Sonntag, 15. April 2012

Deutsche Richter erklären Fünfprozentklausel für verfassungswidrig



Und zwischen den Zeilen: EU-Kommission regiert ohne Parlament.

"Die in Deutschland geltende Fünfprozenthürde ist bei der Europawahl nicht vereinbar mit dem Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die bisherige Regelung verstoße gegen die Chancengleichheit der Parteien." Das meldet SPIEGEL ONLINE.

Damit ist zumindest in Deutschland der Weg frei für mehr Wettbewerb. Immerhin wurden durch diese Sperrklausel fast drei Millionen deutsche Wählerstimmen stimm- und bedeutungslos. Auch die Begründung des deutschen Verfassungsgerichtshofes darf man sich auf der Zunge zergehen lassen, erklärt sie doch frank und frei, dass die EU-Regierung (EU-Kommission) jedweder abendländisch-demokratischen Tradition entbehrt. SPIEGEL: "Das EU-Parlament wähle keine Regierung, die auf seine andauernde Unterstützung angewiesen sei. Zudem sei die EU-Gesetzgebung nicht von einer gleichbleibenden Mehrheit im EU-Parlament mit einer stabilen Koalition abhängig."

Mehr ...
Fünfprozentklausel bei Europawahl ist verfassungswidrig
9.11.11/15.4.12/