Donnerstag, 1. Februar 2018

[ #Menschenrechte ] EU-Austeritätspolitik gegen Menschenrechte - Human Rights in Times of Austerity Policy


Anstatt die Ursachen der Finanzkrise zu bewältigen, hat die dominante Politik in Europa die Krise zum Alltag werden lassen und Armut und Arbeitslosigkeit verursacht. 

Doch eine solche Politik lässt sich immer weniger mit Demokratie und Menschenrechen vereinbaren. Dies verdeutlichen die bisherigen Bausteine der Krisenpolitik und ihr gemeinsames Muster: Sie sind nicht nur neoliberal ausgerichtet, sondern teilweise auch europarechtswidrig und schwächen die parlamentarische Demokratie. Auch in der Finanzkrise sind die europäischen Organe und Institutionen zur Beachtung des Unionsrechts verpflichtet. Es gibt keinen Ausnahmezustand, der das Unionsrecht suspendiert. Die europäischen Institutionen müssen in ihrem institutionellen Eigeninteresse die existenziellen sozialen Fragen der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ernst nehmen.  Eine Studie der Arbeiterkammer zeigt auf, dass die EU-Krisenpolitik gegen Menschenrechte verstößt.

[Faires #EUROPA ]
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A. Inhalt  II

B. Fragestellung  IV

C. Gutachten  1

I. Recht, Politik und Ökonomie in der Krise  2
1. Keine Suspendierung des Rechts. 2
2. Eigeninteresse der europäischen Institutionen  4

II. Grund- und menschenrechtliche Schutzbereiche  8
1. Menschenrechtsbindung von KOM und EZB9
1.1. Bindung an die GRCh  9
1.1.1. Anwendungsbereich  9
1.1.2. Soziale Subjektivrechte nach der GRCh  11
1.2. Bindung an völkervertragliche Menschenrechtskodifikationen11
1.2.1. Liberale Menschenrechtskodifikationen: EMRK und UN-Zivilpakt  12
1.2.1.1. EMRK  12
1.2.1.2. UN-Zivilpakt  13
1.2.2. Soziale Menschenrechtskodifikationen: (R)ESC und UN-Sozialpakt  13
1.2.2.1. (Indirekte) völkerrechtliche Bindung der EU an den UN-Sozialpakt  13
1.2.2.2. Unionsrechtliche Leitsätze  16
1.2.2.3. Soziale Menschenrechte als allgemeine Rechtsgrundsätze  17
1.2.2.4. Zwischenergebnis18
1.2.3. ILO-Übereinkommen  18
1.3. Bindung an das Völkergewohnheitsrecht  19
1.3.1. International Bill of Rights  21
1.3.2. Odious Debts-Doktrin22
2. Menschenrechtliche Schutzbereiche im Einzelnen  22
2.1. Berufsfreiheit, Tarifautonomie und Arbeitsentgelt  23
2.1.1. Art. 31 GRCh (Gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen)  24
2.1.2. Art. 28 GRCh (Tarifautonomie)  25
2.2. Wohnung und soziale Sicherheit  27
2.3. Gesundheit  30
2.4. Bildung  31
2.5. Eigentum  32
2.6. Das Recht auf eine gute Verwaltung  32
3. Zwischenergebnis  33

III. Grundrechtsbeeinträchtigung durch die MoU  34
1. Rechtscharakter der MoU  34
1.1. MoU als Rechtsakte sui generis34
1.2. MoU als Realakte  37
2. Eingriff  38
3. Zwischenergebnis  39

IV. Rechtfertigung  40
1. Einhaltung der unionsrechtlichen Kompetenzordnung40
1.1. ESM und Unionsrecht  40
1.2. Kompetenzverstöße  41
1.2.1. Verbandskompetenz  41
1.2.2. Organkompetenz  42
2. Materielle Rechtfertigung der Beeinträchtigungen  43
2.1. Prüfungsmaßstab für die Rechtfertigung  43
2.2. Materielle Rechtfertigung im Einzelnen  44
2.2.1. Kein öffentliches Interesse  45
2.2.2. Unverhältnismäßigkeit  47
2.2.2.1. Keine hinreichende Beachtung des Regressionsverbots  47
2.2.2.2. Unverhältnismäßigkeit der Defizitobergrenzen  48
2.2.2.3. Keine nachhaltige Einnahmensicherung  49
2.2.2.4. Unzureichende Prüfung alternativer Kürzungen  50
2.2.2.5. Keine sorgfältige Abwägung  50
2.2.2.6. Zwischenergebnis51
2.2.3. Keine Beachtung des Wesensgehalts  51
2.2.4. Diskriminierende Wirkung  52
2.2.5. Keine Beachtung der Partizipationsanforderungen53
3. Zwischenergebnis  55

V. Rechtsschutz56
1. Institutionen des Unionsrechts  56
1.1. Nichtigkeitsklage  57
1.1.1. „Handlung“ eines Unionsorgans57
1.1.2. Klagebefugnis  57
1.2. Vorlageverfahren  58
1.3. Amtshaftungsklage59
1.4. Art. 37 Abs. 3 ESMV59
2. Institutionen des Europarats  59
3. Globale Institutionen60
3.1. ILO61
3.2. UN-Ausschüsse  61
3.3. IMF-Compliance  61
3.4. IGH62

D. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse  63