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Samstag, 21. Mai 2022

[ #Sozialdemokratie ] Der Sozialdemokrat Karl Kautsky 1916: Die Vereinigten Staaten Mitteleuropas


[Free eBook] Innerhalb der europäischen Sozialdemokratie wurde das Konzept der "Vereinigten Staaten von Europa" schon vor dem Ersten Weltkrieg ausgiebig diskutiert. 

Karl Kautsky brach bereits 1911 die Debatte los, indem er für die "ständige Fortdauer des Friedens" die Gründung der "Vereinigten Staaten von Europa" forderte. 
Service. Dies ist nur der Hinweis auf einen Beitrag eines hier verlinkten Weblogs, einer Website oder eines Downloads. Mehr erfährt man, wenn man den untenstehenden Links folgt! Nütze auch den Link „[Google Search] ⇒ “. Er liefert allenfalls einen aktuelleren Link im Falle einer Verwaisung und/oder auch zusätzliche oder aktuellere Infos!

 

 [Faires #EUROPA ]⇒ 

Montag, 25. Dezember 2017

[ #Maps ] Karten: Luftverschmutzung aus verschiedenen Quellen im Detail

Europaweite Karten sollen Europas Bürger dabei unterstützen, sich aktiv an Umweltentscheidungen zu beteiligen. 

Die Karten, die von der Europäischen Umweltagentur im Internet veröffentlicht sind, machen es den Bürgern erstmals möglich, die hauptsächlichen diffusen Quellen von Luftverschmutzung wie den Land- und Luftverkehr genau zu erkennen. Ein Satz von 32 Karten zeigt, wo bestimmte Schadstoffe wie Stickoxide und Feinstaub freigesetzt werden. Er ergänzt bestehende Datensätze zu Emissionen aus einzelnen Industrieanlagen im Europäischen Register zur Erfassung der Freisetzung und Übertragung von Schadstoffen (E-PRTR).

Während Daten zur Luftqualität sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene von verschiedenen Anbietern zur Verfügung stehen, enthalten diese Daten keine Angaben über die Quellen der Verschmutzung. Die neue Karten lenken die Aufmerksamkeit auf die lokal freigesetzten Luftschadstoffe und ermöglichen es den Bürgern, einen genauen Blick auf ihre Nachbarschaft zu werfen. Außerdem können Luftverschmutzungsexperten die Daten für ihre Modellrechnung nutzen und dadurch die Auswirkungen der lokalen Emissionen auf die Umwelt beurteilen.

Die Karten zur räumlichen Verteilung  zeigen zum Beispiel große Hotspots von Ammoniak-Emissionen (NH3) aus der Landwirtschaft in der Po-Ebene (Italien), der Bretagne (Frankreich) und den Beneluxländern. Hohe Konzentrationen von Ammoniak-Emissionen schädigen die Umwelt, weil sie zur Versauerung und Eutrophierung des Bodens und des Süßwassers beitragen.

Die Karten belegen außerdem das Ausmaß von NOX- und PM10-Emissionen aus dem Straßenverkehr, die in großen städtischen Gebieten und entlang der Hauptverkehrsadern entstehen. In den Städten trägt insbesondere der Straßenverkehr erheblich zur PM10-Konzentration in der Atemluft bei.

[faires EUROPA.]⇒

Dienstag, 1. November 2016

[ # EU-Recht ] Konsolidierte Fassung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft [EURATOM]


Die Vorarlberger Ablehnung der Atomkraft ist bei dem Euratom-Volksbegehren 2011 zum wiederholten Mal deutlich geworden.

Die Europäische Atomgemeinschaft (EAG oder heute EURATOM) wurde am 25. März 1957 durch die Römischen Verträge von Frankreich,Italien, den Beneluxstaaten und der Bundesrepublik Deutschland gegründet und besteht noch heute fast unverändert. Sie ist neben der Europäischen Union eine eigenständige Internationale Organisation, teilt mit ihr jedoch sämtliche Organe.

Die EURATOM (Europäische Atomgemeinschaft) verfolgt das Ziel, "den Lebensstandard der Europäerinnen und Europäer mithilfe der Atomindustrie zu sichern". Die Initiative „Raus aus EURATOM“, die vom Verein „Atomstopp – atomkraftfrei leben“ gestartet wurde, wollte demgegenüber, dass die finanziellen Mittel zur Förderung der Atomenergie gestoppt und stattdessen für die Entwicklung von Technologien zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen eingesetzt werden.

Die Vorarlberger Ablehnung der Atomkraft ist bei diesem Euratom-Volksbegehren im März 2011 zum wiederholten Mal deutlich geworden. Mit 13.435 Unterschriften (inklusive Unterstützungserklärungen) und der österreichweit höchsten Stimmbeteiligung von 5,12 Prozent machten sich im “Ländle” sogar mehr Leute für einen Ausstieg aus dem Euroatom-Vertrag stark als in der Bundeshauptstadt (11.263).

Diese Textausgabe enthält die konsolidierte Fassung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft sowie der dazugehörigen Anhänge und Protokolle mit den Änderungen aufgrund des am 13. Dezember 2007 unterzeichneten und am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrags von Lissabon. Letztmals war eine konsolidierte Fassung dieses Vertrags im Jahr 1995 veröffentlicht worden. Die Ausgabe stammt vom März 2010.


