Samstag, 17. November 2012

Europäische Sozialcharta für Wehrpflichtige


Zweck dieser Charta ist, alle grundlegenden Menschenrechte zu verzeichnen, die Wehrpflichtige ganz Europas als Bürger in der Uniform beanspruchen dürfen. Hauptgrundsatz bei der Definition der Wehrpflichtigenrechte ist, dass nur die weitestreichenden nationalen Standards gelten. 

Die vier Kapitel der Charta sind:
* Menschenrechte und Demokratie
* sozioökonomische Bedingungen
* Arbeitsbedingungen
* Menschenwürde

„Es gibt nur eine Sorte von Personen, nämlich Menschen. Wenn wir über Menschenrechte reden, darf nicht zwischen schwarz und weiß, zwischen jung und alt oder männlich und weiblich unterschieden werden. Folglich darf auch niemand Wehrpflichtige anders betrachten, als etwa junge Personen in Zivil. Sie sind beide gleich, der einzige Unterschied ist, dass Wehrpflichtige Zivilpersonen in Uniform sind. Zahlreiche Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sind im Fall von Wehrpflichtigen verletzt. Darunter sind das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Versammlungs- und Vereinsfreiheit und die Freiheit Berufsvereinigungen zu bilden und solchen beizutreten, explizit zu erwähnen.“

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Präambel der Europäischen Sozialcharta der Wehrpflichtigen, angenommen von ECCO im September 1991

Ein schneller Blick auf den Inhalt:
1. Einleitung 3
2. Präambel 7
3. Erstes Kapitel 9
 Menschenrechte und Demokratie für Wehrpflichtige
4. Zweites Kapitel  13
 Ökonomische Lage der Wehrpflichtigen
5. Drittes Kapitel  17
 Arbeitsbedingungen der Wehrpflichtigen
6. Anhang A   19
 Spezifizierung einer Verordnung
7. Viertes Kapitel  25
 Menschenwürde für Wehrpflichtige
8. Die ECCO- Teilnehmer 28