Mit dem Vertrag von Lissabon wird eine neue Form der Bürgerbeteiligung an der Politikgestaltung der Europäischen Union eingeführt, die Europäische Bürgerinitiative (ECI). Gemäß EU-Vertrag verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat auf Vorschlag der Kommission eine Verordnung, in der Vorschriften und Verfahren für dieses neue Instrument festgelegt werden (Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürgerinitiative). Gemäß den Vorschriften der Verordnung ist es seit dem 1. April 2012 möglich, eine Europäische Bürgerinitiative einzuleiten.
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- Wie starte ich eine EBI? (Zentrum für Soziale Innovation Wien)
- Webseite und das Register für die Europäische Bürgerinitiative
- Software: Online-Unterschriftensammlung
- Robert Stein, Wahlbehörde im Innenministerium:Implementierung der EBI in Österreich
- [Google Search] Leitfaden zur Europäischen (Schein-)Bürgerinitiative
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- 8.8.12 [Letzte Aktualisierung 20.10.13]
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