Posts mit dem Label Politikfeld 27: Steuerwesen werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Politikfeld 27: Steuerwesen werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Sonntag, 17. Februar 2013

OECD dringt auf stärkere internationale Zusammenarbeit bei Unternehmensbesteuerung

Nur globale Ansätze können dauerhaft verhindern, dass Steuersysteme multinationale Unternehmen bevorzugen und kleine Betriebe sowie die Bürger das Nachsehen haben. 

So manches international agierende Unternehmen zahlt durch geschickte Kunstgriffe nur fünf Prozent Körperschaftssteuern wo weniger große Firmen auf 30 Prozent kommen. Das geht aus einer im Auftrag der G20 erstellten Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hervor, die analysiert, wie multinationale Konzerne Steuerbemessungsgrundlagen aushöhlen und Gewinne verlagern – ihr Titel: „Addressing Base Erosion and Profit Shifting“.

Kleinterritorien als Sammelstellen. OECD-Untersuchungen zu ausländischen Direktinvestitionen (FDI) zeigen zudem, dass es Kleinstaaten und Territorien gibt, die als Durchlaufstationen für diese Investitionen dienen: Im Verhältnis zu großen Industrienationen erhalten sie überproportional viel FDI und investieren auch überproportional viel in Industrie- und Schwellenländer.

„Diese Taktiken sind zwar streng genommen legal, beeinträchtigen aber die Steuergrundlage vieler Länder und gefährden die Stabilität des weltweiten Steuersystems“, sagte OECD-Generalsekretär Angel Gurría. „In einer Zeit, in der Regierungen und Bürger an allen Ecken und Enden zum Sparen gezwungen sind, müssen alle Steuerzahler, ob Privatleute oder Unternehmen, ihren Anteil zahlen und darauf vertrauen können, dass das internationale Steuersystem transparent ist. Dieser Bericht wird dazu beitragen, dass die weltweiten Steuergesetze für alle gerecht sind und er reagiert auf einen Auftrage der G20, die die OECD im Jahr 2008 gebeten haben, Lösungsansätze für die globale Wirtschaftskrise zu entwickeln.“

Von wegen Doppelbesteuerung. Viele der heute geltenden Regeln sind eigentlich dafür gedacht, multinationale Unternehmen vor einer Doppelbesteuerung zu bewahren. Allzu oft zahlen diese Unternehmen dann aber gar keine Steuern. Die Gesetze blenden viele Faktoren des modernen Wirtschaftsgeschehens aus, so zum Beispiel die Verflechtungen über Grenzen hinweg, den Wert geistigen Eigentums oder neue Kommunikationstechnologien. Durch die Schlupflöcher, die es multinationalen Unternehmen ermöglichen, Steuern zu minimieren oder ganz zu vermeiden, erhalten große Firmen einen unfairen Vorteil. Darüber hinaus behindern diese Kniffe Investitionen, Wachstum und Beschäftigung und führen dazu, dass der Durchschnittsbürger die Hauptsteuerlast zu tragen hat.

Steueraggression gegen die Bürger. Die Methoden der multinationalen Unternehmen zur Steueroptimierung sind in den vergangenen zehn Jahren immer aggressiver geworden. So gibt es zum Beispiel Firmen, die ihren Sitz in Hochsteuerländern haben und Tochtergesellschaften oder Briefkastenfirmen in Territorien mit niedrigen Steuern gründen, um so von deren vorteilhafter Steuergesetzgebung zu profitieren. Ausgaben oder Verluste melden diese Unternehmen im Gegenzug in den Hochsteuerländern.

Der Bericht „Addressing Base Erosion and Profit Shifting“ macht keine Vorschläge für optimale Steuersätze – jede Regierung muss diese für sich selbst festlegen. Die OECD wird aber in den kommenden Monaten weiter verfolgen, wie viele Steuern den Staaten durch die Manöver großer Unternehmen entgehen. Außerdem wird sie zusammen mit Regierungen und der Wirtschaft einen Maßnahmenkatalog entwerfen, der dabei helfen soll, das globale Steuersystem in einem festgelegten Zeitrahmen zu stärken.

