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Samstag, 23. März 2013

Der Europarat: Schutz der Rechte der Roma

Seit mehr als 1000 Jahren sind die Roma Bestandteil der europäischen Zivilisation. Derzeit stellen sie mit einer geschätzten Bevölkerungsanzahl von 10-12 Millionen Personen die größte ethnische Minderheit Europas dar. Die meisten Roma sind EU‑Bürger.

Sie sind in fast allen Mitgliedsstaaten des Europarates vertreten, insbesondere in Bulgarien (10,33 % der Gesamtbevölkerung), der „Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien“ (9,59 %), der Slowakei (9,17 %), Rumänien (8,32 %), Serbien (8,18 %), Ungarn (7,05 %), der Türkei (3,83 %), Albanien (3,18 %),  Griechenland (2,47 %) und Spanien (1,52 %). Die meisten Roma sind EU-Bürger. Etwa 6 Millionen leben regelmäßig im Gebiet der Europäischen Union.

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Ein informativer Blick in den Inhalt:
  • Erklärung des Namens
  • Verfolgung und Migration: Eine lange Geschichte
  • Identität
  • Starke Symbole
  • Unterkunft, Beschäftigung, Bildung und Gesundheit
  • Stereotype und Diskriminierung
  • Vertretung der Roma
  • Die Roma und der Europarat 
  • Jüngste Fortschritte im Kampf für die Rechte der Roma 
  • Die Roma und die anderen internationalen Institutionen und Initiativen 
  • Ressourcen des Europarates
  • Allgemeine Ressourcen 

Freitag, 22. März 2013

UNHCR-Positionspapier zur Asylsituation in Ungarn veröffentlicht

Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees)  moniert schlimme Zustände für Asylsuchende und Flüchtlinge in Ungarn. Es  veröffentlichtte nun die deutschsprachige Fassung eines Positionspapiers zur Situation von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Ungarn. Seit 2010 sind in Ungarn neue Gesetze und Regelungen gegen illegale Migration in Kraft getreten, wodurch Menschenrechte und Schutzbedürfnisse von Asylsuchenden mit beeinträchtigt werden.

Ungarn war das erste Land in der Region, das die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) nach dem Ende des Kommunismus ratifiziert und zehntausende Flüchtlinge zur Zeit des Zusammenbruchs Ex-Jugoslawiens in und nach den 90er Jahren aufgenommen hat.

Zunehmend systematische Inhaftierung. Zu den Besorgnis erregendsten Entwicklungen, die der Bericht aufzeigt, gehört die zunehmend systematische Inhaftierung von Asylsuchenden ohne Visum unter harten, Gefängnis ähnlichen Bedingungen. Illegale Migranten und Asylsuchende werden gemeinsam inhaftiert, ohne zwischen den beiden Gruppen zu unterscheiden. Im Allgemeinen verbringen Asylsuchende die gesamten 4-5 Monate ihres Verfahrens in Haft, wobei sie den Großteil des Tages tatsächlich in ihrer Zelle eingesperrt sind. Entgegen internationaler Standards sehen die neuen ungarischen Gesetze für Familien mit Kindern bis zu 30 Tagen sowie Abschiebungshaft bis zu einem Jahr vor.

Verbale und physische Misshandlungen. Wenn Asylsuchende sich zur Anhörung vor Gericht oder zu einem Arzttermin außerhalb de Hafteinrichtung begeben müssen, werden sie mit Handschellen abgeführt - Maßnahmen, die normalerweise nur bei Angeklagten in Strafverfahren zur Anwendung gelangen. Asylsuchende berichten von verbalen und physischen Misshandlungen durch Wachbeamte sowie die systematische Verschreibung von Beruhigungsmitteln gegen Stress, was in einigen Fällen zu Abhängigkeit geführt hat.

Asylsuchende haben auch mit vermehrten Hindernissen beim Zugang zum Asylverfahren in Ungarn zu kämpfen. Sie werden routinemäßig nach Serbien abgeschoben, das Ungarn entgegen der UNHCR-Auffassung als sicheres Drittland erachtet. Sie laufen so Gefahr, einer Kettenabschiebung in verschiedene Länder ohne entsprechende Asylsysteme, wie Mazedonien oder Griechenland, ausgesetzt zu sein.

Verletzung der Genfer Flüchtlingskonvention. Im Jahre 2011 wurden mehr als 450 Asylsuchende von Ungarn nach Serbien abgeschoben, ohne dass ihr Asylantrag inhaltlich geprüft wurde. Das birgt aus UNHCR-Sicht das Risiko einer Kettenabschiebung in ein Land, aus dem Menschen vor Gefahr und Verfolgung geflohen sind, sowie einer Verletzung von Ungarns Verpflichtungen gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK).

Hinzu kommt: Der Zugang zu einem vollständigen und fairen Asylverfahren wird für Asylsuchende zunehmend problematischer, die nach Ungarn aufgrund der Dublin-II-Verordnung rückübertellt werden. Diese werden nicht automatisch als Asylbewerber betrachtet und müssen erneut um Asyl ansuchen, was lediglich als sogenannter Folgeantrag gewertet wird. Das bedeutet, dass gemäß der Dublin-II-Verordnung nach Ungarn rücküberstellte Asylsuchende im Allgemeinen nicht gegen Ausweisungsverfügungen in Drittländer geschützt sind, auch wenn ihre Anträge noch nicht inhaltlich geprüft wurden.

Unzureichender Schutz für Betroffene. Daher laufen sie Gefahr, keinen Zugang zu Schutz zu erhalten, trotz und entgegen EU-Richtlinien, nach denen Asylsuchende vom verantwortlichen EU-Mitgliedstaat zurückgenommen werden sollen, um dort die Prüfung des Asylantrages zu vollziehen. Diese Maßnahmen finden vor dem Hintergrund eines starken Rückgangs von Asylanträgen in Ungarn statt, obwohl die abnehmende Zahl der Antragsteller eigentlich Anlass zu verbesserten Schutzstandards geben sollte.

Rückläufige Asylbewerberzahl. Im Jahre 2011 wurden in Ungarn etwa 1.700 Asylanträge gestellt. Das sind 20 Prozent weniger als 2010, als die Zahl verglichen zum Vorjahr bereits um 50 Prozent zurückging, wobei Folgeanträge von Dublin-II-Rückkehrern auch mitgezählt wurden.