 [Faires #EUROPA ] ⇒ 


Lohnt sich ein Download? Ein schneller Blick auf den Inhalt sagt mehr:
INHALTSVERZEICHNIS
PRÄAMBEL 5
TITEL I AUFGABEN DER GEMEINSCHAFT 6

TITEL II DIE FÖRDERUNG DES FORTSCHRITTS AUF DEM GEBIET
DER KERNENERGIE 7
Kapitel 1 Förderung der Forschung 7
Kapitel 2 Verbreitung der Kenntnisse 10
Abschnitt 1 Kenntnisse, über welche die Kommission verfügen kann 10
Abschnitt 2 Sonstige Kenntnisse 11
Abschnitt 3 Bestimmungen über die Geheimhaltung 16
Abschnitt 4 Besondere Bestimmungen 19
Kapitel 3 Der Gesundheitsschutz 20
Kapitel 4 Investitionen 22
Kapitel 5 Gemeinsame Unternehmen 23
Kapitel 6 Versorgung 26
Abschnitt 1 Die Agentur 27
Abschnitt 2 Erze, Ausgangsstoffe und besondere spaltbare Stoffe aus dem Aufkommen der Gemeinschaft 28
Abschnitt 3 Erze, Ausgangsstoffe und besondere spaltbare Stoffe aus dem Aufkommen außerhalb der Gemeinschaft 31
Abschnitt 4 Preise 31
Abschnitt 5 Bestimmungen über die Versorgungspolitik 32
Abschnitt 6 Besondere Vorschriften 33
Kapitel 7 Überwachung der Sicherheit 34
Kapitel 8 Das Eigentum 38
Kapitel 9 Der gemeinsame Markt auf dem Kerngebiet 40
Kapitel 10 Außenbeziehungen 41

TITEL III VORSCHRIFTEN ÜBER DIE ORGANE UND FINANZVORSCHRIFTEN 43
Kapitel 1 Anwendung von bestimmten Bestimmungen des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union 43
Kapitel 2 Die Organe der Gemeinschaft 44
Abschnitt 1 Das Europäische Parlament 44
Abschnitt 2 Der Rat 44
Abschnitt 3 Die Kommission 44
Abschnitt 4 Der Gerichtshof der Europäischen Union 45
Abschnitt 5 Der Rechnungshof 46
Kapitel 3 Gemeinsame Vorschriften für mehrere Organe 46
Kapitel 4 Der Wirtschafts- und Sozialausschuss 47

TITEL IV BESONDERE FINANZVORSCHRIFTEN 47

TITEL V ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 50

TITEL VI VORSCHRIFTEN ÜBER DIE ANLAUFZEIT (AUFGEHOBEN) 56

SCHLUSSBESTIMMUNGEN 56

ANHÄNGE
Anhang I Forschungsgebiet betreffend die Kernenergie gemäß Artikel 4 des Vertrags 58
Anhang II Industriezweige, auf die in Artikel 41 des Vertrags Bezug genommen ist 62
Anhang III Vergünstigungen, die den gemeinsamen Unternehmen nach Artikel 48 des Vertrags gewährt werden können 63
Anhang IV Listen der Güter und Erzeugnisse, die den Bestimmungen des Kapitels 9 über den gemeinsamen Markt auf dem Kerngebiet unterliegen 64
Anhang V Erstes Forschungs- und Ausbildungsprogramm gemäß Artikel 215 des Vertrags (aufgehoben) 69

PROTOKOLLE
Protokoll über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union 73
Protokoll über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union 76
Protokoll über die Festlegung der Sitze der Organe und bestimmter Einrichtungen, sonstiger Stellen und Dienststellen der Europäischen Union 98
Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union 99
Protokoll über Artikel 40.3.3 der Verfassung Irlands 106
Protokoll über die Übergangsbestimmungen 107

Mittwoch, 3. Februar 2016

Wo das Geld ist: Deutschland könnte mit der Vermögenssteuer 20 Milliarden lukrieren

Die Schätzungen des Deutschen Institutd für Wirtschaftsforschung (DIW) ergeben ein Nettovermögen der deutschen Privathaushalte von 8 600 Milliarden Euro im Jahr 2011. 

Die Vermögenskonzentration ist beachtlich:
Das reichste Prozent der Bevölkerung besitzt 32 Prozent des gesamten Vermögens, die reichsten 0,1 Prozent besitzen 16 Prozent. 

Daher kann eine Vermögensteuer der natürlichen Personen auch bei hohen Freibeträgen ein beträchtliches Aufkommen erzielen.
Unter Vermögensbesteuerung versteht die OECD wiederkehrende und nicht-wiederkehrende Steuernauf den Gebrauch, die Eigentümerschaft oder den Transfer von Eigentum. Dies beinhaltet auch Steuernauf nicht-bewegliches Eigentum und das Nettovermögen, Steuern auf den Eigentümerwechsel vonEigentum durch Erbe oder Schenkung und Steuern auf Finanz- oder Kapitaltransaktionen. 
Vermögenskonzentration. Die Vermögenskonzentration in Deutschland ist im internationalen Vergleich besonders hoch. Daher könnte eine Vermögensteuer auch bei hohen Freibeträgen ein Aufkommen von schätzungsweise zehn bis 20 Milliarden Euro im Jahr erzielen. Das zeigen die vorliegenden Schätzungen auf der Basis eines Mikrosimulationsmodells.  Die Ungleichheit der Einkommensverteilung würde durch die Wiedererhebung einer Vermögensteuer leicht reduziert. Die Erhebungskosten lägen in Relation zum Steueraufkommen zwischen vier und acht Prozent und würden sich damit auf dem Niveau der Einkommensteuer und der Unternehmensteuern bewegen. Anpassungsreaktionen der Steuerpflichtigen könnten das Steueraufkommen allerdings spürbar mindern.

Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Das DIW Berlin - Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung ist eines der größten Wirtschaftsforschungsinstitute in Deutschland. Die Kernaufgaben sind anwendungsorientierte Grundlagenforschung, wirtschaftspolitische Beratung und das Bereitstellen von Forschungsinfrastruktur. Als unabhängige Institution ist das DIW Berlin ausschließlich gemeinnützigen Zwecken verpflichtet.

1925 wurde das DIW Berlin als Institut für Konjunkturforschung gegründet. Seit 1982 wird auch die Forschungsinfrastruktureinrichtung SOEP, eine Langzeitstudie am DIW Berlin, gefördert. Seinen Sitz hat das DIW seit seiner Gründung in Berlin. Als Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft wird das DIW Berlin überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert.

