Mittwoch, 11. Juli 2012

{Europa begreifen} Der Binnenmarkt - Geschichte der "Einheitlichen Europäischen Akte"

Die Einheitliche Europäische Akte steht am Anfang der Souveränitätsverzichte der EU-Mitgliedsstaaten und ist die wirkliche Voraussetzung für die Einführung einer gemeinsamen europäischen Währung. 

Die Einheitliche Europäische Akte (EEA) ändert die Verträge von Rom, um dem europäischen Einigungsprozess eine neue Dynamik zu geben und die Verwirklichung des Binnenmarktes abzuschließen. Die Akte ändert die Funktionsweise der europäischen Institutionen und erweitert die Zuständigkeiten der Gemeinschaft, insbesondere in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Umwelt und gemeinsame Außenpolitik. Die EEA, die am 17. Februar 1986 in Luxemburg von neun Mitgliedstaaten und am 28. Februar 1986 von Dänemark, Italien und Griechenland (!) unterzeichnet wurde, stellt die erste weitreichende Änderung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) dar. Die Akte ist am 1. Juli 1987 in Kraft getreten.

Ein Essay (Die Entwicklung des europäischen Binnenmarktes und die Einheitliche Europäische Akte von 1986) von Christopher Kopper, derzeit außerplanmäßigen Professor an der Fakultät für Geschichtswissenschaft derUniversität Bielefeld steht online zur Verfügung und erhellt einen bedeutenden Abschnitt der Europäischen Einigungs- wie Wirtschaftsgeschichte aus jüngster Zeit. Ihm kommt insbesondere angesichts der Diskussionen um den Fiskalpakt mehr als nur eine retrospektive Bedeutung zu.

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