UNHCR ist sich der Herausforderung bewusst, die durch die Einreise von Flüchtlingen und illegalen Migranten entsteht und erkennt an, dass die Kontrolle illegaler Migration für Staaten ein berechtigtes Anliegen darstellt. Fest steht jedoch auch: Die Maßnahmen gegen illegale Migration haben auch das ungarische Asylsystem zunehmend restriktiver gemacht.

Ferner verursacht es für Menschen auf der Suche nach Schutz bittere Härten und zusätzliches Leid. Darüber hinaus behindert es Ungarn bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß internationaler und nationaler Gesetze zum Schutz der Menschenrechte von Männern, Frauen und Kindern, die Schutz benötigen.

Weitere Verbesserungen dringend erforderlich. UNHCR begrüßt dabei Schritte Ungarns zur Verbesserung der Situation, einschließlich des durch NGOs mit EU-Mitteln bereitgestellten Zugangs zum Internet in der Abschiebehaft und Bemühungen der Polizei, das Beschwerdeverfahren in der Haft zu verbessern und Gewaltvorwürfe zu untersuchen.

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Samstag, 27. Oktober 2012

{News-Scanner} Nationale Scheinlösungen oder eine demokratisch legitimierte Einwanderungspolitik für Europa?

Meinungsumfragen zeigen, dass die Zahl der Zuwanderer fast immer systematisch überschätzt wird und dass sich die Befragten – unabhängig davon wie restriktiv die Zuwanderungspolitik in ihrem jeweiligen Land ist – immer noch weniger Zuwanderung wünschen. Gleichzeitig nimmt die Freizügigkeit in der EU der nationalen Politik die Kompetenz zur Steuerung europäischer Binnenwanderung.

Die unterschiedlichen Wahrnehmungen von Migration schaffen ein politisches Potenzial für Anti-Einwandererparteien, die meist am rechten Rand des traditionellen Parteienspektrums entstehen. Wahlerfolge solcher Parteien ziehen dann die politische Mitte in Migrationsfragen nach rechts. Bei konservativen und sozialdemokratischen Parteien führen solche Positionsveränderungen allerdings kaum je zu einer dauerhaften Rückgewinnung der an Rechtspopulisten verlorenen Wähler.

Die grösste politische Herausforderung ist daher nicht die Einwanderung selbst; diese eröffnet für Europa vielmehr nach wie vor unzureichend genützte Chancen. Die grösste politische Herausforderung ist es, demokratische Zustimmung für ein erfolgreiches europäisches Modell zu finden, statt nationale Scheinlösungen anzubieten, die angesichts der weit fortgeschrittenen europäischen Integration ohnehin nicht mehr greifen.

Wie diese Herausforderung bewältigt werden kann, diese Frage lässt sich weder durch empirische Fakten, noch durch allgemeine demokratische Prinzipien beantworten. Es ist eine genuin praktische Frage, die nur durch weitsichtiges und kluges politisches Handeln beantwortet werden kann.

Der Autor des Beitrages "Nationale Scheinlösungen oder eine demokratisch legitimierte Einwanderungspolitik für Europa?" in der Zeitschrift "terra cognita" No. 21/2012  ist Rainer Bauböck, Professor für Soziale und Politische Theorie am European University Institute in Florenz und Autor zahlreicher Publikationen zu Migrationsfragen. Der Beitrag ist die gekürzte Fassung des Referats, welches am 23. April 2012 anlässlich des Europa-Forums in Luzern gehalten wurde. Er steht als PDF-Download kostenlos zur Verfügung.

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Samstag, 29. September 2012

{News-Scanner} Europas unmenschliche Flüchtlingspolitik: Kormoran-Vergrämung als Vorbild

Europas Menschenrechts- und Flüchtlingspolitik nimmt immer groteskere und unmenschlichere Formen an. Schon in der mildesten Form gleicht sie der Kormoranvergrämung (Vergrämen bezeichnet in der Jagdliteratur das dauerhafte Vertreiben, Verscheuchen oder Fernhalten von Wildtieren).

So berichtet der deutsche Migrationsexperte Elias Bierdel in einem Interview mit der österreichischen Tagszeitung "Die Presse" über die katastrophale Situation an Europas Außengrenzen, Landminen an der türkisch-griechischen Grenze und warum Flüchtlinge immer gefährlichere Routen nach Norden nehmen:
"Frontex ist ein verzweifelt falscher Versuch, auf heiklen Themen wie Flucht und Migration mit den Mitteln und der Logik des Militärs zu antworten. Ich habe mit deutschen und österreichischen Beamten der Frontex gesprochen, die an den Außengrenzen im Einsatz waren und selbst entsetzt waren von den Methoden: Menschen, die sich der Grenze am Evros nähern, werden durch Schüsse in die Luft verschreckt und laufen in die Minenfelder. Das beunruhigt viele Beamte. Auch jene, die diesen furchtbaren Auftrag umsetzen müssen, sind schockiert, weil er den Menschenrechten widerspricht. Wenn Boote zum Umkehren bewegt werden, ist das einer Europäischen Union, die noch etwas auf Menschenrechte gibt, völlig unwürdig."
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Die Presse - Festung Europa: „Sondereinheiten schießen auf Flüchtlingsboote“
30.9.12  [Letzte Aktualisierung  30.9.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.

Mittwoch, 19. September 2012

{News-Scanner} Europas Grenzen – das nackte Grauen

Politische Diskussionen um die Zuwanderung sind das Eine. Ein Augenschein an Europas Grenze das Andere. Es geht unter die Haut. "An Europas Grenze", ein neues Buch aus dem Echtzeit Verlag in Basel ist kein Buch für die Wohnzimmer-Bibliothek.

"An Europas Grenze", ein neues Buch aus dem Echtzeit Verlag in Basel, ist kein Buch zum Lese-Vergnügen – und doch liest man es, einmal angefangen, mit Herzklopfen zu Ende. Kann das alles wahr sein? Wir Europäer, trotz sogenannter Euro-Krise die Bewohner des reichsten Kontinents, leisten uns solche Zustände an unseren Grenzen?

Kaspar Surber war an verschiedenen Brennpunkten der Migration vor Ort und hat mit den Betroffenen selber reden können: in Lampedusa zum Beispiel, der italienischen Insel gegenüber Tunesien, wo fast regelmässig mit Flüchtlingen überfüllte Boote aus Afrika landen. In Athen und am Evros, dem Grenzfluss zwischen der Türkei und Griechenland, wo Flüchtlinge aus dem Nahen und Mittleren Osten zu Zehntausenden Europas Grenze überschreiten, um hier irgendwo einen Arbeitsplatz zu finden. Oder in Warschau, wo die europäische Agentur FRONTEX ihren Sitz hat und wo sich Surber über deren Ziele und Methoden in mehreren Gesprächen ein Bild machen konnte.

