Der Expertenausschuss des Europarates zur Bewertung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (MONEYVAL) hat heute seinen ersten Evaluierungsbericht über den Heiligen Stuhl (einschließlich des Staates Vatikanstadt) veröffentlicht. Das Ministerkomitee des Europarates hatte im April 2011 den Antrag des Heiligen Stuhls bewilligt, sich dem Evaluierungs- und Follow-up-Verfahren von Moneyval zu unterwerfen.
FATF 40+9. Der Bericht bewertet die Umsetzung internationaler und europäischer Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zum Zeitpunkt des Besuchs vor Ort im November 2011, berücksichtigt jedoch auch die Entwicklungen bis zum 25. Januar 2012, wie es die Verfahren von Moneyval und der Finanziellen Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäsche (FATF) erlauben.
FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering, französisch Groupe d’Action financière (GAFI)[1]) ist die Bezeichnung für den Arbeitskreis Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung und wurde 1989 anlässlich des G-7 Gipfels in Paris mit dem Auftrag gegründet, einen Überblick über bereits bestehende internationale Zusammenarbeitsformen gegen Geldwäsche zu geben und ein Maßnahmepapier zu erarbeiten.
Die FATF versteht sich als unabhängige Interregierungorganisation und als international führendes Gremium zur Bekämpfung der Geldwäsche und hat ihren Sitz bei der OECD in Paris und hat mittlerweile 34 Mitglieder: Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, China und Hong Kong, Dänemark, Deutschland, Europäischen Union, Finnland, Frankreich, dem Rat der arabischen Golfstaaten (Bahrain, Kuwait, Oman, Qatar, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate), Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Mexiko, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Russland, Schweden, Schweiz, Singapur, Spanien, Südafrika, Türkei, USA.
Hauptziel der FATF ist die Entwicklung und Förderung von Grundsätzen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Hierzu hat die FATF 40 Empfehlungen als Mindeststandards sowie 9 Sonderempfehlungen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung verabschiedet.
Bericht. Der Bericht beurteilt außerdem, inwieweit die FATF 40+9 Empfehlungen eingehalten werden und enthält einen empfohlenen Aktionsplan zur Stärkung des Systems des Heiligen Stuhls gegen Geldwäsche (AML) sowie zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung (CFT).
Der Moneyval-Bericht stellt weder eine Untersuchung früherer oder aktueller Berichte von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dar, noch eine Überprüfung einer bestimmten Finanzinstitution. Die Gutachter bewerteten jedoch eingehend die wirksame Umsetzung globaler Standards, insbesondere durch das Institut für die religiösen Werke.
Das erste Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terroismusfinanzierung trat am 1. April 2011 in Kraft. Nach dem Besuch vor Ort im November 2011 wurde das Gesetz schnell überarbeitet, um den neuen Erkenntnissen der Gutachter Rechnung zu tragen. Das überarbeitete Gesetz trat am 25. Januar 2012 in Kraft. Es enthält eine bedeutende Zahl notwendiger und begrüßenswerter Änderungen, die, wo angemessen, bei der Beurteilung berücksichtigt wurden.
Von den 49 Empfehlungen der FATF zur Evaluierung werden vier als nicht anwendbar für die besonderen Gegebenheiten des Heiligen Stuhls/Staates Vatikanstadt bewertet. Daher wurden 45 Empfehlungen bewertet: 23 (51 Prozent) als teilweise erfüllt oder nicht erfüllt, und 22 (49 Prozent) als erfüllt oder weitgehend erfüllt.
Kurzbericht:
- Der Heilige Stuhl hat in sehr kurzer Zeit große Fortschritte gemacht, und viele Elemente eines Aufsichtssystems zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind nunmehr formell eingeführt. Weitere wichtige Punkte müssen jedoch noch umgesetzt werden, um ein voll wirksames System einzurichten.
- Es wurde keine Bewertung der Risken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durchgeführt. Ein Prozess zur Risikobewertung wurde eingeleitetet, da die Gutachter bestimmte Punkte im System ausgemacht haben, welche die Risken in diesen Bereichen erhöhen könnten.
