Samstag, 26. Mai 2012

EU will in Argentinien mit WTO Marktöffnung erzwingen

„Die Einfuhrbeschränkungen Argentiniens verstoßen gegen internationale Handelsregeln und müssen aufgehoben werden" poltert  EU-Handelskommissar Karel De Gucht. 


Die im Jahr 2011 geltenden Beschränkungen betrafen europäische Ausfuhren im Wert von etwa 500 Mio. EUR. Seitdem die Maßnahmen 2012 auf alle Waren ausgedehnt wurden, sind potenziell alle EU-Ausfuhren (2011: 8,3 Mrd. EUR) nach Argentinien betroffen. 

Krisenmodell Argentininen. Eben noch hörten wir Lobtiraden über Argentinien, wie es seine Finanzkrise seit 2001 meistern konnte und welch gutes Beispiel es für Griechenland wäre. Besonders gelobt wird - mit Argumentation für einen Austritt Grigechenlands aus der Eurozone  - Argentiniens Finanzkollaps und die Restrukturierung des Landes ab 2001. Damals wurde bekanntlich (u.a.) der Peso vom Dollar abkoppelt.

Freilich ist das eine allzu verkürzte Betrachtung und scheinen die Schritte die Argentinien zur Wiederherstellung der finanziellen und ökonomischen Autonomie gesetzt hat, nur sehr einseitig unter fiskalpolitischen Gesichtspunkten beobachtet worden zu sein. Jedenfalls stößen sich die Chikago-Boys in der EU-Kommission nun in der eigenen Krise plötzlich daran, dass Argentinien zum Schutz seiner Arbeitnehmer die Terms of Trade und damit die Grenzen für Importe nicht unendlich offen gestalten will. Offenbar will man wieder zurück zu einem desolaten Argentinien welches um die Jahrtausendwende eben deshalb ruiniert war, weil sich die Regierung als neoliberale Musterschüler benahmen: Marktöffnung, Totalprivatisierung, Sparpolitik, hohe Zinsen bei fixem Wechselkurs.

EU geht gegen Einfuhrbeschränkungen Argentiniens vor. Die EU hat mit 25. Mai 2012 bei der Welthandelsorganisation (WTO) in Genf Beschwerde gegen die Einfuhrbeschränkungen Argentiniens eingelegt. Im Rahmen der WTO-Streitbeilegungsverfahren beantragt die EU zunächst Konsultationen mit Argentinien um die Aufhebung dieser Maßnahmen zu erwirken, die sich negativ auf den Handel und die Investitionen der EU auswirken. Zu den argentinischen Beschränkungsmaßnahmen zählen das System der Einfuhrlizenzen, insbesondere die Verfahren zur Erteilung dieser Einfuhrlizenzen, sowie die Verpflichtung für Unternehmen, Einfuhren und Ausfuhren im Gleichgewicht zu halten. Die Konsultationen stellen die erste Phase im WTO-Streitbeilegungsverfahren dar. Wird innerhalb von 60 Tagen keine Lösung gefunden, kann die EU die Einsetzung eines WTO-Panels beantragen, das über die Rechtmäßigkeit der argentinischen Maßnahmen befinden wird.

„Die Einfuhrbeschränkungen Argentiniens verstoßen gegen internationale Handelsregeln und müssen aufgehoben werden" poltert  EU-Handelskommissar Karel De Gucht. Konkret geht es der EU um folgende Bestimmungen:
  • In Argentinien unterliegt die Einfuhr aller Waren einem Verfahren der Vorabregistrierung und Vorabgenehmigung, der „Declaración Jurada Anticipada de Importación“. Seit Februar 2012 ist diese Vorabgenehmigung für alle Einfuhren erforderlich.
  • Für Hunderte von Waren werden darüber hinaus Einfuhrlizenzen verlangt. Auf der Grundlage dieser Verfahren werden Einfuhren aus nicht transparenten Gründen systematisch verzögert oder verweigert. Anfang 2011 galt diese Lizenzregelung für über 600 Produktarten, z. B. Elektrogeräte, Kraftfahrzeugteile und chemische Erzeugnisse.
  • Argentinien verlangt, dass Importeure ihre Einfuhren mit Ausfuhren ausgleichen oder bei ihren in Argentinien hergestellten Waren mehr lokale Bestandteile verwenden oder keine Gewinne ins Ausland transferieren. Diese Verfahrensweise ist systematisch, nicht schriftlich dokumentiert und nicht transparent. Das Einverständnis der Importeure mit dieser Verfahrensweise ist offenbar Voraussetzung für den Erhalt einer Einfuhrlizenz für ihre Waren. Diese Maßnahmen verzögern oder verhindern die Wareneinfuhr an der Grenze. Für die EU-Wirtschaft und die Weltwirtschaft entstehen dadurch hohe Verluste.
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EU challenges Argentina's import restrictions

Statistiken zum Handel zwischen der EU und Argentinien
EU-Handelsbeziehungen mit Argentinien

[Letzte Aktualisierung 29.5.12]