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Freitag, 27. Juli 2012

Geldwäsche: Vatikan muss seine Kontrollaufgaben intensivieren

Ein Bericht des Europarates fordert den Heiligen Stuhl zur Stärkung seines Aufsichtssystems auf

Der Expertenausschuss des Europarates zur Bewertung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (MONEYVAL) hat heute seinen ersten Evaluierungsbericht über den Heiligen Stuhl (einschließlich des Staates Vatikanstadt) veröffentlicht. Das Ministerkomitee des Europarates hatte im April 2011 den Antrag des Heiligen Stuhls bewilligt, sich dem Evaluierungs- und Follow-up-Verfahren von Moneyval zu unterwerfen.

FATF 40+9. Der Bericht bewertet die Umsetzung internationaler und europäischer Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zum Zeitpunkt des Besuchs vor Ort im November 2011, berücksichtigt jedoch auch die Entwicklungen bis zum 25. Januar 2012, wie es die Verfahren von Moneyval und der Finanziellen Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäsche (FATF) erlauben.

FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering, französisch Groupe d’Action financière (GAFI)[1]) ist die Bezeichnung für den Arbeitskreis Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung und wurde 1989 anlässlich des G-7 Gipfels in Paris mit dem Auftrag gegründet, einen Überblick über bereits bestehende internationale Zusammenarbeitsformen gegen Geldwäsche zu geben und ein  Maßnahmepapier zu erarbeiten.


Die FATF versteht sich als unabhängige Interregierungorganisation und als international führendes Gremium zur Bekämpfung der Geldwäsche und hat ihren Sitz bei der OECD in Paris und hat mittlerweile 34 Mitglieder: Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, China und Hong Kong, Dänemark, Deutschland, Europäischen Union, Finnland, Frankreich, dem Rat der arabischen Golfstaaten (Bahrain, Kuwait, Oman, Qatar, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate), Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Mexiko, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Russland, Schweden, Schweiz, Singapur, Spanien, Südafrika, Türkei, USA.

Hauptziel der FATF ist die Entwicklung und Förderung von Grundsätzen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Hierzu hat die FATF 40 Empfehlungen als Mindeststandards sowie 9 Sonderempfehlungen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung verabschiedet.


Bericht. Der Bericht beurteilt außerdem, inwieweit die FATF 40+9 Empfehlungen eingehalten werden und enthält einen empfohlenen Aktionsplan zur Stärkung des Systems des Heiligen Stuhls gegen Geldwäsche (AML) sowie zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung (CFT).

Der Moneyval-Bericht stellt weder eine Untersuchung früherer oder aktueller Berichte von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dar, noch eine Überprüfung einer bestimmten Finanzinstitution. Die Gutachter bewerteten jedoch eingehend die wirksame Umsetzung globaler Standards, insbesondere durch das Institut für die religiösen Werke.

Das erste Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terroismusfinanzierung trat am 1. April 2011 in Kraft. Nach dem Besuch vor Ort im November 2011 wurde das Gesetz schnell überarbeitet, um den neuen Erkenntnissen der Gutachter Rechnung zu tragen. Das überarbeitete Gesetz trat am 25. Januar 2012 in Kraft. Es enthält eine bedeutende Zahl notwendiger und begrüßenswerter Änderungen, die, wo angemessen, bei der Beurteilung berücksichtigt wurden.

Von den 49 Empfehlungen der FATF zur Evaluierung werden vier als nicht anwendbar für die besonderen Gegebenheiten des Heiligen Stuhls/Staates Vatikanstadt bewertet. Daher wurden 45 Empfehlungen bewertet: 23 (51 Prozent) als teilweise erfüllt oder nicht erfüllt, und 22 (49 Prozent) als erfüllt oder weitgehend erfüllt.

Kurzbericht:
  • Der Heilige Stuhl hat in sehr kurzer Zeit große Fortschritte gemacht, und viele Elemente eines Aufsichtssystems zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind nunmehr formell eingeführt. Weitere wichtige Punkte müssen jedoch noch umgesetzt werden, um ein voll wirksames System einzurichten.
  • Es wurde keine Bewertung der Risken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durchgeführt. Ein Prozess zur Risikobewertung wurde eingeleitetet, da die Gutachter bestimmte Punkte im System ausgemacht haben, welche die Risken in diesen Bereichen erhöhen könnten.
  • Die gesetzliche Grundlage der Aufsicht muss gestärkt werden. Die Gutachter stellten eine mangelnde Klarheit über die Rolle, die Verantwortlichkeit, die Kompetenzen und Befugnisse sowie die Unabhängigkeit der Finanzermittlungsbehörde als Aufsichtsbehörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fest. Keine Überprüfungen vor Ort haben stattgefunden, und keine Stichprobenprüfung von Kundendateien sind durchgeführt worden. Eine Kontrolle des Instituts für die religiösen Werke durch einen unabhängigen Finanzaufseher in naher Zukunft wird dringend empfohlen, ebenso wie die Anwendung der sogenannten „Fit-and Proper-Kriterien“ für das Management der Finanzinstitute durch die Aufsichtsbehörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
  • Geldwäsche wurde in Übereinstimmung mit FATF-Standards vollständig unter Strafe gestellt, der Nachweis einer wirksamen Umsetzung dieser Maßnahmen muss jedoch noch erbracht werden. Terrorismusfinanzierung wurde ebenfalls unter Strafe gestellt, auch wenn die spezifischen Bestimmungen zur Kriminalisierung der Finanzierung bestimmter Terrorakte in einschlägigen UN-Konventionen nicht berücksichtigt wurden. Detaillierte gesetzliche Bestimmungen für das Einfrieren von Geldern in Zusammenhang mit Terrorismus in Übereinstimmung mit den Resolutionen des UN-Sicherheitsrates wurden zwar eingeführt, im überprüften Zeitraum jedoch nicht umgesetzt.
  • Die Finanzermittlungsbehörde sammelt und analysiert Berichte über verdächtige Aktivitäten und übt so die Funktion einer Zentralstelle für Verdachtsmeldungen (Financial Intelligence Unit – FIU) aus. Die Zahl der eingegangenen Meldungen war gering, auch wenn die geringe Größe des Finanzsektors berücksichtigt werden muss. Die Zentralstelle verfügt über ausreichend Ressourcen; die ihr im Sinne des überarbeiteten Gesetzes zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, zusätzliche Informationen von den Instituten einzuholen, welche einer Meldepflicht unterliegen, schienen den Gutachtern jedoch ungewiss.
  • Im überarbeiteten Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind umfassende Präventivmaßnahmen vorgesehen, insbesondere im Bereich der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden sowie der Aufzeichnungspflichten, auch wenn noch eine Reihe technischer Unzulänglichkeiten bestehen bleibt und der Nachweis einer wirksamen Umsetzung noch erbracht werden muss. Das Institut für die religiösen Werke hat bereits vor der Umsetzung der neuen Gesetzesmaßnahmen eine Überprüfung seiner Kundendaten begonnen. Der Bericht empfiehlt, die Einführung von Vorschriften in ernsthafte Erwägung zu ziehen, wodurch festgelegt wird, welche Personen zum Besitz von Konten beim Institut für die religiösen Werke berechtigt sind.
  • Insgesamt gibt es angemessene Maßnahmen zur Erleichterung der Zusammenarbeit sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Die Gutachter begrüßten die Entscheidung des Heiligen Stuhls, im Januar 2012 Vollmitglied der UN-Konventionen von Wien, Palermo und gegen Terrorismusfinanzierung zu werden. Die vorgelegten Informationen zeigen eine größtenteils zufriedenstellende Vorgeschichte bei der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit, obwohl ein Land erklärte, es sei bei der gegenseitigen Rechtshilfe mit dem Heiligen Stuhl auf Schwierigkeiten gestoßen. Die Finanzermittlungsbehörde ist in ihren Möglichkeiten zum Austausch von Informationen mit anderen Kontrolleinheiten durch die Verpflichtung eingeschränkt, mit diesen zuvor eine Vereinbarung abzuschließen.
  • 46 gemeinnützige Organisationen sind auf dem Gebiet des Heiligen Stuhls/Staat Vatikanstadt tätig. Die Zuständigkeit der Finanzermittlungsbehörde sollte auf eine risikobasierte Überwachung dieses Sektors ausgedehnt werden, mit dem notwendigen Zugang zu relevanten Büchern und Unterlagen.
Fortschrittsbericht. Moneyval wird die Umsetzung seiner Empfehlungen durch Folgemaßnahmen weiter überwachen, die vorsehen, dass der Heilige Stuhl innerhalb eines Jahres einen Fortschrittsbericht vorlegen muss.