[faires EUROPA.]⇒

Dienstag, 30. Juni 2015

[ #EURO ] Europa unter dem Joch der kastrierten Brüsseler Ochsen?

Europa wurde nach der griechischen Mythologe auf einem Stier entführt. Heute soll Europa  - Griechenland ist nur ein Stein -  das neoliberale Yoch des an der Demokratie kastrierten Brüsseller Ochsengespanns tragen.

[ #EURO ] Europa unter dem Joch der kastrierten Brüsseler Ochsen?

Montag, 24. November 2014

[ #Freihandel ] Das transatlantische Handel- und Investionsabkommen (TTIP) zwischen der EU und den USA

Die Europäische Kommission wirbt mächtig für ein transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen (TTIP). Ein kostenloses eBook (PDF) der deutschen Hans-Böckler-Stiftung erklärt.  


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[Faires Europa.]⇒

Donnerstag, 13. November 2014

[ #EU-Wettbewerbe ] Schreibwettbewerb für junge Europäer - Frist 27.2.2015

So ähnlich, so verschieden, so europäisch.

Welche Erfahrungen 18- bis 25jährige Europäerinnen und Europäer in der auf 28 EU-Staaten gewachsenen Europäischen Union gemacht haben und wie die EU der 28 die Herausforderungen der Zukunft meistern kann, fragt die Europäische Kommission in einem Schreibwettbewerb.

Noch bis zum 27. Februar 2015 können junge Autor(inn)en einen Text von maximal 1000 Wörtern einsenden. Nationale Jurys wählen pro Mitgliedsland einen Gewinner aus; als Preis winkt ein dreitägiger Brüssel-Besuch im Mai 2015. Die Texte können in jeder EU-Amtssprache verfasst werden.
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Donnerstag, 6. November 2014

[ #Migration ] Peinlich: Europäische Kommission muss Österreich verklagen

Erschreckend: Österreich hält sich nicht einmal an das Rechtsstaatsprinzip der eigenen österreichische Bundesverfassung.

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Österreich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, um sicherzustellen, dass das österreichische Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht voll und ganz die Rechte der Arbeitnehmer türkischer Staatsangehörigkeit und ihrer Familien widerspiegelt, die ihnen durch die Assoziierung zwischen der EU und der Türkei auf der Grundlage des Abkommens von Ankara zustehen. Die österreichischen Rechtsvorschriften enthalten nämlich Bestimmungen, die eine diesbezügliche Verschlechterung der Rechtslage von türkischen Arbeitnehmern und ihren Familienangehörigen bewirken. Nach Ansicht der Kommission verstößt dies gegen die Stillhalteklauseln des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Türkei, das in Österreich seit dem EU-Beitritt gilt. So wurde beispielsweise das Mindestalter von Ehegatten für den Anspruch auf Familienzusammenführung von 18 auf 21 Jahre angehoben und strengere Regeln in Bezug auf Lesekompetenzen und Sprachkenntnisse wurden eingeführt. Die Kommission ist der Auffassung, dass Österreich seine Rechtsvorschriften entsprechend ändern muss.

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Freitag, 5. September 2014

[ #EU-Wettbewerbe ] Europass Viral-Videowettbewerb 2014

Viral Video Competition zu Mobilität zum Lernen und Arbeiten in Europa. 

Der Europass Videowettbewerb richtet sich an junge Erwachsene ab 18 Jahren aus allen teilnehmenden EU-Ländern. Gesucht werden kurze Internet-Videoclips zum Thema Europass – Mobilität zum Lernen und Arbeiten in Europa.



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Sonntag, 31. März 2013

Schulden- oder Sozialkrise?

European Economic Governance: Wo bleibt die soziale Dimension? "spotlight europe" das montaliche Magazin  der Bertelsmann-Stiftung zur Analyse europäischer Themen sieht durch das Wirtschaftshandeln der EU die Demokratie bedroht.

Seit der Griechenland-Krise arbeitet die Europäische Union an einer umfassenden Economic-Governance-Architektur. Die gemeinsame Geldpolitik in der Währungsunion soll durch eine stärkere wirtschafts- und fiskalpolitische Koordinierung flankiert werden. Ziel ist eine stärkere Budgetdisziplin und Wettbewerbsfähigkeit aller EU-Staaten. Doch dabei läuft die Politik Gefahr, den sozialen Zusammenhalt in der EU zu schwächen.

Schulden- oder Sozialkrise. Bei den wirtschaftlich starken EU-Staaten sinkt die Bereitschaft, schwächeren Nachbarn unter die Arme zu greifen. Bei diesen wiederum wächst der öffentliche Unmut über die drastischen Sparmaßnahmen der Regierungen. "Inzwischen ist der Punkt erreicht, an dem der Zusammenhalt der EU insgesamt in Frage steht", bilanzieren die Autoren Thomas Fischer und Sarah Hoffmann in der aktuellen Ausgabe des Magazins spotlight europe: Im Zusammenhang mit der geplanten "Economic Governance" (Regierungshandeln in Wirtschaftsfragen) der Union mahnen die beiden Autoren eine "soziale Dimension" an.

Ziel müsse die bessere Koordinierung der wirtschafts- und fiskalpolitischen  Mitgliedsländer sein. Dazu müssten die Budgets strikter eingehalten und die Wettbewerbsfähigkeit aller EU-Staaten verbessert werden.  Mit diesen Maßnahmen aber laufe die Politik Gefahr, den sozialen Zusammenhalt in der EU zu schwächen. So geben beide Autoren der Bertelsmann Stiftung zu Bedenken: "Es mehren sich die Stimmen, die davor warnen, dass in Europa die Schuldenkrise in eine massive Sozialkrise umzuschlagen droht."
Das Dilemma der EU- Mitgliedstaaten bestehe nun darin, dass die bisherigen Maßnahmen zwar dem Vertrauensverlust auf den Finanzmärkten entgegensteuern, eben diese Maßnahmen aber soziale Spannungen generieren und im schlimmsten Fall eine schwindende Unterstützung demokratischer Institutionen riskieren.