Der Bericht steht in englischer und französischer Sprache online.

[Faires Europa.] LINK ⇒



Montag, 19. November 2012

{News-Scanner} EU Betrugsbekämpfungskommissar wirft Österreich Begünstigung von Steuerhinterziehung vor

"Wir werden eine Liste mit Steueroasen erstellen" wird Algirdas Gediminas Šemeta, litauischer Politiker und Ökonom und amtierender EU-Kommissar für Steuern und Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung von der WELTWOCHE Online am 19.11.12 zitiert.

Der EU-Steuerkommissar wirft Österreich und Luxemburg nichts Geringeres als die Begünstigung von Steuerhinterziehung vor und sagt:
"Es liegt weniger an den Bürgern als vielmehr an den Mitgliedstaaten, dass den Finanzbehörden in der EU schätzungsweise eine Billion Euro Steuern im Jahr entgehen. Steuerhinterziehung ist dabei nur ein Teil des Problems, wenn auch ein außerordentlich gravierender. Leider gibt es in der Europäischen Union zu viele Möglichkeiten, seine Steuern ganz offen zu minimieren. Diese erlauben einigen multinationalen Unternehmen, eine aggressive Strategie zur Steuervermeidung zu betreiben..."
 [Faires Europa.] LINK ➨  
Wirtschaftswoche: INTERVIEW Algirdas Šemeta "Wir werden eine Liste mit Steueroasen erstellen"
20. 11.12 [Letzte Aktualisierung  20.11.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.

Freitag, 27. Juli 2012

Geldwäsche: Vatikan muss seine Kontrollaufgaben intensivieren

Ein Bericht des Europarates fordert den Heiligen Stuhl zur Stärkung seines Aufsichtssystems auf

Der Expertenausschuss des Europarates zur Bewertung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (MONEYVAL) hat heute seinen ersten Evaluierungsbericht über den Heiligen Stuhl (einschließlich des Staates Vatikanstadt) veröffentlicht. Das Ministerkomitee des Europarates hatte im April 2011 den Antrag des Heiligen Stuhls bewilligt, sich dem Evaluierungs- und Follow-up-Verfahren von Moneyval zu unterwerfen.

FATF 40+9. Der Bericht bewertet die Umsetzung internationaler und europäischer Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zum Zeitpunkt des Besuchs vor Ort im November 2011, berücksichtigt jedoch auch die Entwicklungen bis zum 25. Januar 2012, wie es die Verfahren von Moneyval und der Finanziellen Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäsche (FATF) erlauben.

FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering, französisch Groupe d’Action financière (GAFI)[1]) ist die Bezeichnung für den Arbeitskreis Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung und wurde 1989 anlässlich des G-7 Gipfels in Paris mit dem Auftrag gegründet, einen Überblick über bereits bestehende internationale Zusammenarbeitsformen gegen Geldwäsche zu geben und ein  Maßnahmepapier zu erarbeiten.


Die FATF versteht sich als unabhängige Interregierungorganisation und als international führendes Gremium zur Bekämpfung der Geldwäsche und hat ihren Sitz bei der OECD in Paris und hat mittlerweile 34 Mitglieder: Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, China und Hong Kong, Dänemark, Deutschland, Europäischen Union, Finnland, Frankreich, dem Rat der arabischen Golfstaaten (Bahrain, Kuwait, Oman, Qatar, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate), Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Mexiko, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Russland, Schweden, Schweiz, Singapur, Spanien, Südafrika, Türkei, USA.

Hauptziel der FATF ist die Entwicklung und Förderung von Grundsätzen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Hierzu hat die FATF 40 Empfehlungen als Mindeststandards sowie 9 Sonderempfehlungen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung verabschiedet.


Bericht. Der Bericht beurteilt außerdem, inwieweit die FATF 40+9 Empfehlungen eingehalten werden und enthält einen empfohlenen Aktionsplan zur Stärkung des Systems des Heiligen Stuhls gegen Geldwäsche (AML) sowie zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung (CFT).