[Faires Europa.] LINK ➨ 
Bericht Heiliger Stuhl - Committee of Experts on the Evaluation of Anti-Money Laundering Measures and the Financing of Terrorism (MONEYVAL)
Der Heilige Stuhl im Europarat

Website der FATF
FATF 40 Recommendations
FATF IX Special Recommendations

[Letzte Aktualisierung  27.7.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.



Donnerstag, 26. Juli 2012

Asyl in der EU27: Finsteres Abendland?

Kein Schutz für Bedrängte: Drei Viertel der Asyl-Entscheidungen wurden bereits in erster Instanz abgelehnt. Im Jahr 2011 wurden in der EU27 237.400 Asylanträge in erster Instanz entschieden. 

Davon wurden 177.900 Anträge abgelehnt (75  Prozent der Entscheidungen), 29.000  Bewerbern (12  Prozent) wurde ein Flüchtlingsstatus zugesprochen, 21.400 Bewerber (9  Prozent) erhielten subsidiären Schutz und 9.100 (4  Prozent) eine Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen.

Die Anzahl der registrierten Asylbewerber in der EU27 stieg auf 301.000 im Jahr 2011.  Im Jahr 2011 wurden in der EU27 301. 000 Asylbewerber registriert. Es wird geschätzt, dass ungefähr 90  Prozent dieser Bewerber neue Asylbewerber und rund 10  Prozent wiederholte Bewerber waren. Im Jahr 2010 wurden 259 000 Asylbewerber registriert.

Im Jahr 2011 waren die meisten Bewerber Staatsangehörige der folgenden Länder: Afghanistan (28.000 bzw. 9  Prozent aller Bewerber), Russland (18.200 bzw. 6  Prozent), Pakistan (15700 bzw. 5  Prozent), dem  Irak (15.200 bzw. 5 Prozent) und Serbien (13.900 bzw. 5  Prozent).

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Asyl in der EU27
Europäisches Asyl- und Flüchtlingsrecht
25.3.12/ [Letzte Aktualisierung  27.7.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.

Dienstag, 24. Juli 2012

Europäische Cybersicherheitspolitik: Stacheldraht ohne Grenzen?

Bild: NASA via Wikimedia Commons
Die Verschmelzung innerer und äußerer Politik in der Sicherheitspolitik, die Versicherheitlichung und das Privatisierung von Regieren braucht auch demokratiepolitsche Maßnahmen. Andersherum: Könnte die Cybersicherheitspolitik den Prinzipien der Internetkultur folgen? Open statt Closed, Bottom Up statt Top Down, Inklusion statt Exklusion?

Eine Publikation "Europäische Cybersicherheitspolitik" von Annegret Bendiek, Expertin für EU-Außen- und Sicherheitspolitik bei der deutschen Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) behandelt die Thematik, welche nicht zuletzt auch mit ACTA einen hohen Streitwertt erreichte. Die Arbeit steht als Download (PDF) kostenfrei zur Verfügung.
Die sich allmählich entwickelnde europäische Cybersicherheitspolitik soll helfen, vereinbarte Mindeststandards in allen ihren Mitgliedstaaten umzusetzen, und zwar bei Prävention, Abwehrbereitschaft (resilience), Reaktion und internationaler Kooperation. Sie soll nationale Sicherheit befördern, jedoch ohne gegen demokratische Grundprinzipien zu verstoßen und die individuellen Freiheiten über Gebühr zu beschränken. Es ist nicht leicht, beides miteinander in Einklang zu bringen. Daher stellt sich die Frage nach den demokratiepolitischen Implikationen der europäischen Cyberpolitik. Wie verhalten sich deren institutionelle Strukturen und Instrumente zu den Anforderungen demokratischen Regierens? 
Um dies zu klären, werden zunächst die wesentlichen Herausforderungen für das Bemühen um mehr Sicherheit im Internet skizziert. Daraufhin wird die institutionelle Architektur der globalen Cybersicherheitspolitik umrissen, und die wichtigsten Organisationsprinzipien europäischer Cyberpolitik werden identifiziert. Schließlich wird bewertet, inwieweit diese Architektur mit demokratischen Grundsätzen vereinbar ist, und es werden Vorschläge diskutiert, wie mehr Sicherheit im Internet herzustellen wäre, ohne jene Prinzipien zu verletzen.
Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP). Das »Deutsche Institut für Internationale Politik und Sicherheit« der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) ist eine unabhängige wissenschaftliche Einrichtung, die auf der Grundlage eigener, praxisbezogener Forschung den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung in allen Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik berät. Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SWP tragen durch Analysen und Veröffentlichungen sowie ihre Mitwirkung an nationalen wie internationalen Fachdialogen zur Meinungsbildung in ihrem Arbeitsgebiet bei.