Die beiden Autoren schlagen einen "sozialen Investitions-Pakt " und eine einfachere Handhabung  des Europäischen Strukturfonds als kurzfristige Hilfe für die krisengeplagten Mitgliedstaaten vor. Ein soziales Europa müsse den Interessen der stärkeren wie der schwächeren EU-Mitglieder gleichermaßen Rechnung tragen.

 [Faires Europa.] LINK ➨ 

Sonntag, 10. März 2013

Schreckliches Dublin-System: Die Staaten schieben Verantwortung ab

Die Broschüre "Flüchtlinge im Labyrinth" erklärt das EU-Asylzuständigkeitssystem "Dublin II" und zeigt dessen katastrophale Folgen für Schutzsuchende anhand von Einzelfällen auf. Basis der Broschüre von Pro Asyl sind Erzählungen von Flüchtlingen, die im April 2012 von der deutschen Organisation und ihren Partnern aufgenommen wurden. 

Für Flüchtlinge sei das europäische Asylsystem ein unüberschaubares Labyrinth, schreibt Pro Asyl. Auf ihrem Weg durch Europa irrten sie umher und fänden nirgends Schutz. Mitten in der EU erlebten Flüchtlinge Obdachlosigkeit, Hunger, Elend, Kälte, Haft und Gewalt. Grund für das Nicht-Ankommen der Schutzsuchenden sei das sogenannte Dublin-System, das eine menschenwürdige Aufnahme der Flüchtlinge in der EU verhindere.

Die Broschüre geht auch auf die durch das Dublin-System geprägte Situation von Flüchtlingen in Malta, Rumänien, Italien, Griechenland und Deutschland ein, analysiert die politischen Konsequenzen der Dublin-II-Verordnung für die Europäische Union als Staatenbündnis und zeigt, wie das System unter anderem aufgrund von Gerichtsurteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union mehr und mehr ins Wanken gerät.

Ungarn: Zurückgeführte Dublin-Flüchtlinge werden pauschal ausgewiesen. Die Analyse von Pro Asyl thematisiert die Umstände für Asylsuchende in Ungarn. Zu den Personen, die aufgrund des Dublin-Abkommens zurückgeführt werden, hält die Broschüre auf S. 21 fest: "Nach einem Bericht des ungarischen Helsinki-Komitees werden die Rechte von Flüchtlingen in Ungarn insbesondere im Falle von Schutzsuchenden missachtet, die im Zuge der Dublin-II-Verordnung nach Ungarn zurückgeschoben wurden: Sie erhalten in Ungarn pauschal eine Ausweisungsanordnung – auch wenn sie einen Asylantrag stellen. Da die meisten Betroffenen bereits bei ihrer ersten Ankunft in Ungarn einen Asylantrag gestellt haben, den sie nach ihrer Zurückschiebung nach Ungarn nicht wieder aufnehmen können, wird ihr Asylgesuch nun als Folgeantrag gewertet. Das Perfide daran: Wer in Ungarn einen solchen Folgeantrag stellt, bekommt keinen Rechtsschutz, mit dem im Eilverfahren die Abschiebung ausgesetzt werden kann. Er kann also einfach abgeschoben werden – obwohl das Asylgesuch in keinem EU-Staat abschliessend geprüft wurde."

[Faires Europa.] LINK ➨ 
Inhalt
Einleitung: Flüchtlinge im Labyrinth des Europäischen Dublin-Systems 4
Nur nicht nach Malta: Meline K. erlitt eine Fehlgeburt im maltesischen Gefängnis    5
Malta: Flüchtlingsrechte werden systematisch missachtet    6
Von einem Elend ins nächste: Der minderjährige Ahmed aus Afghanistan findet in der EU keine Aufnahme    6
Asylrechtlicher Notstand in Griechenland: Das Dublin-System gerät ins Wanken 8
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte schreitet ein: Abschiebungen nach Griechenland unzulässig 9
Die Angst bleibt:  Hassan R. floh aus Somalia vor den Al-Shabaab und musste seine Familie zurücklassen    10
Schutzlos in Italien: Flüchtlingen droht Obdachlosigkeit und Elend 11
Gerichtshof der Europäischen Union fällt Grundsatzurteil: Kein blindes Vertrauen in die Sicherheit anderer Staaten 12
Obdachlos und hungernd mitten in Rom und ohne Schutz in Deutschland: Der eritreische Flüchtling Abel M.    12
Deutschland: Effiziente Überstellungsverfahren ohne effektiven Rechtsschutz 14
Haft in Deutschland: Die Bundespolizei setzt Flüchtlinge an der Grenze fest 16
Auf vier Länder verstreut: Wie das Dublin-System zur Trennung der Familie Ghubar führt 18
Allein, minderjährig, obdachlos: Der somalische Jugendliche Abdi lebt in Ungarn auf der Straße 19
Keine Verständigung: Farah S. aus Afghanistan findet keinen Schutz in Ungarn 20
Ungarn: Obdachlosigkeit, menschenrechtswidrige Haft und Gefahr der Kettenabschiebung 21
Kein faires Asylverfahren: Der Palästinenser Hamid A. landet in Rumänien im Gefängnis 22
Rumänien: Reale Strukturen für Flüchtlinge fehlen 23
EU-Flüchtlingspolitik: Keine Solidarität im Dublin-System 24
Forderungen 27
Glossar 29

Freitag, 23. November 2012

Arbeitskosten in der EU27 im Jahr 2011


Die Arbeitskosten pro Stunde in den EU27 Mitgliedstaaten lagen zwischen 3,5€ und 39,3€.

