"Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner heutigen Entscheidung die Gültigkeit des EU-Saatgutrechts festgestellt. Damit hat es die grundlegende Kritik der Generalanwältin an der bestehenden Saatgutgesetzgebung verworfen. Demnach bleiben Vermarktungsverbote bestehen, die für Saatgut von Pflanzensorten gelten, die nicht in offizielle Sortenkataloge eingetragen sind. Eine Niederlage für die landwirtschaftliche Biodiversität und für alle, die sich für sie einsetzen und die selbstbestimmt Gartenbau und Landwirtschaft betreiben wollen. Erstaunlicherweise hat das Urteil aber bislang weitgehend positive Reaktionen hervorgerufen, die es mitunter gar als einen Schritt hin zu mehr Vielfalt feiern." schreibt die Kampagne für Saatgut-Souveränität aif ihrer Website.
Die Richtlinien über den Verkehr mit Gemüsesaatgut sind gültig. Und tatsächlich liest sich die Pressemldung des Europäischen Gerichtshofes ganz entgegen dem ansonsten sachlichen Juristenjargon wie eine Propaganda-Meldung: "Die Richtlinien über den Verkehr mit Gemüsesaatgut sind gültig. Diese Richtlinien berücksichtigen nämlich die wirtschaftlichen Interessen der Verkäufer 'alter Sorten', da sie deren Inverkehrbringen unter bestimmten Voraussetzungen erlauben. Deutlicher wird der Gerichtshof erst am Schluss seiner Presseerklärung:
"In diesem Zusammenhang weist der Gerichtshof darauf hin, dass der Unionsgesetzgeber nicht die Liberalisierung des Marktes für Saatgut der "alten Sorten" beabsichtigte, sondern bestrebt war, die Zulassungsbestimmungen flexibler zu gestalten und dabei die Bildung eines Parallelmarkts für dieses Saatgut zu verhindern, der den Binnenmarkt für Saatgut von Gemüsesorten zu behindern drohte."
[Faires Europa.] LINK ➨
- Kampagne für Saatgut-Souveränität
- InfoCuria - Rechtsprechung des Gerichtshofs
- Gerichtshof der Europäischen Union PRESSEMITTEILUNG Nr. 97/12
- Erklärung des 5. Europäischen Saatguttreffens „Let´s liberate diversity!“: Grazer Erklärung: Freiheit für Vielfalt