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SWP-Studien: Annegret Bendiek - Europäische Cybersicherheitspolitik - SWP-Studien 2012/S 15, Juli 2012, 27 Seiten (PDF) 335 K
Dr. rer. pol. Annegret Bendiek - Biografie
Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP)
[Letzte Aktualisierung  23.7.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.

Lohnt sich ein Download? Ein schneller Blick in den Inhalt:
5 Problemstellung und Empfehlungen
7 Herausforderungen für Markt und Staat
8 Gefährdungen privaten Eigentums
10 Gefahren für die staatliche Sicherheit
12 Die Mehrebenen- und MultistakeholderStruktur der Cybersicherheitspolitik
12 Staatliche Ebene
14 Internationale Ebene
14 Internationale Organisationen
16 Regionale internationale Organisationen
17 Transnationale Foren
19 Cybersicherheitspolitik
in der Europäischen Union
20 Die Verschmelzung von Innen- und Außenpolitik
21 Versicherheitlichung
22 Privatisierung von Regieren
24 Leitlinien für eine
europäische Cybersicherheitspolitik
24 Zusammenfassung
24 Empfehlungen
26 Abkürzungsverzeichnis

Sonntag, 8. Juli 2012

Auf dem Weg zu einem europäischen Strafrecht?



Existiert bereits ein europäisches Strafrecht? Diese Fragestellung wird in der Fachliteratur kontrovers diskutiert.

Die folgende Artikel wird Pro- und Contra-Argumente liefern. Zwar fehlen der Europäischen Union (EU) grundlegende Strafrechtskompetenzen inklusive eines einheitlichen europäischen Strafgesetzbuches. Dennoch hat das Zusammenwachsen der europäischen Staaten auch zur Festlegung von groben staatenübergreifenden Straftatbeständen geführt, die einen hohen Kooperationsgrad zwischen EU und Mitgliedstaaten erfordern und mit dem Lissabon-Vertrag einen rechtsverbindlichen Status erlangt haben.

Christoph Liel - Dipl.-Sozialarbeiter und Anti-Aggressivitäts-Trainer hat am am 19.11.2011 bei social.net einen interessanten Übersichtsartikel zu diesem thema verfasst. Wer an Europa interessiert ist, kann das Recht, das Strafecht nicht auslassen. Der Beitrag liefert einen Lückenschluss in der Europa-diskussion und ist darüberhinaus ein hervorragender Verständigungstext über die Funktionsweise der EU nach dem Vertrag von Lissabon.


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Auf dem Weg zu einem europäischen Strafrecht
10.3.11 [Letzte Aktualisierung 8.7.12]

Montag, 25. Juni 2012

Migration und die Wirtschaftskrise: politische Implikationen in der Europäischen Union

Die beispiellose globale Finanzmarktkrise, die die Weltwirtschaft Mitte 2008 verkraften musste, hat zu der stärksten Rezession seit dem Zweiten Weltkrieg geführt. 

Nach einem jahrelangen relativ großen Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum hat die Weltwirtschaftskrise bewirkt, dass die Wachstumsraten innerhalb der Europäischen Union (EU) einen Tiefstand erreicht haben wie seit Jahrzehnten nicht Auch die Arbeitsmärkte der EU-Mitgliedstaaten wurden negativ beeinflusst.

Diese Studie wurde innerhalb des von der Europäischen Union geförderten IOM Independent Network of Labour Migration and Integration Experts (LMIE-INET, Unabhängiges Netzwerk von Experten für Arbeitsmigration und Integration) durchgeführt. Die Generaldirektion Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit der Europäischen Kommission beauftragte die Internationale Organisation für Migration (IOM) mit der Durchführung einer Studie über die Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise auf Migranten sowie über die Migrationspolitik der EU. Die Studie Migration und die Wirtschaftskrise: politische Implikationen in der Europäischen Union basiert hauptsächlich auf einer Bestandsaufnahme, die von den Büros der IOM in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Kroatien, Norwegen und der Türkei realisiert wurde und auf sieben in Auftrag gegebenen Länderfallstudien (Tschechische Republik, Deutschland, Irland, Italien, Polen, Spanien und das Vereinigte Königreich). Dieser Bericht liefert einen Überblick über einige der wichtigsten Ergebnisse der Studie.



Folgende Empfehlungen wurden formuliert: 

1) Durch die Wirtschaftskrise wurden eine Reihe langjähriger Überlegungen in den Bereichen Demographie und Arbeit nicht beeinflusst, wie z. B. die Überalterung und das Schrumpfen der Bevölkerung und der sich daraus ergebende Rückgang der Erwerbsbevölkerung in Industrieländern. Laut Vorhersagen der Weltbank wird die berufstätige Bevölkerung in den Industrieländern im Jahr 2025 auf knapp unter 475 Millionen Arbeitnehmer absinken im Vergleich zu über 495 Millionen 2008. In Entwicklungsländern hingegen gibt es weiterhin einen Zuwachs.

2) Die von den Regierungen entwickelten politischen Maßnahmen müssen sowohl kurzfristige als auch langfristige Konjunkturaussichten berücksichtigen. Eine Verschärfung von Einwanderungskontrollen wie sie in verschiedenen Zielländern der Europäischen Union praktiziert wird, können kurzfristig attraktiv erscheinen, vergrößern jedoch langfristig eventuell das Risiko der irregulären Migration: Es stehen weniger Arbeitskräfte für die Bereiche mit Bedarf zur Verfügung und die Schutzbedürftigkeit der Migranten steigt, da eine gößere Gefahr der Ausnutzung besteht.

