Die Europäische Atomgemeinschaft (EAG oder heute EURATOM) wurde am 25. März 1957 durch die Römischen Verträge von Frankreich,Italien, den Beneluxstaaten und der Bundesrepublik Deutschland gegründet und besteht noch heute fast unverändert.
Sie ist neben der Europäischen Union eine eigenständige Internationale Organisation, teilt mit ihr jedoch sämtliche Organe.
Ziel. Die EURATOM (Europäische Atomgemeinschaft) verfolgt das Ziel, "den Lebensstandard der Europäerinnen und Europäer mithilfe der Atomindustrie zu sichern". Die Initiative „Raus aus EURATOM“, die vom Verein „Atomstopp – atomkraftfrei leben“ gestartet wurde, wollte demgegenüber, dass die finanziellen Mittel zur Förderung der Atomenergie gestoppt und stattdessen für die Entwicklung von Technologien zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen eingesetzt werden.
Die Vorarlberger Ablehnung der Atomkraft ist bei dem Euratom-Volksbegehren im März 2011 zum wiederholten Mal deutlich geworden. Mit 13.435 Unterschriften (inklusive Unterstützungserklärungen) und der österreichweit höchsten Stimmbeteiligung von 5,12 Prozent machten sich im “Ländle” sogar mehr Leute für einen Ausstieg aus dem Euroatom-Vertrag stark als in der Bundeshauptstadt (11.263).
Diese Textausgabe enthält die konsolidierte Fassung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft sowie der dazugehörigen Anhänge und Protokolle mit den Änderungen aufgrund des am 13. Dezember 2007 unterzeichneten und am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrags von Lissabon. Letztmals war eine konsolidierte Fassung dieses Vertrags im Jahr 1995 veröffentlicht worden. Die Ausgabe stammt vom März 2010.
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PRÄAMBEL 5
TITEL I AUFGABEN DER GEMEINSCHAFT 6
TITEL II DIE FÖRDERUNG DES FORTSCHRITTS AUF DEM GEBIET
DER KERNENERGIE 7
Kapitel 1 Förderung der Forschung 7
Kapitel 2 Verbreitung der Kenntnisse 10
Abschnitt 1 Kenntnisse, über welche die Kommission verfügen kann 10
Abschnitt 2 Sonstige Kenntnisse 11
Abschnitt 3 Bestimmungen über die Geheimhaltung 16
Abschnitt 4 Besondere Bestimmungen 19
Kapitel 3 Der Gesundheitsschutz 20
Kapitel 4 Investitionen 22
Kapitel 5 Gemeinsame Unternehmen 23
Kapitel 6 Versorgung 26
Abschnitt 1 Die Agentur 27
Abschnitt 2 Erze, Ausgangsstoffe und besondere spaltbare Stoffe aus dem Aufkommen
der Gemeinschaft 28
Abschnitt 3 Erze, Ausgangsstoffe und besondere spaltbare Stoffe aus dem Aufkommen
außerhalb der Gemeinschaft 31
Abschnitt 4 Preise 31
Abschnitt 5 Bestimmungen über die Versorgungspolitik 32
Abschnitt 6 Besondere Vorschriften 33
Kapitel 7 Überwachung der Sicherheit 34
Kapitel 8 Das Eigentum 38
Kapitel 9 Der gemeinsame Markt auf dem Kerngebiet 40
Kapitel 10 Außenbeziehungen 41
TITEL III VORSCHRIFTEN ÜBER DIE ORGANE UND FINANZVORSCHRIFTEN 43
Kapitel 1 Anwendung von bestimmten Bestimmungen des Vertrags über die
Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union 43
Kapitel 2 Die Organe der Gemeinschaft 44
Abschnitt 1 Das Europäische Parlament 44
Abschnitt 2 Der Rat 44
Abschnitt 3 Die Kommission 44
Abschnitt 4 Der Gerichtshof der Europäischen Union 45
Abschnitt 5 Der Rechnungshof 46
Kapitel 3 Gemeinsame Vorschriften für mehrere Organe 46
Kapitel 4 Der Wirtschafts- und Sozialausschuss 47
TITEL IV BESONDERE FINANZVORSCHRIFTEN 47
TITEL V ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 50
TITEL VI VORSCHRIFTEN ÜBER DIE ANLAUFZEIT (AUFGEHOBEN) 56
SCHLUSSBESTIMMUNGEN 56
ANHÄNGE
Anhang I Forschungsgebiet betreffend die Kernenergie gemäß Artikel 4 des
Vertrags 58
Anhang II Industriezweige, auf die in Artikel 41 des Vertrags Bezug genommen
ist 62
Anhang III Vergünstigungen, die den gemeinsamen Unternehmen nach
Artikel 48 des Vertrags gewährt werden können 63
Anhang IV Listen der Güter und Erzeugnisse, die den Bestimmungen des Kapitels
9 über den gemeinsamen Markt auf dem Kerngebiet unterliegen 64
Anhang V Erstes Forschungs- und Ausbildungsprogramm gemäß Artikel 215
des Vertrags (aufgehoben) 69
PROTOKOLLE
Protokoll über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union 73
Protokoll über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union 76
Protokoll über die Festlegung der Sitze der Organe und bestimmter Einrichtungen, sonstiger
Stellen und Dienststellen der Europäischen Union 98
Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union 99
Protokoll über Artikel 40.3.3 der Verfassung Irlands 106
Protokoll über die Übergangsbestimmungen 107
Ziel. Die EURATOM (Europäische Atomgemeinschaft) verfolgt das Ziel, "den Lebensstandard der Europäerinnen und Europäer mithilfe der Atomindustrie zu sichern". Die Initiative „Raus aus EURATOM“, die vom Verein „Atomstopp – atomkraftfrei leben“ gestartet wurde, wollte demgegenüber, dass die finanziellen Mittel zur Förderung der Atomenergie gestoppt und stattdessen für die Entwicklung von Technologien zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen eingesetzt werden.