Die Arbeitskosten pro Stunde in der gewerblichen Wirtschaft in der EU27 lagen im Jahr 2011 bei durchschnittlich 23,1€ und im  Euroraum (ER17) bei 27,6€. Diese Durchschnitte verdecken jedoch deutliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten.

Innerhalb der EU27 variierten die Arbeitskosten der Mitgliedstaaten zwischen 3,5€ und 39,3€ pro Stunde. Arbeitskosten setzen sich aus Bruttolöhnen und -gehältern sowie Lohnnebenkosten, wie bspw. den Sozialbeiträgen der Arbeitgeber, zusammen.

Im Jahr 2011 wurden die höchsten Arbeitskosten pro Stunde für Belgien (39,3€), Schweden (39,1€), Dänemark (38,6€), Frankreich (34,2€), Luxemburg (33,7€), die Niederlande (31,1€) und Deutschland (30,1€) geschätzt. Die niedrigsten Arbeitskosten pro Stunde wurden für Bulgarien (3,5€), Rumänien (4,2€ im Jahr 2010), Litauen (5,5€) und Lettland (5,9€) geschätzt.

Beim zeitlichen Vergleich von Arbeitskosten in Euro ist zu beachten, dass die Werte der Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums von Wechselkursschwankungen beeinflusst werden.  Diese vorläufigen Ergebnisse für das Jahr 2011, die von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, veröffentlicht werden, beziehen sich auf Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten und basieren auf der
Arbeitskostenerhebung 2008 und dem Arbeitskostenindex.

[Faires Europa.] LINK ➨  
Hourly labour costs ranged between €3.5 and €39.3 in the EU27 Member States
5.5.12 30. 11.12 [Letzte Aktualisierung  30.11.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.

Datenquelle Arbeitskostenindex. Der Arbeitskostenindex ist ein Kurzfristindikator, der die  Entwicklung der dem Arbeitgeber entstehenden Arbeitskosten pro Stunde zeigt. Er wird berechnet, indem die Arbeitskosten durch  die Zahl der Arbeitsstunden geteilt werden. Arbeitskosten setzten sich aus den Bruttolöhnen und -gehälter, zuzüglich der Lohnnebenkosten, wie bspw. der Sozialbeiträge der Arbeitgeber, zusammen. Kosten für die berufliche (Weiter-)Bildung oder andere Ausgaben, wie bspw.  Einstellungskosten, Ausgaben für Arbeitskleidung, usw., sind nicht enthalten. Der Arbeitskostenindex erfasst alle Wirtschaftseinheiten ungeachtet der Anzahl der Beschäftigten und alle Wirtschaftsbereiche  außer Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Privathaushalte und exterritoriale Organisationen.

Datenquelle Arbeitskostenerhebung. Die Arbeitskostenerhebung liefert Strukturinformationen über die Arbeitskosten. Die Erhebung wird alle vier Jahre durchgeführt. Die aktuellste Arbeitskostenerhebung bezieht sich auf das Jahr 2008. Die Arbeitskostenerhebung erfasst Wirtschaftseinheiten mit 10 oder mehr Beschäftigten in allen Wirtschaftsbereichen außer Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Privathaushalte und  exterritoriale Organisationen.

Reichtum, Ungleichheit und sozialer Polarisierung : Wealth, Inequalities and Social Polarization in the EU

Als Teil einer Broschüren-Reihe des EAPN zu zentralen Themen rund um Armuts- und Verteilungsfragen in der EU ist nun ein Büchlein zu Reichtum, Ungleichheit und sozialer Polarisierung erschienen. 

Die in englischer und französischer Sprache erhältliche 36seitige Broschüre gibt einen Überblick über Reichtumsdefinitionen und -forschung in Europa, erklärt das Konzept der sozialen Polarisierung und enthält sowohl Daten und Fakten als auch ethische Reflexionen zum wachsenden Einfluss der Superreichen, den schädlichen Auswirkungen zunehmender Ungleichheit, sowie einige Vorschläge für notwendige Maßnahmen und Strategien zur besseren Verteilung des vorhandenen Reichtums.

EAPN. Das European Anti Poverty Network (EAPN) ist ein repräsentatives Netzwerk von NGOs und Organisationen, die gegen Armut und soziale Ausgrenzung in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ankämpfen.

Das EAPN - mit Sitz in Brüssel - wurde 1990 gegründet und hat als vorrangiges Ziel die Vernetzung von NGOs, die im Bereich der Armutsbekämpfung arbeiten, um den Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung auf die Tagesordnung der EU-Politik zu setzen. Ein wichtiger Erfolg und bedeutender Schritt in diese Richtung war die Verabschiedung einer sozialen Agenda auf dem EU-Gipfel von Nizza im Dezember 2000. Dabei haben sich alle EU-Mitgliedsstaaten zur Erstellung und Implementierung Nationaler Aktionspläne gegen Armut und soziale Ausgrenzung verpflichtet. Auch die Nationalen Aktionspläne für Beschäftigung und andere relevante nationale und europaweite Entwicklungen im Bereich Beschäftigung werden unter dem Blickwinkel der sozialen Ausgrenzung diskutiert und beleuchtet.

[Faires Europa.] LINK ➨ 
EAPN (2011): Wealth, Inequalities and Social Polarization in the EU 
European Anti Poverty Network (EAPN)
29.5.12 30. 11.12 [Letzte Aktualisierung  30.11.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.

ArbeitnehmerInnen in der EU: Ratgeber und Glossar

Mit dem EU-Ratgeber der Wiener Arbeiterkammer soll ein Beitrag zum besseren Verständnis der europäischen Integration geleistet werden. Gleichzeitig wird aufgezeigt, was aus Arbeitnehmersicht falsch läuft und welche Änderungen in den einzelnen Politikbereichen notwendig sind.

Mit dem EU Glossar bietet die Wiener AK an, etwas Licht in den Dschungel des EU-Rechts und der EU-Politiken in Richtung der Arbeitnhemerrrechte zu bringen. Der Zugang versteht sich dabei als ein kritisch fragender: Zum Bekenntnis zur EU gehört nämlich auch das Hinterfragen ihrer Defizite und das Definieren notwendiger Korrekturen in der EU-Politik.