3) Auch in Krisenzeiten gibt es keine Einstellungsstopps; es besteht weiterhin ein Fachkräftemangel, sowohl für gering qualifizierte auch für hochqualifizierte Arbeitskräfte. Zulassungs- und Quotenbeschränkungen sowie Kontrollmaßnahmen sollten im Gleichgewicht stehen mit flexiblen legalen Migrationswegen, um für Tätigkeiten und in Sektoren mit Bedarf Einstellungen vorzunehmen. Deshalb ist es entscheidend, dass Arbeitgeber und nationale Regierungen zusammenarbeiten, um eine einheitliche Politik zu garantieren hinsichtlich der Zulassung und Mobilität von Arbeitsmigranten. Desweiteren würde eine politische Koordination auf EU-Ebene sowie eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern erfolgreich dazu beitragen, Überlegungen im Bereich der Migration europaweit in die Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik zu integrieren, wie im Rahmen der Strategie Europa 2020 und dem Stockholmer Programm vorgeschlagen.

4) Das Qualifikationsniveau der Einheimischen und der Migranten sowie der Arbeitsmarktsektor in welchem sie angestellt sind, ist je nach EU-Mitgliedstaat verschieden. Monitoring und Bewertung der aktuellen Krise durch die nationalen Regierungen: Die EU und die Arbeitgeber sollten nicht nur die Auswirkungen der Krise auf Kurzzeitbeschäftigung und -arbeitslosigkeit erwägen, sondern auch langfristig einen Beschäftigungszuwachs und den Bedarf an entsprechenden Qualifikationen berücksichtigen.

5) Das Stockholmer Programm und die Strategie Europa 2020 unterstreichen, dass Arbeitsmobilität Teil und Folge der Globalisierung und der Weltwirtschaft ist. Deshalb sollte die Mobilität von Arbeitsmigranten für die Wiederbelebung der Wirtschaft mit einbezogen werden, sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene, einschließlich aller Finanzsystemreformen oder zukünftiger Konjunkturpakete. Eine Politik, die Migranten aus entscheidenden Wiederherstellungsmechanismen ausschließt, manövriert sich auf dem Arbeitsmarkt der Zukunft lediglich ins Aus. Darüber hinaus könnte das Humankapital der aktuellen und potentiellen Migranten eine entscheidende Rolle auf dem Weg zum wirtschaftlichen Aufschwung spielen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft stärken: Arbeitskräftemängel könnten gestillt und notwendige Qualifikationen eingeholt werden.

6) Es ist wesentlich, dass Integrationspolitik und -programme für Migrantinnen und Migranten während einer Wirtschaftskrise nicht nur politisch als wichtig anerkannt und auf lokaler und nationaler Ebene gefördert werden, sondern dass diese auch beständig weiterentwickelt und angemessen von den Regierungen und der Europäischen Union finanziell unterstützt werden. Auf diese Weise wird der wachsenden Exklusion entgegengewirkt und die Migranten bekommen die Möglichkeit, am Aufschwung mitzuwirken.

7) Desweiteren sollten Migranten in gleichem Maße wie die Staatsangehörigen des Ziellandes Zugang zu Aktivierungsmaßnahmen für den Arbeitsmarkt bekommen und zur Teilnahme ermutigt werden. In Ländern, wo eine solche Teilnahme möglich ist, stehen häufig keine Daten zur Verfügung, die etwas über die Teilnahme der Migranten an diesen Initiativen aussagen. Daher ist es schwierig, genauere Angaben über den Wirkungsgrad dieser Maßnahmen zu machen, um weitere Hindernisse für die Migranten aus der Welt zu schaffen. Unter diesem Blickwinkel sollten die Mitgliedstaaten der EU ihre politischen Evaluierungsmethoden weiter ausbauen, um die Teilnahme von besonders schutzbedürftigen Gruppen an unterschiedlichen Arbeitsmarktprogrammen analysieren zu können.

8) Politische Maßnahmen, die es arbeitslosen Migranten möglich machen, sich legal im Zielland aufzuhalten, um eine alternative Beschäftigung zu suchen, wie es in mehreren EU-Mitgliedstaaten schon der Fall ist, können dazu beitragen, Probleme im Zusammenhang mit der Überschreitung der Aufenthaltsdauer und Irregularität zu vermeiden, da die Migranten die Möglichkeit bekommen, auf legale Weise einen festen Arbeitsplatz zu suchen.

9) Der Zugang zu sozialen Sicherheitsnetzen muss sichergestellt werden, da der Schutzbedürftigkeitsgrad von Migranten auch durch die Öffnung (oder die Blockade) von Sozialschutz und -leistungen beeinflusst werden kann. Dies gilt insbesondere für neue Migranten sowie für bestimmte Migrantengruppen, die möglicherweise kein Recht auf Sozialschutz und/oder -leistungen haben. Aus vergangenen Krisen hat sich gezeigt, dass ein Konjunkturrückgang eine Chance sein kann, um soziale Sicherheitsnetze weiter zu spinnen und so größere Teile der Bevölkerung zu umschließen.

10) Da nicht alle Migranten während einer Krise in ihr Heimatland zurückkehren können undwerden, sollten politische Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskrimination und Fremdenfeindlichkeit getroffen werden und es sollte eine Sensibilisierung darüber stattfinden, wie Migranten ihre Zielländer bereichern, sowohl auf wirtschaftlicher als auch auf sozialer Ebene. In Krisenzeiten sollten sich vor allem die Interessengruppen für die Bewusstmachung der Bereicherung durch Migranten einsetzen – dann, wenn möglicherweise eine allgemeine Abwehrhaltung gegenüber Arbeitsmigranten vorherrscht. Die Bekämpfung von Diskrimination auf dem Arbeitsmarkt ist grundlegend für eine gelungene Integration heutiger und zukünftiger Migranten in die Erwerbsbevölkerung und zur Vermeidung eines Ungleichgewichts zwischen den Qualifikationen und der Beschäftigung.

11) Rückkehr- und Wiedereingliederungspolitiken sind Teil eines umfassenden Migrationsmanagements. Alle geltenden Rückkehrmaßnahmen müssen transparent und human sein. Programme zur freiwilligen Rückkehr, wie sie in Spanien und der Tschechischen Republik bestehen, sind immer Zwangsrückführungen vorzuziehen.

12) Schließlich können Migranten in ihren Herkunftsländern als Botschafter für Entwicklung agieren. Die in den letzten Jahren gemachten Fortschritte für eine größere Anerkennung des positiven Einflusses von Migration auf die Entwicklung (z. B. der globale Migrationsansatz der Europäischen Kommission) sollten während einer Krise nicht verloren gehen. Da Geldtransfers von Migranten eine der Möglichkeiten für Migranten ist, einen Entwicklungsbeitrag für ihr Herkunftsland zu leisten, sollen Anstrengungen unternommen werden, um die Kosten für Geldtransfers niedrig zu halten.

