Dienstag, 22. Mai 2012

Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK)

Am 20. November 1989 wurde von den Vereinten Nationen die Konvention über die Rechte der Kinder beschlossen. Dieser internationale Vertrag sichert in 54 Artikeln jedem Kind grundlegende politische, soziale, ökonomische, kulturelle und bürgerliche Rechte zu und wurde bereits von 192 Staaten weltweit unterzeichnet und ratifiziert.

Österreich hat das Übereinkommen am ersten Unterzeichnungstag, 26. Jänner 1990, unter­zeichnet. Am 26. Juni 1992 hat es der Nationalrat genehmigt und am 6. August 1992 hat Österreich durch Hinterlegung der Ratifikationsurkunde bei der UN die KRK ratifiziert (kundgemacht im BGBl. 1993/7). Am 5. September 1992 (30 Tage nach Hinterlegung) ist sie in Österreich formal in Kraft getreten.

Obwohl der "Erfüllungsvorbehalt" eine direkte Anwendbarkeit durch Gerichte oder Behörden ausschließt, müssen ihr alle Gesetze entsprechen. Dies ist bereits durch den Grundsatz der völkerrechtskonformen Interpretation österreichischer Rechtsvorschriften sowie die Rechenschaftspflicht gegenüber dem UN-Kinderrechtsausschuss gewährleistet.

Der Nationalrat hat am 20. Jänner 2011 mit der Aufnahme von Kinderrechten in die Bundesverfassung ein gesellschaftspolitisches Signal gesetzt und das umfassende Wohl von Kindern und Jugendlichen zu den grundlegenden Staatszielen erklärt.

[Faires Europa.] LINK ➨

  1. Übereinkommen über die Rechte des Kindes VN-Kinderrechtskonvention im Wortlaut mit Materialien (Herausgeber: Deutsches Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) PDF. 2,2 MB 
  2. Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend in Österreich: Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK)



Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK)
Inhalt
I.  Übereinkommen über die Rechte des Kindes
Wortlaut der amtlichen Übersetzung
Präambel   10
Teil I
Artikel 1 Geltung für das Kind; Begriffsbestimmung  12
Artikel 2  Achtung der Kindesrechte;  
Diskriminierungsverbot   12
Artikel 3 Wohl des Kindes  12
Artikel 4 Verwirklichung der Kindesrechte  13
Artikel 5 Respektierung des Elternrechts 13
Artikel 6 Recht auf Leben  13
Artikel 7 Geburtsregister, Name, Staatsangehörigkeit  13
Artikel 8 Identität  13
Artikel 9 T rennung von den Eltern; persönlicher Umgang  14
Artikel 10  Familienzusammenführung; grenzüberschreitende Kontakte   14
Artikel 11 Rechtswidrige Verbringung von Kindern ins Ausland   15
Artikel 12 Berücksichtigung des Kindeswillens  15
Artikel 13 Meinungs- und Informationsfreiheit   15
Artikel 14  Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit  16
Artikel 15 Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit   16
Artikel 16 Schutz der Privatsphäre und Ehre 16
Artikel 17  Zugang zu den Medien; Kinder- und Jugendschutz  16
Artikel 18 Verantwortung für das Kindeswohl  17
Artikel 19  Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung  17
Artikel 20  Von der Familie getrennt lebende Kinder;Pflegefamilie; Adoption 18
Artikel 21 Adoption   18
Artikel 22  Flüchtlingskinder 19
Artikel 23  Förderung behinderter Kinder 19
Artikel 24  Gesundheitsvorsorge   20
Artikel 25  Unterbringung   21
Artikel 26 Soziale Sicherheit 21
Artikel 27 Angemessene Lebensbedingungen; Unterhalt  21
Artikel 28 Recht auf Bildung; Schule; Berufsausbildung   22
Artikel 29 Bildungsziele; Bildungseinrichtungen 22
Artikel 30 Minderheitenschutz 23
Artikel 31  Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben; staatliche Förderung   23
Artikel 32 Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung  23
Artikel 33 Schutz vor Suchtstoffen  24
Artikel 34 Schutz vor sexuellem Missbrauch 24
Artikel 35 Maßnahmen gegen Entführung und Kinderhandel   24
Artikel 36  Schutz vor sonstiger Ausbeutung   24
Artikel 37  Verbot von Folter, Todesstrafe, lebenslanger Freiheitsstrafe; Rechtsbeistandschaft 24
Artikel 38 Sch utz bei bewaffneten Konflikten; Einziehung zu den Streitkräften  25
Artikel 39  Genesung und Wiedereingliederung geschädigter Kinder   26
Artikel 40 Behandlung des Kindes in Strafrecht und Strafverfahren  26
Artikel 41 Weitergehende inländische Bestimmungen   27
Teil II
Artikel 42 Verpflichtung zur Bekanntmachung 28Artikel 43  Einsetzung eines Ausschusses für die Rechte des Kindes    28
Artikel 44 Berichtspflicht    29
Artikel 45 Mitwirkung anderer Organe der Vereinten Nationen  30
Teil III
Artikel 46 Unterzeichnung  31
Artikel 47 Ratifikation  31
Artikel 48 Beitritt  31
Artikel 49 Inkrafttreten   31
Artikel 50 Änderungen  31
Artikel 51 Vorbehalte  32
Artikel 52 Kündigung 32
Artikel 53 Verwahrung 32
Artikel 54 Urschrift, verbindlicher Wortlaut 32


Anhang
Denkschrift zu dem Übereinkommen  33
A.  Allgemeines (Entstehungsgeschichte)  33
B.  Zu den einzelnen Bestimmungen 41
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes  
Ratifikationsgesetz vom 17. Februar 1992   86
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens über die Rechte des Kindes vom 10. Juli 1992  87
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten 89
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie   95