Die Änderungen sind das Ergebnis einer breit debattierten Straffung der pädagogischen Begleitung und Auswertung im EFD und verbunden mit der Überarbeitung der Curricula der EFD-Begleitseminare.
Inhalte der Ausreisevorbereitung durch die EFD-Entsendeträger
Die zukünftige Entsendevorbereitung sieht die EU-Kommission nicht in einem bestimmten Format; sie beschreibt aber inhaltliche Minimalanforderungen:
- EFD-Freiwillige müssen vertraut gemacht werden mit dem Konzept, der Philosophie und den Zielen des Europäischen Freiwilligendienstes und des Programm JUGEND IN AKTION,
- EFD-Freiwilligen müssen die Rollen und Aufgaben der am EFD beteiligten Organisationen / Personen vermittelt werden,
- EFD-Freiwillige müssen vertraut gemacht werden mit ihren Rechten und Pflichten,
- EFD-Freiwillige müssen nach ihren Erwartungen und Befürchtungen befragt werden,
- EFD-Freiwillige müssen mit praktischem und technischem Wissen über Visumspflicht, Aufenthaltserlaubnis, Rechtsstatus der Freiwilligen, Versicherung, Taschengeld und dem Vereinbarungsrahmen "EFD – Agreement" ausgestattet werden,
- den EFD-Freiwilligen muss die Bedeutung von interkulturellem Lernen vermittelt werden,
- den EFD-Freiwilligen müssen Hinweise auf die pädagogische Begleitung im EFD und das unterstützende Krisenmanagement gegeben werden,
- die EFD-Freiwilligen müssen auf die Zertifizierung (Youthpass) hingewiesen werden.
- Aktion 2 - EFD-Begleitseminare
- EFD - Europäischer Freiwilligendienst 14.12.11/ [Letzte Aktualisierung 18.5.12]