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Executive Summary 1
Introduction 59
I) CZECH REPUBLIC (Martin Rozumek, Blanka Tollarová, Eva Valentová)
Introduction  61
Migration data 62
Composition of migrants and changes in the labour market 65
Remittance flow and use  70
Return migration 70
Social protection and access to benefits 71
Integration, anti-xenophobia, and anti-discrimination measures 72
Policy responses 74
Public opinion 77
Conclusion  77
References 78
II) GERMANY (Anna Myunghee Kim)
Introduction  81
Migration data  85
Remittance flow and use 92
Composition of migrants and changes in the labour market 92
Social protection and access to benefits  95
Integration, anti-xenophobia, and anti-discrimination measures 97
Policy responses 98
Conclusion  99
References 101
III) IRELAND (Torben Krings)
Introduction  103
Migration data  10356
Composition of migrants and changes in the labour market 109
Social protection and access to benefits  111
Remittance flow and use 113
Policy responses 114
Integration, anti-xenophobia, and anti-discrimination measures 116
Public opinion 117
Conclusion  117
References 118
IV) ITALY (Ferruccio Pastore)
Introduction  121
Migration data  121
Composition of migrants and changes in the labour market 123
Remittance flow and use 127
Return migration 128
Public opinion 129
Policy responses 131
Conclusion  134
References 135
V) POLAND (Izabela Grabowska-Lusinska)
Introduction  139
Migration data  139
Composition of migrants and changes in the labour market 147
Return migration 150
Remittance flows and use 155
Public opinion 156
Conclusion  157
References 158
VI) SPAIN (Ruth Ferrero-Turrión, Ana Mª López-Sala)
Introduction  161
Migration data  162
Composition of migrants and changes in the labour market 165
Remittance flow and use 170
Return migration 170
Social protection and access to benefits  173
Integration, anti-xenophobia, and anti-discrimination measures 173
Policy responses 174
Public opinion 177
Conclusion  178
References 180
VII) UNITED KINGDOM (Institute for public policy research)
Introduction  183
Migration data  183
Composition of migrants and changes in the labour market 186
Remittance flow and use 191
Return migration 192
Social protection and access to benefits  193
Integration, anti-xenophobia, and anti-discrimination measures 196
Policy responses 197
Public opinion 200
Conclusion  201
References 201

Donnerstag, 14. Juni 2012

Agenda: Der europäische Flüchtlingsschutz wartet auf rechtmäßige Organisation

Eine Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) macht deutlich, dass die europäische Flüchtlingspolitik grundlegend verändert werden muss. Der EGMR hat der Grenzschutzstrategie vorverlagerter Migrationskontrollen eine klare Absage erteilt. Eine PDF-Publikation des Deutschen Instituts für Menschenrechte macht darauf aufmerksam und erläutert die Probleme (Download siehe weiter unten).  Wir zitieren daraus: 

Nach der wegweisenden Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs vom 23. Februar 2012 ("Hirsi und andere gegen Italien") müssen der europäische Flüchtlingsschutz neu geregelt und die menschenrechtlichen Verpflichtungen stärker beachtet werden.

Es ist derzeit ein zentrales Element europäischer Migrationskontrolle, dass Flüchtlinge auf Hoher See abgefangen oder aufgegriffen werden, um sie daran zu hindern, die Außengrenze oder das Staatsgebiet von Mitgliedstaaten zu erreichen. Eine solche Praxis kann durch einzelne Mitgliedstaaten erfolgen oder auch
durch gemeinsame Einsätze der Mitgliedstaaten, etwa im Rahmen von Einsätzen unter Beteiligung der Europäischen Grenzschutzagentur Frontex. Das
bestehende europäische Regelungswerk zu FrontexEinsätzen lässt grundsätzlich Maßnahmen zu, nach denen die am Einsatz Beteiligten die Kontrollgewalt über Flüchtlingsboote und ihren Kurs auf hoher See übernehmen.

Nach der Entscheidung des EGMR ist nun klar, dass solche Maßnahmen gegen den menschen- und flüchtlingsrechtlich verankerten Grundsatz der Nichtzurückweisung verstoßen und die entsprechenden Rechte der Betroffenen aus der EMRK verletzen. Die Staaten sind in ihrem Handeln nicht erst dann an die Konvention gebunden, wenn Flüchtlinge die Außengrenzen oder das Territorium eines Staates erreicht
haben. Entscheidend ist vielmehr, dass die Staaten Hoheitsgewalt ausüben, wenn sie Schiffe einsetzen und die Flüchtlinge auf Hoher See daran hindern, ihre
Rechte aus der EMRK geltend machen zu können.

Die Entscheidung hat sowohl Bedeutung für die Rechtssetzungsorgane der EU als auch für die Mitgliedstaaten. Der menschen- und flüchtlingsrechtlich verbriefte Grundsatz der Nichtzurückweisung ist nach der Entscheidung des EGMR auch auf Hoher See zu beachten.Die EU muss die menschenrechtlichen Verpflichtungen beim Schutz der gemeinsamen EU-Außengrenzen klar europarechtlich regeln. Zugleich müssen Mandat und Ausrichtung der Europäischen Grenzschutzagentur Frontex auf den Prüfstand gestellt werden. Sofern nicht eindeutig und effektiv gewährleistet ist, dass die Garantien der EMRK eingehalten werden, sollten die Mitgliedstaaten jegliche Unterstützung und Beteiligung an Frontex-Einsätzen einstellen.

Das Urteil steht in einer Reihe jüngerer Entscheidungen, in denen der EGMR – wie auch der EuGH - die Mitgliedstaaten der EU auf ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen gegenüber Flüchtlingen hingewiesen hat. Ein zentrales Problem im Rahmen der europäischen Flüchtlingspolitik besteht darin, dass Staaten mit südlichen EU-Außengrenzen gegenwärtig stärker durch Migrationsbewegungen und die Prüfung von Asylanträgen herausgefordert sind als Staaten ohne EU-Außengrenzen. Zugleich sind die Bedingungen, unter denen Flüchtlinge aufgenommen werden, in
einigen dieser Staaten menschenunwürdig.

Diese Situation wird dadurch verschärft, dass es EU-intern an politischem Willen mangelt, ein solidarisches System zu schaffen, das eine ungleich höhere Belastung geografisch am Rand der EU gelegener Staaten ausgleicht. Dazu müsste auch die Dublin II-Verordnung reformiert werden, nach der in erster Linie der Staat für die Prüfung eines Asylbegehrens zuständig ist, in dem eine Person erstmals das Territorium der EU betreten hat.

