Eine (PDF-)Broschüre erläutert die Rolle des Europarates bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Europa sowie beim Schutz der Demokratie auf internationaler Ebene.
Erste politische Organisation Europas. Der Europarat wurde am 5. Mai 1949 von Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und Großbritannien durch den Londoner Zehnmächtepakt in London gegründet. Österreich ist mit der Wiedererlangung seiner völkerrechtlichen Souveränität 1956 dem Europarat beigetreten, Deutschland bereits 1950, die Schweiz aufgrund neutralitätspolitischer Überlegungen erst 1963. Der Europarat ist damit die älteste politische Organisation Europas.
Menschenrechte und Demokratie. Unter dem Banner Menschenrechte und Demokratie vereint er 47 Mitgliedstaaten, die von Finnland bis zur Türkei, von der Schweiz bis nach Russland reichen. Seine Parlamentarische Versammlung repräsentiert über 800 Millionen Europäer, und seine Konventionen zum Schutz der sozialen Rechte und Grundfreiheiten gehören zu den erfolgreichsten der Welt. Allerdings erhält diese Organisation nur wenig Anerkennung und wird häufig mit Organen der Europäischen Union verwechselt.
Der Europarat hat als zwischenstaatliche Organisation folgende Ziele:
- Schutz der Menschenrechte, der pluralistischen Demokratie und des Rechtsstaats;
- Förderung des Bewusstseins um die gemeinsame kulturelle Identität in ihrer ganzen Vielfalt, für deren ständige Weiterentwicklung der Europarat eintritt;
- Suche nach Lösungen für die gesellschaftlichen Probleme Europas (Diskriminierung von Minderheiten, Fremdenhass, Intoleranz, Umweltverschmutzung, Klonen von Menschen, Aids, Drogen, organisiertes Verbrechen usw.);
- Konsolidierung der demokratischen Stabilität in Europa durch die Förderung politischer, gesetzgeberischer und verfassungsrechtlicher Reformen.
Organe des Europarates sind:
- das Ministerkomitee
- die Parlamentarische Versammlung
- der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas
- der Generalsekretär
- Weitere Einrichtungen sind der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Menschenrechtskommissar.
Der Europarat ist nicht zu verwechseln mit:
1. Der Europäische Rat. Dieser setzt sich zusammen aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Kommission. Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik nimmt an seinen Arbeiten teil.
2. Der Rat der Europäischen Union. Der Rat erlässt – meistens gemeinsam mit dem Europäischen Parlament – Gesetzgebungsakte, die von unmittelbarer Bedeutung für das Leben der EU-Bürger sind und beträchtliche internationale Auswirkungen haben. Der Rat tagt in zehn verschiedenen Zusammensetzungen.
Der "Rat" ist das Organ der Europäischen Union, in dem die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zusammentreten, d. h. die für einen bestimmten Fachbereich zuständigen Minister aus den einzelnen Mitgliedstaaten. Die Zusammensetzung des Rates und die Häufigkeit der Ratstagungen sind je nach Themenbereich unterschiedlich.
Lohnt sich ein Download? Ein schneller Blick auf den Inhalt:
Der Europarat, 800 Millionen Europäer
3 Vorwort von Terry Davis, Generalsekretär des Europarates
7 Der Europarat im Überblick
11 Das Ministerkomitee
17 Die Parlamentarische Versammlung
21 Der Generalsekretär
23 Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates
29 Die Konferenz der Internationalen Nichtregierungsorganisationen
31 Menschenrechte: schützen, fördern, vorbeugen
41 Medien und Demokratie
45 Rechtliche Zusammenarbeit
53 Sozialer Zusammenhalt
57 Die Entwicklungsbank des Europarates
59 Das Nord-Süd-Zentrum
61 Schutz der Gesundheit
65 Das Europäische Kulturabkommen – ein Aktionsrahmen
67 Erziehung und Bildung
75 Kultur und Kulturerbe
81 Naturerbe, Landschaftsschutz und nachhaltige Entwicklung
85 Sport
91 Jugend
95 Die Europafahne, Hymne, Preise
99 Europäische Institutionen: Was ist was?
101 Eckdaten
105 Kontakt- und Informationsstellen
115 46 Mitgliedstaaten des Europarates