- Die gesetzliche Grundlage der Aufsicht muss gestärkt werden. Die Gutachter stellten eine mangelnde Klarheit über die Rolle, die Verantwortlichkeit, die Kompetenzen und Befugnisse sowie die Unabhängigkeit der Finanzermittlungsbehörde als Aufsichtsbehörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fest. Keine Überprüfungen vor Ort haben stattgefunden, und keine Stichprobenprüfung von Kundendateien sind durchgeführt worden. Eine Kontrolle des Instituts für die religiösen Werke durch einen unabhängigen Finanzaufseher in naher Zukunft wird dringend empfohlen, ebenso wie die Anwendung der sogenannten „Fit-and Proper-Kriterien“ für das Management der Finanzinstitute durch die Aufsichtsbehörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
- Geldwäsche wurde in Übereinstimmung mit FATF-Standards vollständig unter Strafe gestellt, der Nachweis einer wirksamen Umsetzung dieser Maßnahmen muss jedoch noch erbracht werden. Terrorismusfinanzierung wurde ebenfalls unter Strafe gestellt, auch wenn die spezifischen Bestimmungen zur Kriminalisierung der Finanzierung bestimmter Terrorakte in einschlägigen UN-Konventionen nicht berücksichtigt wurden. Detaillierte gesetzliche Bestimmungen für das Einfrieren von Geldern in Zusammenhang mit Terrorismus in Übereinstimmung mit den Resolutionen des UN-Sicherheitsrates wurden zwar eingeführt, im überprüften Zeitraum jedoch nicht umgesetzt.
- Die Finanzermittlungsbehörde sammelt und analysiert Berichte über verdächtige Aktivitäten und übt so die Funktion einer Zentralstelle für Verdachtsmeldungen (Financial Intelligence Unit – FIU) aus. Die Zahl der eingegangenen Meldungen war gering, auch wenn die geringe Größe des Finanzsektors berücksichtigt werden muss. Die Zentralstelle verfügt über ausreichend Ressourcen; die ihr im Sinne des überarbeiteten Gesetzes zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, zusätzliche Informationen von den Instituten einzuholen, welche einer Meldepflicht unterliegen, schienen den Gutachtern jedoch ungewiss.
- Im überarbeiteten Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind umfassende Präventivmaßnahmen vorgesehen, insbesondere im Bereich der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden sowie der Aufzeichnungspflichten, auch wenn noch eine Reihe technischer Unzulänglichkeiten bestehen bleibt und der Nachweis einer wirksamen Umsetzung noch erbracht werden muss. Das Institut für die religiösen Werke hat bereits vor der Umsetzung der neuen Gesetzesmaßnahmen eine Überprüfung seiner Kundendaten begonnen. Der Bericht empfiehlt, die Einführung von Vorschriften in ernsthafte Erwägung zu ziehen, wodurch festgelegt wird, welche Personen zum Besitz von Konten beim Institut für die religiösen Werke berechtigt sind.
- Insgesamt gibt es angemessene Maßnahmen zur Erleichterung der Zusammenarbeit sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Die Gutachter begrüßten die Entscheidung des Heiligen Stuhls, im Januar 2012 Vollmitglied der UN-Konventionen von Wien, Palermo und gegen Terrorismusfinanzierung zu werden. Die vorgelegten Informationen zeigen eine größtenteils zufriedenstellende Vorgeschichte bei der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit, obwohl ein Land erklärte, es sei bei der gegenseitigen Rechtshilfe mit dem Heiligen Stuhl auf Schwierigkeiten gestoßen. Die Finanzermittlungsbehörde ist in ihren Möglichkeiten zum Austausch von Informationen mit anderen Kontrolleinheiten durch die Verpflichtung eingeschränkt, mit diesen zuvor eine Vereinbarung abzuschließen.
- 46 gemeinnützige Organisationen sind auf dem Gebiet des Heiligen Stuhls/Staat Vatikanstadt tätig. Die Zuständigkeit der Finanzermittlungsbehörde sollte auf eine risikobasierte Überwachung dieses Sektors ausgedehnt werden, mit dem notwendigen Zugang zu relevanten Büchern und Unterlagen.
[Faires Europa.] LINK ➨
Bericht Heiliger Stuhl - Committee of Experts on the Evaluation of Anti-Money Laundering Measures and the Financing of Terrorism (MONEYVAL)
Der Heilige Stuhl im Europarat
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[Letzte Aktualisierung 27.7.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.