[Faires Europa.] LINK ➨

Montag, 11. Juni 2012

{News-Scanner} Großdeutsche Allüren: Die Innenminister Friedrich (D) und Mikl-Leitner (A) pfeifen auf das europäische Parlament


Innenminister im Gespräch: Deutschlands Innenminster Friedrich und die österreichische Kollegin Mikl-Leitner im FAZ-Interview 

Auf derselben Seite: Johanna Mikl-Leitner und Hans-Peter Friedrich. Im Streit über die Reform des Schengen-Raums fordert Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich das Europaparlament auf, sich an Recht und Gesetz zu halten. Es gebe eine „klare Rechtsgrundlage“, die eine Mitwirkung des Parlaments an der Evaluierung des Schengen-Rechts ausschließe, sagte er im F.A.Z.-Gespräch. Und Mikl-Leitner pampig: "Aber die Strafmandate schreiben unsere Polizisten, ohne dass man eine Parlamentssitzung einberufen muss, ob eines ausgestellt werden darf oder nicht".

[FREIHANDbuch] LINK ➨ 
FAZ 10.6.12 - Innenminister im Gespräch - Friedrich: Straßburg muss sich an Rechtslage halten
[Letzte Aktualisierung 10.6.12]

Donnerstag, 7. Juni 2012

Migranten in Europa

Ein statistisches Potrait der der ersten und zweiten Generation.

Die Migration ist zu einem zunehmend wichtigen Phänomen für die europäischen Gesellschaften geworden. Die Struktur der Migrationsströme kann sich im Verlauf der Zeit erheblich ändern, wobei die Größe und die Zusammensetzung der Migrantenpopulationen sowohl die aktuellen als auch die historischen Strukturen der Migrationsströme widerspiegeln.

 Zusammen mit der Komplexität und dem langfristigen Charakter des Prozesses der Integration von Migranten kann dies zu Herausforderungen für die politischen Entscheidungsträger führen, die für ihre Entscheidungsfindung Informationen von guter Qualität benötigen. Es kommt darauf an, dass die Statistiken über die grundlegenden demografischen Merkmale von Migranten hinausgehen und ein breiteres Spektrum an sozioökonomischen Daten über Migranten und ihre Nachkommen abdecken.

In dieser Veröffentlichung von EUROSTAT wird eine breite Palette von Merkmalen der Migranten dargestellt, die in der Europäischen Union und den EFTA-Ländern leben, und zwar getrennt nach im Ausland geborenen Migranten, ausländischen Staatsangehörigen und der zweiten Generation. Dabei werden zahlreiche Aspekte der sozioökonomischen Situation von Migranten behandelt, einschließlich Arbeitsmarktsituation, Einkommensverteilung und Armut. Die Auswirkungen der verschiedenen migrationsbezogenen Faktoren (d. h. Grund der Migration, Länge des Aufenthalts) werden geprüft. Die Situation der Migranten wird mit der der nicht aus Migranten bestehenden Bezugspopulation verglichen.

[Faires Europa.] LINK ➨    
Migrants in Europe - A statistical portrait of the first and second generation
26.3.12  [Letzte Aktualisierung 7.6.12]

Contents
Introduction 5
Structure of this book 6
Policy need for statistical information 7
Main topics 7
Choice of age group 7
Choice of data sources 8
Data sources: advantages and limitations 10
Historical patterns of migration flows 12
Recent migration patterns 16
Main findings 21
1. Foreign-born population  23
General population characteristics 23
Labour market participation 35
Unemployment 41
Employment 45
Overqualification 51
Income 57
Poverty or social exclusion 61
Overcrowding 65
2. Foreign population  71
General population characteristics 71
Labour market participation 81
Unemployment 88
Employment 94
Overqualification 102
Income 108
Poverty or social exclusion 111
Overcrowding 115
3. Second-generation migrants 121
General population characteristics 121
Early school-leavers 125
Educational attainment 128
Labour market participation 133
Unemployment 136
Employment 139

Samstag, 26. Mai 2012

Schweiz-EU Verhandlungen über Schweizer Teilnahme am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO)

In Brüssel haben am 21. Mai 2012 die Verhandlungen über die Teilnahme der Schweiz am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) begonnen. Zu den Hauptaufgaben von EASO gehört es, Mitgliedstaaten zu unterstützen, deren Asyl- und Aufnahmesysteme besonderem Druck ausgesetzt sind. Die Verhandlungen werden gemeinsam mit den anderen assoziierten Staaten – Norwegen, Liechtenstein und Island – geführt.

Im Rahmen der Verhandlungen sollen die Eckwerte des Engagements der assoziierten Staaten bei EASO festgelegt werden. Im Vordergrund der Gespräche stand eine Auslegeordnung über die zentralen Fragen, die im Rahmen der Verhandlungen erörtert werden sollen.

Die Schweiz strebt gemeinsam mit den anderen assoziierten Staaten eine Teilnahme als Beobachter an EASO an. EASO ist kein Bestandteil der Abkommen von Schengen und Dublin. Die Schweiz ist jedoch an der Verstärkung der europäischen Zusammenarbeit im Asylbereich interessiert, da das Schweizer Asylsystem durch Dublin mit denjenigen anderer europäischer Staaten eng verbunden ist.

EASO - European Asylum Support Office. EASO hat seine Tätigkeit am 19. Juni 2011 aufgenommen, mit dem Ziel, die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten in Asylfragen zu fördern. Als selbstständige europäische Agentur arbeitet EASO eng mit den zuständigen Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten zusammen, aber auch mit dem UNHCR, der EU-Agentur für Grundrechte, der Europäischen Kommission sowie mit der Grenzschutzagentur FRONTEX. Dem Büro kommen koordinierende und unterstützende Aufgaben zu, es hat keine Weisungsbefugnisse gegenüber den nationalen Behörden.

Zur Unterstützung von Mitgliedsstaaten, deren Asyl- und Aufnahmesysteme besonderem Druck ausgesetzt sind, koordiniert EASO zum Beispiel die Entsendung von Teams, die dem betroffenen Mitgliedstaat vor Ort helfen. Das Büro kann auch bei der Organisation von Übersetzungsdiensten, bei der Vermittlung von Herkunftsländerinformationen oder bei der Verwaltung von Asylverfahren helfen. EASO dient ferner dem Informationsaustausch und der Koordination der Herkunftsländerinformationen.

[Faires Europa.] LINK ➨