Die Europäische Kommission hat beschlossen, Österreich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, um sicherzustellen, dass das österreichische Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht voll und ganz die Rechte der Arbeitnehmer türkischer Staatsangehörigkeit und ihrer Familien widerspiegelt, die ihnen durch die Assoziierung zwischen der EU und der Türkei auf der Grundlage des Abkommens von Ankara zustehen. Die österreichischen Rechtsvorschriften enthalten nämlich Bestimmungen, die eine diesbezügliche Verschlechterung der Rechtslage von türkischen Arbeitnehmern und ihren Familienangehörigen bewirken. Nach Ansicht der Kommission verstößt dies gegen die Stillhalteklauseln des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Türkei, das in Österreich seit dem EU-Beitritt gilt. So wurde beispielsweise das Mindestalter von Ehegatten für den Anspruch auf Familienzusammenführung von 18 auf 21 Jahre angehoben und strengere Regeln in Bezug auf Lesekompetenzen und Sprachkenntnisse wurden eingeführt. Die Kommission ist der Auffassung, dass Österreich seine Rechtsvorschriften entsprechend ändern muss.
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- [ #forumROMANum ] Peinlich: Europäische Kommission muss Österreich verklagen
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- 22.10.14 [Letzte Aktualisierung, online seit 20.10.14]
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