Die Vorarlberger Ablehnung der Atomkraft ist bei dem Euratom-Volksbegehren im März 2011 zum wiederholten Mal deutlich geworden. Mit 13.435 Unterschriften (inklusive Unterstützungserklärungen) und der österreichweit höchsten Stimmbeteiligung von 5,12 Prozent machten sich im “Ländle” sogar mehr Leute für einen Ausstieg aus dem Euroatom-Vertrag stark als in der Bundeshauptstadt (11.263).
Diese Textausgabe enthält die konsolidierte Fassung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft sowie der dazugehörigen Anhänge und Protokolle mit den Änderungen aufgrund des am 13. Dezember 2007 unterzeichneten und am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrags von Lissabon. Letztmals war eine konsolidierte Fassung dieses Vertrags im Jahr 1995 veröffentlicht worden. Die Ausgabe stammt vom März 2010.
- Konsolidierte Fassung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, Seiten: 112, Erscheinungsjahr: 2010, PDF.
- Europäische Atomgemeinschaft - EUR-Lex
- Studie: EU-Verfassungsvertrag und die EU-Atompolitik
- [Google Search] ⇒ Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Konsolidierte Fassung)
- Keinen Beitrag als Fan von Forum ROMANum auf Facebook, bei Roman Zöhrer, bei “Die Stadt als Bühne” oder auf ⇒Facebook FAIRES EUROPA.versäumen.
- TIPP: Das ⇒ #Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs und findet man auch auf Facebook.
- Beachte dort auch weitere Informationen zum Thema unter "Nachschlagen A-Z".
- 2.1.18 [Letzte Aktualisierung, online seit 17.6.12].
PRÄAMBEL 5
TITEL I AUFGABEN DER GEMEINSCHAFT 6
TITEL II DIE FÖRDERUNG DES FORTSCHRITTS AUF DEM GEBIET
DER KERNENERGIE 7
Kapitel 1 Förderung der Forschung 7
Kapitel 2 Verbreitung der Kenntnisse 10
Abschnitt 1 Kenntnisse, über welche die Kommission verfügen kann 10
Abschnitt 2 Sonstige Kenntnisse 11
Abschnitt 3 Bestimmungen über die Geheimhaltung 16
Abschnitt 4 Besondere Bestimmungen 19
Kapitel 3 Der Gesundheitsschutz 20
Kapitel 4 Investitionen 22
Kapitel 5 Gemeinsame Unternehmen 23
Kapitel 6 Versorgung 26
Abschnitt 1 Die Agentur 27
Abschnitt 2 Erze, Ausgangsstoffe und besondere spaltbare Stoffe aus dem Aufkommen
der Gemeinschaft 28
Abschnitt 3 Erze, Ausgangsstoffe und besondere spaltbare Stoffe aus dem Aufkommen
außerhalb der Gemeinschaft 31
Abschnitt 4 Preise 31
Abschnitt 5 Bestimmungen über die Versorgungspolitik 32
Abschnitt 6 Besondere Vorschriften 33
Kapitel 7 Überwachung der Sicherheit 34
Kapitel 8 Das Eigentum 38
Kapitel 9 Der gemeinsame Markt auf dem Kerngebiet 40
Kapitel 10 Außenbeziehungen 41
TITEL III VORSCHRIFTEN ÜBER DIE ORGANE UND FINANZVORSCHRIFTEN 43
Kapitel 1 Anwendung von bestimmten Bestimmungen des Vertrags über die
Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union 43
Kapitel 2 Die Organe der Gemeinschaft 44
Abschnitt 1 Das Europäische Parlament 44
Abschnitt 2 Der Rat 44
Abschnitt 3 Die Kommission 44
Abschnitt 4 Der Gerichtshof der Europäischen Union 45
Abschnitt 5 Der Rechnungshof 46
Kapitel 3 Gemeinsame Vorschriften für mehrere Organe 46
Kapitel 4 Der Wirtschafts- und Sozialausschuss 47
TITEL IV BESONDERE FINANZVORSCHRIFTEN 47
TITEL V ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 50
TITEL VI VORSCHRIFTEN ÜBER DIE ANLAUFZEIT (AUFGEHOBEN) 56
SCHLUSSBESTIMMUNGEN 56
ANHÄNGE
Anhang I Forschungsgebiet betreffend die Kernenergie gemäß Artikel 4 des
Vertrags 58
Anhang II Industriezweige, auf die in Artikel 41 des Vertrags Bezug genommen
ist 62
Anhang III Vergünstigungen, die den gemeinsamen Unternehmen nach
Artikel 48 des Vertrags gewährt werden können 63
Anhang IV Listen der Güter und Erzeugnisse, die den Bestimmungen des Kapitels
9 über den gemeinsamen Markt auf dem Kerngebiet unterliegen 64
Anhang V Erstes Forschungs- und Ausbildungsprogramm gemäß Artikel 215
des Vertrags (aufgehoben) 69
PROTOKOLLE
Protokoll über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union 73
Protokoll über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union 76
Protokoll über die Festlegung der Sitze der Organe und bestimmter Einrichtungen, sonstiger
Stellen und Dienststellen der Europäischen Union 98
Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union 99
Protokoll über Artikel 40.3.3 der Verfassung Irlands 106
Protokoll über die Übergangsbestimmungen 107