind, ein gemeinsames Erbe der Mitgliedstaaten darstellen und deren effektiver Schutz eine internationale Zusammenarbeit erfordert.

Im Portrait - die Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie. In einer Broschüre werden die insgesamt 75 Vogelarten der Richtlinie, für die im benachbarten Baden-Württemberg Schutzgebiete ausgewiesen werden, in Steckbriefen lexikalisch vorgestellt. Spezielle Verhaltensweisen, das charakteristische Aussehen, Lebensraum und Verhalten werden für die einzelnen Vogelarten beschrieben. Unter dem Titel Vorkommen und Verbreitung wird speziell das Auftreten der Art in Baden-Württemberg dargestellt und beispielsweise die Bestandsentwicklungen der letzten Jahre aufgezeigt.

Besonders wertvoll ist auch auf Wikipedia der Beitrag "Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie der EU", da die allermeisten einzelnen Arten mit den entsprechenden Wikipedia-Beiträgen verlinkt sind und damit zu einer Art "EU-Vogelschutzlexikon" gestaltet ist.
Vorarlberger-Bloghaus-Service. Dies ist nur der Hinweis auf einen Beitrag eines hier verlinkten Weblogs, einer Website oder eines Downloads. Mehr erfährt man, wenn man den untenstehenden Links folgt! Nütze auch den Link „[Google Search] ⇒ “. Er liefert allenfalls einen aktuelleren Link im Falle einer Verwaisung und/oder auch zusätzliche oder aktuellere Infos!
[Faires #EUROPA ]