[Faires Europa.] LINK ➨  

Donnerstag, 22. November 2012

Bildung: Auch EU-Kommission drängt auf neue Denkansätze!

Österreichs Defizite
Derzeit verfügen 73 Mio. Europäerinnen und Europäer – rund 25 Prozent der Erwachsenen – nur über ein geringes Bildungsniveau. 

Österreich. Fast 20 Prozent der 15-Jährigen haben Defizite beim Lesen und Schreiben, und in fünf Ländern erzielen mehr als 25 Prozent der 15-Jährigen schlechte Leseleistungen (Bulgarien 41 Prozent, Rumänien 40 Prozent, Malta 36 Prozent, Österreich 27,5 Prozent und Luxemburg 26 Prozent). Österreich hat auch in den MST-Professionen (Math, Science and Technology) nach den Niederlanden den geringsten Anteil an weiblichen Graduierten. Beim Lesen, Rechnen und in den Naturwissenschaften sind Österreichs 15-Jährige weit unter dem EU-Schnitt, die niedrige Qualifikation im Lesen wird nur noch von Rumänien und Bulgarien "übertroffen".

Auch ist die Schulabbrecherquote in mehreren Mitgliedstaaten nach wie vor unannehmbar hoch; so beträgt sie etwa in Spanien 26,5 Prozent und in Portugal 23,2 Prozent, während die EU-Zielvorgabe bei unter 10 Prozent liegt. Weniger als 9 Prozent der Erwachsenen beteiligen sich am lebenslangen Lernen (EU-Ziel: 15 Prozent).

Bildung versus Sparprogramme. Die EU-Kommissarin für Bildung, Kultur, Mehrsprachigkeit und Jugend Androulla Vassiliou spricht wohl aus, was man gerade in Krisenzeiten uns Sparprogrammen nicht deutlich genug sagen kann: : „In Europa wird erst dann wieder ein nachhaltiges Wachstum einsetzen, wenn unsere Bildungssysteme hoch qualifizierte, vielseitig einsetzbare Arbeitskräfte hervorbringen, die zur Innovation beitragen können und über Unternehmergeist verfügen. Effiziente, zielgerichtete Investitionen sind hier von wesentlicher Bedeutung, während wir bei einer Kürzung der Mittel für die Bildung unsere Ziele nicht erreichen werden.“

Neue Denkansätze für die Bildung. Die Europäische Kommission hat eine neue Strategie mit dem Titel „Neue Denkansätze für die Bildung“ vorgestellt. Sie will von den Mitgliedsstaaten unverzüglich Maßnahmen, damit jungen Menschen die auf dem Arbeitsmarkt gefragten Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen vermittelt und die Wachstums- und Beschäftigungsziele erreicht werden. Doch wie können die Bildungs- und Berufsbildungssysteme die Qualifikationen vermitteln, die der Arbeitsmarkt benötigt?

Die Kommission will, dass in der Bildung der Schwerpunkt auf die „Lernergebnisse“ zu verlagert wird, d. h. auf die von den Lernenden erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen. Einfach nur eine bestimmte Zeit an einer Bildungseinrichtung verbracht zu haben, darf nicht mehr ausreichen. Zugleich besteht nach wie vor erheblicher Nachholbedarf bei den Grundfertigkeiten Lesen, Schreiben und Rechnen, und der Entwicklung von Unternehmer- und Initiativgeist muss in der Bildung größere Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Die Empfehlungen der Kommission stützen sich auf die Ergebnisse des Anzeigers für die allgemeine und berufliche Bildung (Education and Training Monitor) 2012, eine neue jährliche Erhebung der Kommission zum Qualifikationsangebot in den Mitgliedstaaten.

Open Educational Resources. Damit die Bildung den Bedürfnissen der Lernenden und des Arbeitsmarkts besser gerecht wird, müssen auch die Bewertungsmethoden angepasst und modernisiert werden. Zugleich sollten in allen Lernumfeldern verstärkt Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowie frei zugängliche Lehr- und Lernmaterialien (Open Educational Resources; OER) zum Einsatz kommen.

Lehrerbildung. Die Lehrkräfte müssen ihre eigenen Kenntnisse und Fertigkeiten durch regelmäßige Fortbildungen auf den neuesten Stand bringen.

Berufspraktisches Lernen. Die Mitgliedstaaten werden in der Strategie dazu aufgerufen, Bildung und Arbeitswelt enger miteinander zu verknüpfen, unternehmerisches Handeln in den Unterricht zu integrieren und den jungen Menschen durch berufspraktisches Lernen einen Vorgeschmack auf das Arbeitsleben zu geben. Darüber hinaus wird unter anderem vorgeschlagen, eine neue Benchmark zum Erlernen von Fremdsprachen einzuführen, Leitlinien zur Bewertung und Weiterentwicklung unternehmerischer Bildung aufzustellen und eine EU-weite Wirkungsanalyse zur Nutzung von IKT und OER für Lernzwecke durchzuführen, um den Weg für eine neue Initiative zur Öffnung der Bildung im Jahr 2013 zu ebnen, die auf die optimale Ausschöpfung des Potenzials von IKT abzielt.

