Österreich hat das Übereinkommen am ersten Unterzeichnungstag, 26. Jänner 1990, unterzeichnet. Am 26. Juni 1992 hat es der Nationalrat genehmigt und am 6. August 1992 hat Österreich durch Hinterlegung der Ratifikationsurkunde bei der UN die KRK ratifiziert (kundgemacht im BGBl. 1993/7). Am 5. September 1992 (30 Tage nach Hinterlegung) ist sie in Österreich formal in Kraft getreten.
Obwohl der "Erfüllungsvorbehalt" eine direkte Anwendbarkeit durch Gerichte oder Behörden ausschließt, müssen ihr alle Gesetze entsprechen. Dies ist bereits durch den Grundsatz der völkerrechtskonformen Interpretation österreichischer Rechtsvorschriften sowie die Rechenschaftspflicht gegenüber dem UN-Kinderrechtsausschuss gewährleistet.
Der Nationalrat hat am 20. Jänner 2011 mit der Aufnahme von Kinderrechten in die Bundesverfassung ein gesellschaftspolitisches Signal gesetzt und das umfassende Wohl von Kindern und Jugendlichen zu den grundlegenden Staatszielen erklärt.
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- Übereinkommen über die Rechte des Kindes VN-Kinderrechtskonvention im Wortlaut mit Materialien (Herausgeber: Deutsches Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) PDF. 2,2 MB
- Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend in Österreich: Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK)
Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK)
Inhalt
I. Übereinkommen über die Rechte des Kindes
Wortlaut der amtlichen Übersetzung
Präambel 10
Teil I
Artikel 1 Geltung für das Kind; Begriffsbestimmung 12
Artikel 2 Achtung der Kindesrechte;
Diskriminierungsverbot 12
Artikel 3 Wohl des Kindes 12
Artikel 4 Verwirklichung der Kindesrechte 13
Artikel 5 Respektierung des Elternrechts 13
Artikel 6 Recht auf Leben 13
Artikel 7 Geburtsregister, Name, Staatsangehörigkeit 13
Artikel 8 Identität 13
Artikel 9 T rennung von den Eltern; persönlicher Umgang 14
Artikel 10 Familienzusammenführung; grenzüberschreitende Kontakte 14
Artikel 11 Rechtswidrige Verbringung von Kindern ins Ausland 15
Artikel 12 Berücksichtigung des Kindeswillens 15
Artikel 13 Meinungs- und Informationsfreiheit 15
Artikel 14 Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit 16
Artikel 15 Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 16
Artikel 16 Schutz der Privatsphäre und Ehre 16
Artikel 17 Zugang zu den Medien; Kinder- und Jugendschutz 16
Artikel 18 Verantwortung für das Kindeswohl 17
Artikel 19 Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung 17
Artikel 20 Von der Familie getrennt lebende Kinder;Pflegefamilie; Adoption 18
Artikel 21 Adoption 18
Artikel 22 Flüchtlingskinder 19
Artikel 23 Förderung behinderter Kinder 19
Artikel 24 Gesundheitsvorsorge 20
Artikel 25 Unterbringung 21
Artikel 26 Soziale Sicherheit 21
Artikel 27 Angemessene Lebensbedingungen; Unterhalt 21
Artikel 28 Recht auf Bildung; Schule; Berufsausbildung 22
Artikel 29 Bildungsziele; Bildungseinrichtungen 22
Artikel 30 Minderheitenschutz 23
Artikel 31 Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben; staatliche Förderung 23
Artikel 32 Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung 23
Artikel 33 Schutz vor Suchtstoffen 24
Artikel 34 Schutz vor sexuellem Missbrauch 24
Artikel 35 Maßnahmen gegen Entführung und Kinderhandel 24
Artikel 36 Schutz vor sonstiger Ausbeutung 24
Artikel 37 Verbot von Folter, Todesstrafe, lebenslanger Freiheitsstrafe; Rechtsbeistandschaft 24
Artikel 38 Sch utz bei bewaffneten Konflikten; Einziehung zu den Streitkräften 25
Artikel 39 Genesung und Wiedereingliederung geschädigter Kinder 26
Artikel 40 Behandlung des Kindes in Strafrecht und Strafverfahren 26
Artikel 41 Weitergehende inländische Bestimmungen 27
Teil II
Artikel 42 Verpflichtung zur Bekanntmachung 28Artikel 43 Einsetzung eines Ausschusses für die Rechte des Kindes 28
Artikel 44 Berichtspflicht 29
Artikel 45 Mitwirkung anderer Organe der Vereinten Nationen 30
Teil III
Artikel 46 Unterzeichnung 31
Artikel 47 Ratifikation 31
Artikel 48 Beitritt 31
Artikel 49 Inkrafttreten 31
Artikel 50 Änderungen 31
Artikel 51 Vorbehalte 32
Artikel 52 Kündigung 32
Artikel 53 Verwahrung 32
Artikel 54 Urschrift, verbindlicher Wortlaut 32
Anhang
Denkschrift zu dem Übereinkommen 33
A. Allgemeines (Entstehungsgeschichte) 33
B. Zu den einzelnen Bestimmungen 41
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes
Ratifikationsgesetz vom 17. Februar 1992 86
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens über die Rechte des Kindes vom 10. Juli 1992 87
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten 89
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie 95