Der Moneyval-Bericht stellt weder eine Untersuchung früherer oder aktueller Berichte von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dar, noch eine Überprüfung einer bestimmten Finanzinstitution. Die Gutachter bewerteten jedoch eingehend die wirksame Umsetzung globaler Standards, insbesondere durch das Institut für die religiösen Werke.

Das erste Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terroismusfinanzierung trat am 1. April 2011 in Kraft. Nach dem Besuch vor Ort im November 2011 wurde das Gesetz schnell überarbeitet, um den neuen Erkenntnissen der Gutachter Rechnung zu tragen. Das überarbeitete Gesetz trat am 25. Januar 2012 in Kraft. Es enthält eine bedeutende Zahl notwendiger und begrüßenswerter Änderungen, die, wo angemessen, bei der Beurteilung berücksichtigt wurden.

Von den 49 Empfehlungen der FATF zur Evaluierung werden vier als nicht anwendbar für die besonderen Gegebenheiten des Heiligen Stuhls/Staates Vatikanstadt bewertet. Daher wurden 45 Empfehlungen bewertet: 23 (51 Prozent) als teilweise erfüllt oder nicht erfüllt, und 22 (49 Prozent) als erfüllt oder weitgehend erfüllt.

Kurzbericht:
  • Der Heilige Stuhl hat in sehr kurzer Zeit große Fortschritte gemacht, und viele Elemente eines Aufsichtssystems zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind nunmehr formell eingeführt. Weitere wichtige Punkte müssen jedoch noch umgesetzt werden, um ein voll wirksames System einzurichten.
  • Es wurde keine Bewertung der Risken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durchgeführt. Ein Prozess zur Risikobewertung wurde eingeleitetet, da die Gutachter bestimmte Punkte im System ausgemacht haben, welche die Risken in diesen Bereichen erhöhen könnten.
  • Die gesetzliche Grundlage der Aufsicht muss gestärkt werden. Die Gutachter stellten eine mangelnde Klarheit über die Rolle, die Verantwortlichkeit, die Kompetenzen und Befugnisse sowie die Unabhängigkeit der Finanzermittlungsbehörde als Aufsichtsbehörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fest. Keine Überprüfungen vor Ort haben stattgefunden, und keine Stichprobenprüfung von Kundendateien sind durchgeführt worden. Eine Kontrolle des Instituts für die religiösen Werke durch einen unabhängigen Finanzaufseher in naher Zukunft wird dringend empfohlen, ebenso wie die Anwendung der sogenannten „Fit-and Proper-Kriterien“ für das Management der Finanzinstitute durch die Aufsichtsbehörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
  • Geldwäsche wurde in Übereinstimmung mit FATF-Standards vollständig unter Strafe gestellt, der Nachweis einer wirksamen Umsetzung dieser Maßnahmen muss jedoch noch erbracht werden. Terrorismusfinanzierung wurde ebenfalls unter Strafe gestellt, auch wenn die spezifischen Bestimmungen zur Kriminalisierung der Finanzierung bestimmter Terrorakte in einschlägigen UN-Konventionen nicht berücksichtigt wurden. Detaillierte gesetzliche Bestimmungen für das Einfrieren von Geldern in Zusammenhang mit Terrorismus in Übereinstimmung mit den Resolutionen des UN-Sicherheitsrates wurden zwar eingeführt, im überprüften Zeitraum jedoch nicht umgesetzt.
  • Die Finanzermittlungsbehörde sammelt und analysiert Berichte über verdächtige Aktivitäten und übt so die Funktion einer Zentralstelle für Verdachtsmeldungen (Financial Intelligence Unit – FIU) aus. Die Zahl der eingegangenen Meldungen war gering, auch wenn die geringe Größe des Finanzsektors berücksichtigt werden muss. Die Zentralstelle verfügt über ausreichend Ressourcen; die ihr im Sinne des überarbeiteten Gesetzes zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, zusätzliche Informationen von den Instituten einzuholen, welche einer Meldepflicht unterliegen, schienen den Gutachtern jedoch ungewiss.
  • Im überarbeiteten Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind umfassende Präventivmaßnahmen vorgesehen, insbesondere im Bereich der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden sowie der Aufzeichnungspflichten, auch wenn noch eine Reihe technischer Unzulänglichkeiten bestehen bleibt und der Nachweis einer wirksamen Umsetzung noch erbracht werden muss. Das Institut für die religiösen Werke hat bereits vor der Umsetzung der neuen Gesetzesmaßnahmen eine Überprüfung seiner Kundendaten begonnen. Der Bericht empfiehlt, die Einführung von Vorschriften in ernsthafte Erwägung zu ziehen, wodurch festgelegt wird, welche Personen zum Besitz von Konten beim Institut für die religiösen Werke berechtigt sind.
  • Insgesamt gibt es angemessene Maßnahmen zur Erleichterung der Zusammenarbeit sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Die Gutachter begrüßten die Entscheidung des Heiligen Stuhls, im Januar 2012 Vollmitglied der UN-Konventionen von Wien, Palermo und gegen Terrorismusfinanzierung zu werden. Die vorgelegten Informationen zeigen eine größtenteils zufriedenstellende Vorgeschichte bei der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit, obwohl ein Land erklärte, es sei bei der gegenseitigen Rechtshilfe mit dem Heiligen Stuhl auf Schwierigkeiten gestoßen. Die Finanzermittlungsbehörde ist in ihren Möglichkeiten zum Austausch von Informationen mit anderen Kontrolleinheiten durch die Verpflichtung eingeschränkt, mit diesen zuvor eine Vereinbarung abzuschließen.
  • 46 gemeinnützige Organisationen sind auf dem Gebiet des Heiligen Stuhls/Staat Vatikanstadt tätig. Die Zuständigkeit der Finanzermittlungsbehörde sollte auf eine risikobasierte Überwachung dieses Sektors ausgedehnt werden, mit dem notwendigen Zugang zu relevanten Büchern und Unterlagen.
Fortschrittsbericht. Moneyval wird die Umsetzung seiner Empfehlungen durch Folgemaßnahmen weiter überwachen, die vorsehen, dass der Heilige Stuhl innerhalb eines Jahres einen Fortschrittsbericht vorlegen muss.


