Ungarn war das erste Land in der Region, das die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) nach dem Ende des Kommunismus ratifiziert und zehntausende Flüchtlinge zur Zeit des Zusammenbruchs Ex-Jugoslawiens in und nach den 90er Jahren aufgenommen hat.
Zunehmend systematische Inhaftierung. Zu den Besorgnis erregendsten Entwicklungen, die der Bericht aufzeigt, gehört die zunehmend systematische Inhaftierung von Asylsuchenden ohne Visum unter harten, Gefängnis ähnlichen Bedingungen. Illegale Migranten und Asylsuchende werden gemeinsam inhaftiert, ohne zwischen den beiden Gruppen zu unterscheiden. Im Allgemeinen verbringen Asylsuchende die gesamten 4-5 Monate ihres Verfahrens in Haft, wobei sie den Großteil des Tages tatsächlich in ihrer Zelle eingesperrt sind. Entgegen internationaler Standards sehen die neuen ungarischen Gesetze für Familien mit Kindern bis zu 30 Tagen sowie Abschiebungshaft bis zu einem Jahr vor.
Verbale und physische Misshandlungen. Wenn Asylsuchende sich zur Anhörung vor Gericht oder zu einem Arzttermin außerhalb de Hafteinrichtung begeben müssen, werden sie mit Handschellen abgeführt - Maßnahmen, die normalerweise nur bei Angeklagten in Strafverfahren zur Anwendung gelangen. Asylsuchende berichten von verbalen und physischen Misshandlungen durch Wachbeamte sowie die systematische Verschreibung von Beruhigungsmitteln gegen Stress, was in einigen Fällen zu Abhängigkeit geführt hat.
Asylsuchende haben auch mit vermehrten Hindernissen beim Zugang zum Asylverfahren in Ungarn zu kämpfen. Sie werden routinemäßig nach Serbien abgeschoben, das Ungarn entgegen der UNHCR-Auffassung als sicheres Drittland erachtet. Sie laufen so Gefahr, einer Kettenabschiebung in verschiedene Länder ohne entsprechende Asylsysteme, wie Mazedonien oder Griechenland, ausgesetzt zu sein.
Verletzung der Genfer Flüchtlingskonvention. Im Jahre 2011 wurden mehr als 450 Asylsuchende von Ungarn nach Serbien abgeschoben, ohne dass ihr Asylantrag inhaltlich geprüft wurde. Das birgt aus UNHCR-Sicht das Risiko einer Kettenabschiebung in ein Land, aus dem Menschen vor Gefahr und Verfolgung geflohen sind, sowie einer Verletzung von Ungarns Verpflichtungen gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK).
Hinzu kommt: Der Zugang zu einem vollständigen und fairen Asylverfahren wird für Asylsuchende zunehmend problematischer, die nach Ungarn aufgrund der Dublin-II-Verordnung rückübertellt werden. Diese werden nicht automatisch als Asylbewerber betrachtet und müssen erneut um Asyl ansuchen, was lediglich als sogenannter Folgeantrag gewertet wird. Das bedeutet, dass gemäß der Dublin-II-Verordnung nach Ungarn rücküberstellte Asylsuchende im Allgemeinen nicht gegen Ausweisungsverfügungen in Drittländer geschützt sind, auch wenn ihre Anträge noch nicht inhaltlich geprüft wurden.
Unzureichender Schutz für Betroffene. Daher laufen sie Gefahr, keinen Zugang zu Schutz zu erhalten, trotz und entgegen EU-Richtlinien, nach denen Asylsuchende vom verantwortlichen EU-Mitgliedstaat zurückgenommen werden sollen, um dort die Prüfung des Asylantrages zu vollziehen. Diese Maßnahmen finden vor dem Hintergrund eines starken Rückgangs von Asylanträgen in Ungarn statt, obwohl die abnehmende Zahl der Antragsteller eigentlich Anlass zu verbesserten Schutzstandards geben sollte.
Rückläufige Asylbewerberzahl. Im Jahre 2011 wurden in Ungarn etwa 1.700 Asylanträge gestellt. Das sind 20 Prozent weniger als 2010, als die Zahl verglichen zum Vorjahr bereits um 50 Prozent zurückging, wobei Folgeanträge von Dublin-II-Rückkehrern auch mitgezählt wurden.
UNHCR ist sich der Herausforderung bewusst, die durch die Einreise von Flüchtlingen und illegalen Migranten entsteht und erkennt an, dass die Kontrolle illegaler Migration für Staaten ein berechtigtes Anliegen darstellt. Fest steht jedoch auch: Die Maßnahmen gegen illegale Migration haben auch das ungarische Asylsystem zunehmend restriktiver gemacht.
Ferner verursacht es für Menschen auf der Suche nach Schutz bittere Härten und zusätzliches Leid. Darüber hinaus behindert es Ungarn bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß internationaler und nationaler Gesetze zum Schutz der Menschenrechte von Männern, Frauen und Kindern, die Schutz benötigen.
Weitere Verbesserungen dringend erforderlich. UNHCR begrüßt dabei Schritte Ungarns zur Verbesserung der Situation, einschließlich des durch NGOs mit EU-Mitteln bereitgestellten Zugangs zum Internet in der Abschiebehaft und Bemühungen der Polizei, das Beschwerdeverfahren in der Haft zu verbessern und Gewaltvorwürfe zu untersuchen.
[Faires Europa.] LINK ⇒
- UNHCR-Positionspapier: Ungarn als Asylland
- Hungary
- Google Search: UNHCR-Positionspapier zur Asylsituation in Ungarn veröffentlicht
- 22.3.13 [Letzte Aktualisierung 22.3.13] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.