Die "neuen" Denkansätze der Kommission in Kürze:
  • Auf allen Bildungsstufen muss der Entwicklung von Querschnittskompetenzen und Grundfertigkeiten größere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Dies gilt insbesondere für unternehmerische und digitale Kompetenz.
  • Neue Benchmark zum Erlernen von Fremdsprachen: bis 2020 sollten mindestens 50 Prozent der 15-Jährigen über hinreichende Kenntnisse in einer Fremdsprache verfügen (derzeit sind es 42 Prozent), und mindestens 75 Prozent sollten eine zweite Fremdsprache erlernen (derzeit 61 Prozent).
  • Es muss in den Aufbau von Bildungs- und Berufsbildungssystemen von Weltrang investiert werden, und das berufspraktische Lernen muss verstärkt werden.
  • Die Mitgliedstaaten müssen die Anerkennung von Abschlüssen und Qualifikationen verbessern – einschließlich solcher Qualifikationen, die außerhalb der formalen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung erworben wurden.
  • Der Nutzen der Technologie, insbesondere des Internets, muss voll ausgeschöpft werden. Schulen, Hochschulen und Berufsbildungseinrichtungen müssen den Zugang zur Bildung durch die verstärkte Nutzung von OER verbessern.
  • Die Reformen müssen von gut ausgebildeten, motivierten, unternehmerisch denkenden Lehrkräften getragen werden.
  • Mittel müssen verstärkt dort eingesetzt werden, wo sich Investitionen am besten rentieren. In den Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene muss eine Debatte über die Finanzierung der Bildung – insbesondere der Hochschul- und Berufsbildung – geführt werden.
  • Ein partnerschaftlicher Ansatz ist unerlässlich. Sowohl öffentliche als auch private Investitionen sind notwendig, damit Innovationen angeschoben werden und damit akademische Welt und Wirtschaft fruchtbarer zusammenwirken.
  • Im Rahmen von Erasmus für alle, dem von der Kommission vorgeschlagenen Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport mit einem Budget von 19 Mrd. EUR, soll die Zahl der Personen, die zur Verbesserung ihrer Qualifikationen Stipendien für Studien- und Ausbildungsaufenthalte sowie Freiwilligentätigkeiten im Ausland erhalten, verdoppelt werden: auf 5 Millionen im Zeitraum 2014-2020. Mehr als zwei Drittel des Programmbudgets sind für diese Art der individuellen Lernmobilität vorgesehen, während die übrigen Mittel für Kooperationsprojekte in den Bereichen Innovation, Politikreformen und Verbreitung bewährter Verfahren bestimmt sind.
 [Faires Europa.] LINK ➨
Rethinking Education strategy
European Commission/EACEA/Eurydice, 2012. Developing Key Competences at School in Europe: Challenges and Opportunities for Policy  – 2011/12. Eurydice Report.  Luxembourg:  Publications Office of the European Union.
30. 11.12 [Letzte Aktualisierung  30.11.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.

Samstag, 17. November 2012

Europäische Sozialcharta für Wehrpflichtige


Zweck dieser Charta ist, alle grundlegenden Menschenrechte zu verzeichnen, die Wehrpflichtige ganz Europas als Bürger in der Uniform beanspruchen dürfen. Hauptgrundsatz bei der Definition der Wehrpflichtigenrechte ist, dass nur die weitestreichenden nationalen Standards gelten. 

Die vier Kapitel der Charta sind:
* Menschenrechte und Demokratie
* sozioökonomische Bedingungen
* Arbeitsbedingungen
* Menschenwürde

„Es gibt nur eine Sorte von Personen, nämlich Menschen. Wenn wir über Menschenrechte reden, darf nicht zwischen schwarz und weiß, zwischen jung und alt oder männlich und weiblich unterschieden werden. Folglich darf auch niemand Wehrpflichtige anders betrachten, als etwa junge Personen in Zivil. Sie sind beide gleich, der einzige Unterschied ist, dass Wehrpflichtige Zivilpersonen in Uniform sind. Zahlreiche Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sind im Fall von Wehrpflichtigen verletzt. Darunter sind das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Versammlungs- und Vereinsfreiheit und die Freiheit Berufsvereinigungen zu bilden und solchen beizutreten, explizit zu erwähnen.“

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Präambel der Europäischen Sozialcharta der Wehrpflichtigen, angenommen von ECCO im September 1991

Ein schneller Blick auf den Inhalt:
1. Einleitung 3
2. Präambel 7
3. Erstes Kapitel 9
 Menschenrechte und Demokratie für Wehrpflichtige
4. Zweites Kapitel  13
 Ökonomische Lage der Wehrpflichtigen
5. Drittes Kapitel  17
 Arbeitsbedingungen der Wehrpflichtigen
6. Anhang A   19
 Spezifizierung einer Verordnung
7. Viertes Kapitel  25
 Menschenwürde für Wehrpflichtige
8. Die ECCO- Teilnehmer 28

Freitag, 19. Oktober 2012

Europäisches Asyl- und Flüchtlingsrecht

Eine zunehmende Harmonisierung der Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene hat natürlich auch nicht vor dem Bereich der Europäisches Asyl- und Flüchtlingsrecht Halt gemacht. 

In den letzten Jahren hat die Europäische Union in diesem so sensiblen Bereich der nationalen Interessen immer wieder neue Richtlinien und Verordnungen erlassen, welche die einzelnen Mitgliedsstaaten veranlasst haben, ihre eigenen nationalen Vorschriften europäischen Mindeststandards anzupassen.

Das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) schützt und unterstützt Millionen von Flüchtlingen weltweit. Auf der deutschsprachigen Website findet sich eine Reihe von Materialeien, insbesondere Rechtsgrundlagen und Handbücher. Im konkreten Falle hier die Rechts(quellen) zum europäischen Asyl- und Flüchtlingsrecht:

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Europäisches Asyl- und Flüchtlingsrecht
22.10.11 [Letzte Aktualisierung  20.10.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.

