Das Cotonou-Abkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den AKP-Staaten, der das besondere Verhältnis (insbesondere günstige Zollkonditionen) der EU mit diesen 79 Staaten regelt, bei denen es sich zum Großteil um ehemalige Kolonien der EU-Mitgliedstaaten handelt. Es bewegt sich im Spannungsfeld zwischen der Handels- und Entwicklungspolitik der EU und wird Ende 2020 seine Gültigkeit verlieren. Ob, wie im Abkommen vorgesehen, diese historische Weiterentwicklung von Yaoundé und Lomé eine Fortsetzung finden wird, ist offen.
Das Partnerschaftsabkommen von Cotonou regelt die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Gruppe der Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP-Staaten). Es wurde im Jahr 2000 für eine Dauer von 20 Jahren geschlossen und führt die Tradition der Partnerschaftsabkommen von Yaoundé (1965 bis 1975) und Lomé (1975 bis 2000) fort.
Das Cotonou-Abkommen verbindet die entwicklungspolitische Zusammenarbeit (Bekämpfung der Armut) mit wirtschafts- und handelspolitischer Kooperation sowie einem breit angelegten politischen Dialog. Das Abkommen enthält verbindliche Vorschriften in den Bereichen "Good Governance", Achtung der Menschenrechte und Demokratie. Auf den Verstoß gegen die dort verankerten Grundwerte kann die EU mit der Aussetzung der finanziellen Unterstützung reagieren.
Einerseits mehren sich die Zeichen, die ein Auslaufen von Cotonou und einen Ersatz durch andere Strukturen andeuten. So begründet die EU strategische Partnerschaften mit Afrika, der Karibik und dem Pazifik und bemüht sich um den Abschluss von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit allen AKP-Staaten. Im Zuge dessen könnte ein zweistufiges Vertragssystem mit allen Teilen des gegenwärtigen AKP-Verbundes entstehen, das einen Abschied von einer historisch gewachsenen Struktur darstellen würde. Dieses System könnte unter gewissen Bedingungen die bestehende Struktur adäquat ersetzen und die außenpolitischen Beziehungen der EU mit der Welt neu ordnen.
Andererseits würde die EU eine sich abzeichnende globale Zusammenarbeit mit einer AKP verpassen, die sich mit frischem Selbstverständnis neu erfindet. Das Potential einer solchen weltumspannenden Zusammenarbeit und die geeignete Form seiner Nutzung müssen in den kommenden Jahren von den zuständigen Akteuren Europäische Kommission und Europäischer Auswärtiger Dienst gemeinsam mit der AKP erkundet werden. Der politische Anstoß hierzu könnte auch vom Europäischen Parlament kommen.
AKP-Staaten. Ländergruppe afrikanischer, karibischer, pazifischer Staaten - Bezeichnung einer Gruppe von derzeit 79 Staaten, deren Beziehung mit der EU durch das Cotonou Abkommen geregelt ist. Sie stellt eine wichtige "Empfängergruppe" im Bereich der EU-Entwicklungszusammenarbeit dar und
wird durch den außerhalb des normalen Budgets der EU stehenden Europäischen Entwicklungsfonds EDF finanziert.
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Dietmar Nickel: Was kommt nach Cotonou? Die Zukunft der Zusammenarbeit zwischen der EU und den Afrika-, Karibik- und Pazifikstaaten - SWP-Studien 2012/S 13, Juni 2012, 26 Seiten, pdf.
Aktuelle Aspekte der EU-Entwicklungspolitik
Die AKP-Staaten – traditionelle Partner der EU
Abkommen von Cotonou
Dr. Dietmar Nickel - Curriculum Vitae
Website. African, Caribbean, and Pacific Group of States
The Cotonou Agreement Revised - (2005)
The Cotonou Agreement (2000-2020)
Cotonou Agreement - Non-State Actors' Guide
Europäischer Entwicklungsfonds (EEF)