Montag, 8. April 2019

[ #EU-Recht ] Elektronisches Amtsblatt der Europäischen Union ist allein rechtsverbindlich


Im Amtsblatt (ABl.) werden alle EU-Rechtsvorschriften veröffentlicht. Seit dem 1. Juli 2013 ist die elektronische Ausgabe des Amtsblatts (e-ABl.) verbindlich und entfaltet somit Rechtswirkung.

Im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.) werden das gesamte EU-Recht (Reihe L) sowie andere offizielle Dokumente der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU (Reihe C und Beilagen) veröffentlicht. Es erscheint täglich von Dienstag bis Samstag in den Amtssprachen EU und liegt in verschiedenen Formaten vor.

Seit dem 1. Juli 2013 veröffentlichte elektronische Ausgaben des Amtsblatts (e-ABl.) sind verbindlich und rechtsgültig. Die Papierfassung hat keine Rechtsgültigkeit mehr – es sei denn, die EU kann wegen einer unvorhergesehenen Störung ihrer IT-Systeme kein Online-Amtsblatt veröffentlichen.

Ab dem 1. Januar 2015 gilt für EU-Rechtsakte eine neue Nummerierung. Den in der Reihe L (Rechtsakte) im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.) veröffentlichten Dokumenten werden Nummern anhand einer neu festgelegten Methode zugewiesen. Nach dieser neuen Methode, mit der die bisherigen divergierenden Praktiken harmonisiert und vereinfacht werden, tragen die EU-Rechtsakte einheitliche laufende Nummern. Dadurch werden sowohl der Zugang zum EU-Recht als auch das Auffinden und die Referenzierung von Rechtsakten vereinfacht.

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