Europäisches Asyl- und Flüchtlingsrecht

* 2.1. Grundlagen
o - Vertragliche Grundlagen
o - Europäische Ratstreffen
* 2.2. Asyl
o - Dublin und EURODAC
o - Aufnahmestandards
o - Qualifikations- bzw. Statusrichtlinie
o - Verfahrensrichtlinie
o - Gestaltung des Asylverfahrens
o - Vorübergehender Schutz
o - Europäischer Flüchtlingsfonds
o - ARGO
o - Stärkung der Schutzkapazitäten von Herkunftsregionen
o - Gemeinschaftsstatistiken
o - Menschenrechte
o - Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen
o - Neuansiedlung/Resettlement
* 2.3. Migration
o - Migrationspolitik
o - Gleichbehandlung
o - Integration
o - Familienzusammenführung
o - Einreise zu Arbeitszwecken
o - Langfristig Aufenthaltsberechtigte
o - Soziale Sicherheit
o - Illegale Einwanderung
o - Bekämpfung des Menschenhandels
o - Bekämpfung des Menschenschmuggels
o - Schengen
o - Integrierter Grenzschutz
o - Rückführung
* 2.4. Innere Sicherheit
o - Grundsätzliche Überlegungen
o - Rechtstexte

Martin Ehrenhauser nun ohne Immunität: Eine Provinzposse über Piraten und Reptilien

EU-Parlament für Aufhebung der Immunität von Martin Ehrenhauser. 

Das berichtet Vorarlberg Online am 18. Oktober 2012: "Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat kürzlich einstimmig für die Aufhebung der Immunität des österreichischen Europaabgeordneten Martin Ehrenhauser gestimmt. Für den entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft Wien vom März dieses Jahres votierten alle 22 Ausschussmitglieder."

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[Rätischer Bote]  Martin Ehrenhauser - Glück und Ende
20.10.12 [Letzte Aktualisierung 20.10.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.

Samstag, 6. Oktober 2012

{Europa begreifen} Das Bild und die Geschichte Osteuropas im Mittelalter

Hunnische Schuhschnalle - Walters Art Museum via Wikimedia Commons
Der Begriff Mittelalter bezeichnet in der europäischen Geschichte etwa die Epoche zwischen dem Ende der Antike und der Neuzeit (ca. 6.-15. Jahrhundert). 

Medium aevum. Der Begriff Mittelalter wurde in der Form medium aevum („mittleres Zeitalter“) erstmals im 14. Jahrhundert von italienischen Humanisten eingeführt, die damit dann in den beiden folgenden Jahrhunderten zugleich auch das Verständnis der eigenen Epoche als Epoche der Wiedergeburt (Renaissance) begründeten. Mittelalter in diesem sinne versteht sich immer als europäische Geschichte, als Mittelalter Europas.

Osteuropa. Unter Osteuropa kann man hier für den in Frage stehenden Zeitraum als den weiten geographische Raum definieren, der von der Ostsee im Norden, auf einer Linie von der Weichsel bis zum Adriatischen Meer im Westen, vom jonischen Meer und der Ägäis im Süden, dem Schwarzen Meer im Südosten und etwa dem Don bzw. der Wolga im Osten begrenzt wird.

Interdisziplinäres Zentrum für Mittelalterstudien. Jedes zweite Semester wird vom  Zentrum für interdisziplinäre mediävistische Forschung und Lehre an der Universität Salzburg eine Ringvorlesung mit einem fächerübergreifenden Thema angeboten. Die Dokumente der Ringvorlesungen, hier der Ringvorlesung 2003/2004 "Das Bild und die Geschichte Osteuropas im Mittelalter", geben virtuell "zu einem Buch gebunden" ein tolle Quelle zur Mittelaltergeschichte Europas.

[Faires Europa.]  LINK ➨ 
Dokumente der Ringvorlesung 2003/2004: Das Bild und die Geschichte Osteuropas im Mittelalter
5.10.12  [Letzte Aktualisierung  5.10.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.


Siehe auch  LINK

[H.eimat✔ P.olitik✔ M.enschen✔] Dokumente der Ringvorlesung 2001/02: Der Hof als kultureller Raum im Mittelalter
[FREIHANDbuch] 13 Vorlesungen: Orient und Okzident im Mittelalter

ÜBERSICHT über die Dokumente der Ringvorlesung 2003/2004: Das Bild und die Geschichte Osteuropas im Mittelalter

  • Byzanz und Osteuropa - Politische, wirtschaftliche und kulturelle Beziehungen: Dr. Tinnefel
  • Zwischen Bayern und Byzanz - Zur Missionsgeschichte Osteuropas im Früh- und Hochmittelalter: Prof. Rohr, Prof. Rohr (Bilder)
  • Steppenvölker im mittelalterlichen Osteuropa: Hunnen, Awaren, Ungarn und Mongolen: Prof. Dopsch
  • Gerufen! Die deutsche Ostsiedlungsbewegung im Mittelalter (10.11.03): Prof. Gottas
  • Das Baltikum im Mittelalter: Sprache, Mythos, Kultur (17.11.03): Prof. Panagl
  • Fiktion und Geschichte: Die Chroniken des russischen Mittelalters (24.11.03): Prof. Bieber, Prof. Bieber (Geschichtstabelle), Prof. Bieber (Handout), Prof. Bieber (Landkarte Rußland)
  • Von Preußenfahrten, Mongolen und Dracula. Osteuropa in der mittelhochdeutschen Literatur: Prof. U. Müller
  • Wesen und Grund der Ikone: Prof. Neidl (Bilder)
  • Liturgische Gesänge der byzantinischen Kirche: Dr. Engels
  • Jiddisch und Osteuropa: Dr. Dorninger
  • Östliche Klosterarchitektur: Prof. Hanneschläger

Europeana: Eine digitale Reise durch Europas Kulturerbe

Dank der europäischen digitalen Bibliothek Europeana kann heute jeder weltweit auf über 15 Millionen digitalisierte Bücher, Landkarten, Fotos, Gemälde, Filme und Musikstücke zugreifen. Dabei stehen Deutschland und Frankreich an der Spitze der EU-Staaten, die ihre kulturellen Schätze zu über 17 Prozent zu diesem Zweck online kostenfrei zugänglich machen.

 [Faires Europa.] LINK ➨   
[Naturfreunde Vorarlberg] Europeana: Eine digitale Reise durch Europas Kulturerbe
[18.5.12]  [Letzte Aktualisierung  5.10.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.