[Faires Europa.] LINK ➨ 
Bericht Heiliger Stuhl - Committee of Experts on the Evaluation of Anti-Money Laundering Measures and the Financing of Terrorism (MONEYVAL)
Der Heilige Stuhl im Europarat

Website der FATF
FATF 40 Recommendations
FATF IX Special Recommendations

[Letzte Aktualisierung  27.7.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.



Mittwoch, 23. Mai 2012

EU-Parlament für die Finanztransaktionssteuer (FTS) auch wenn nicht alle Mitglieder mitmachen

Die vorgeschlagene Finanztransaktionssteuer sollte nachgebessert werden, um mehr Händler zu erfassen und Steuerumgehung zu verhindern. Die Abgeordneten befürworten die Einführung der Steuer auch im Falle, dass einige Mitgliedstaaten die "Opt-out" Regelung in Anspruch nehmen wollen und nicht teilnehmen.

Die vorgeschlagene Finanztransaktionssteuer sollte nachgebessert werden, um mehr Trader zu erfassen und Steuerumgehung zu verhindern. Das fordert das Parlament in seiner Stellungnahme zur Finanztransaktionssteuer, die am 23.5.12 verabschiedet wurde. Die Abgeordneten befürworten die Einführung der Steuer auch im Falle, dass einige Mitgliedstaaten nicht teilnehmen.

Die von der Kommission vorgeschlagenen Steuersätze von 0,1 % auf Aktien und Anleihen und 0,01 % auf Derivate erscheinen dem Parlament angemessen. Einzig Pensionsfonds sollten von der Steuer ausgenommen werden. Die legislative Resolution wurde mit 487 Ja-Stimmen gegen 152 Nein-Stimmen bei 46 Enthaltungen angenommen.

Das Parlament fordert seit über zwei Jahren eine Finanztransaktionssteuer (FTS). Ende 2011 legte die Kommission einen diesbezüglich Vorschlag auf den Tisch, und jüngste Eurobarometer-Umfragen zeigen, dass zwei Drittel der Europäer eine FTS befürworten.

