Anstatt die Ursachen der Finanzkrise zu bewältigen, hat die dominante Politik in Europa die Krise zum Alltag werden lassen und Armut und Arbeitslosigkeit verursacht.
Doch eine solche Politik lässt sich immer weniger mit Demokratie und Menschenrechen vereinbaren. Dies verdeutlichen die bisherigen Bausteine der Krisenpolitik und ihr gemeinsames Muster: Sie sind nicht nur neoliberal ausgerichtet, sondern teilweise auch europarechtswidrig und schwächen die parlamentarische Demokratie. Auch in der Finanzkrise sind die europäischen Organe und Institutionen zur Beachtung des Unionsrechts verpflichtet. Es gibt keinen Ausnahmezustand, der das Unionsrecht suspendiert. Die europäischen Institutionen müssen in ihrem institutionellen Eigeninteresse die existenziellen sozialen Fragen der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ernst nehmen. Eine Studie der Arbeiterkammer zeigt auf, dass die EU-Krisenpolitik gegen Menschenrechte verstößt.
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- AK-Studie: Austeritätspolitik und Menschenrechte
- Human Rights in Times of Austerity Policy
- [Google Search] ⇒ EU-Austeritätspolitik gegen Menschenrechte - Human Rights in Times of Austerity Policy
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- 1.2.18 [Letzte Aktualisierung, online seit 20.5.14]
A. Inhalt II
B. Fragestellung IV
C. Gutachten 1
I. Recht, Politik und Ökonomie in der Krise 2
1. Keine Suspendierung des Rechts. 2
2. Eigeninteresse der europäischen Institutionen 4
II. Grund- und menschenrechtliche Schutzbereiche 8
1. Menschenrechtsbindung von KOM und EZB9
1.1. Bindung an die GRCh 9
1.1.1. Anwendungsbereich 9
1.1.2. Soziale Subjektivrechte nach der GRCh 11
1.2. Bindung an völkervertragliche Menschenrechtskodifikationen11
1.2.1. Liberale Menschenrechtskodifikationen: EMRK und UN-Zivilpakt 12
1.2.1.1. EMRK 12
1.2.1.2. UN-Zivilpakt 13
1.2.2. Soziale Menschenrechtskodifikationen: (R)ESC und UN-Sozialpakt 13
1.2.2.1. (Indirekte) völkerrechtliche Bindung der EU an den UN-Sozialpakt 13
1.2.2.2. Unionsrechtliche Leitsätze 16
1.2.2.3. Soziale Menschenrechte als allgemeine Rechtsgrundsätze 17
1.2.2.4. Zwischenergebnis18
1.2.3. ILO-Übereinkommen 18
1.3. Bindung an das Völkergewohnheitsrecht 19
1.3.1. International Bill of Rights 21
1.3.2. Odious Debts-Doktrin22
2. Menschenrechtliche Schutzbereiche im Einzelnen 22
2.1. Berufsfreiheit, Tarifautonomie und Arbeitsentgelt 23
2.1.1. Art. 31 GRCh (Gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen) 24
2.1.2. Art. 28 GRCh (Tarifautonomie) 25
2.2. Wohnung und soziale Sicherheit 27
2.3. Gesundheit 30
2.4. Bildung 31
2.5. Eigentum 32
2.6. Das Recht auf eine gute Verwaltung 32
3. Zwischenergebnis 33
III. Grundrechtsbeeinträchtigung durch die MoU 34
1. Rechtscharakter der MoU 34
1.1. MoU als Rechtsakte sui generis34
1.2. MoU als Realakte 37
2. Eingriff 38
3. Zwischenergebnis 39
IV. Rechtfertigung 40
1. Einhaltung der unionsrechtlichen Kompetenzordnung40
1.1. ESM und Unionsrecht 40
1.2. Kompetenzverstöße 41
1.2.1. Verbandskompetenz 41
1.2.2. Organkompetenz 42
2. Materielle Rechtfertigung der Beeinträchtigungen 43
2.1. Prüfungsmaßstab für die Rechtfertigung 43
2.2. Materielle Rechtfertigung im Einzelnen 44
2.2.1. Kein öffentliches Interesse 45
2.2.2. Unverhältnismäßigkeit 47
2.2.2.1. Keine hinreichende Beachtung des Regressionsverbots 47
2.2.2.2. Unverhältnismäßigkeit der Defizitobergrenzen 48
2.2.2.3. Keine nachhaltige Einnahmensicherung 49
2.2.2.4. Unzureichende Prüfung alternativer Kürzungen 50
2.2.2.5. Keine sorgfältige Abwägung 50
2.2.2.6. Zwischenergebnis51
2.2.3. Keine Beachtung des Wesensgehalts 51
2.2.4. Diskriminierende Wirkung 52
2.2.5. Keine Beachtung der Partizipationsanforderungen53
3. Zwischenergebnis 55
V. Rechtsschutz56
1. Institutionen des Unionsrechts 56
1.1. Nichtigkeitsklage 57
1.1.1. „Handlung“ eines Unionsorgans57
1.1.2. Klagebefugnis 57
1.2. Vorlageverfahren 58
1.3. Amtshaftungsklage59
1.4. Art. 37 Abs. 3 ESMV59
2. Institutionen des Europarats 59
3. Globale Institutionen60
3.1. ILO61
3.2. UN-Ausschüsse 61
3.3. IMF-Compliance 61
3.4. IGH62
D. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 63