Die Berichterstatterin des Parlaments Anni Podimata (S&D, EL) erklärte: "Die FTS ist integrativer Teil des Fahrplans aus der Krise. Sie wird für eine fairere Verteilung der Last dieser Krise sorgen und keine Abwanderungen zur Folge haben, da die Kosten dafür höher wären als die Steuer zu bezahlen."

Ausdehnung des Geltungsbereichs. Das Parlament fordert, den Kommissionsvorschlag um das "Ausgabeprinzip" zu ergänzen. Auch Finanzinstitute außerhalb der europäischen FTS-Zone wären damit gezwungen, FTS zu entrichten, wenn sie mit Finanzinstrumenten handeln, die ursprünglich innerhalb dieser Zone ausgegeben wurden.

Siemens-Anleihen, die ursprünglich in Deutschland ausgegeben wurden und zwischen Finanzinstituten in Hong Kong und den USA gehandelt werden, würden damit unter diese Steuer fallen. Der Vorschlag der Kommission sieht dergleichen jedoch nicht vor, da nur in der FTS-Zone angesiedelte Finanzinstitute von der Steuer betroffen wären.

Das von der Kommission vorgeschlagene "Ansässigkeitsprinzip" soll laut Parlament beibehalten werden. Finanzinstrumente, die außerhalb der FTS-Anwendungszone ausgegeben wurden, aber von zumindest einem in der Zone etablierten Finanzinstitut gehandelt werden, fallen demnach in den Anwendungsbereich der FTS.

Steuerumgehung verhindern. Laut legislativer Resolution sollte die Umgehung den Steuersünder um ein Vielfaches teurer zu stehen kommen als die eigentliche Steuer. Nach dem Vorbild der britischen Stempelgebühr sollte die rechtliche Übertragung der Eigentümerrechte an die Entrichtung der Steuer gebunden sein.   Das bedeutete, dass der Kauf oder Verkauf eines Instruments bei Nichtzahlung der Steuer nicht rechtskräftig wird und Eigentümerrechte nicht abgesichert sind. Nachdem die Steuerrate sehr gering ist, würde dieses Risiko Gewinne bei Nichtzahlung bei weitem übersteigen.

EU-weite Einführung besser, aber nicht unabdingbar. Sollte es nicht möglich sein, die Transaktionssteuer von Anfang an in der gesamten EU einzuführen, sollte die Steuer im Rahmen verstärkter Zusammenarbeit eingeführt werden, heißt es in der Entschließung. Die Einführung der Finanztransaktionssteuer in einer stark begrenzten Zahl von Mitgliedstaaten könnte jedoch zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt führen. Entsprechende Maßnahmen müssten dem vorbeugen, meinen die Abgeordneten. Frau Podimata erklärte: "Die EU hat den weltweit größten Finanzmarkt, daher liegt es an uns, den ersten Schritt zu machen. Wir können uns nicht von einer Handvoll Mitgliedstaaten in Geiselhaft nehmen lassen."

Pensionsfonds sollen ausgenommen werden. Die wichtigste Ausnahme wurde Pensionsversicherungsfonds zugestanden, deren Transaktionen von der Steuer befreit werden sollten.

ZEITPLAN.  Die Stellungnahme fordert keinen Transfer der FTS-Einnahmen in den EU-Haushalt, weist aber darauf hin, dass eine Verwendung der Steuereinnahmen als Eigenmittel der Union die nationalen Beitragszahlungen für den Unionshaushalt - dem Berichterstatter zufolge um bis zu 50 Prozent - senken würde.
Das Parlament schließt sich in seiner Stellungnahme dem vorgeschlagenen Zeitplan der Kommission an.  Bis 31. 12. 2013 muss die FTS in nationales Recht umgesetzt werden, um am 31. 12. 2014 in Kraft zu treten.
Die Stellungnahme des EP hält auch am ursprünglichen Vorschlag fest, Primärmärkte für Aktien und Anleihen auszunehmen. Damit soll eine Besteuerung von Investitionen, die der Realwirtschaft zugute kommen, vermieden werden.


[Faires Europa.]  LINK ➨